"Angriff auf die Bürgerrechte": Sachsens neues Polizeigesetz fix

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Dresden - Taser nein, Gesichtserkennung ja: Sachsen bekommt auf den letzten Drücker doch noch ein neues Polizeigesetz. Die Minderheitsregierung hat am Mittwoch im Landtag ihren Entwurf durchgedrückt. CDU und SPD mussten jedoch Zugeständnisse an das BSW machen.

Mittel zur Drohnenabwehr sind in dem neuen Gesetz berücksichtigt. (Symbolfoto)
Mittel zur Drohnenabwehr sind in dem neuen Gesetz berücksichtigt. (Symbolfoto)  © imago/Sven Simon

Das neue Gesetz sieht unter anderem eine Drohnenabwehr, die automatisierte Datenanalyse mittels KI, die intelligente Videoüberwachung oder die Quellen-TKÜ vor, also das Abfangen digitaler Kommunikation direkt auf Handy oder Laptop.

Das BSW erreichte in den Verhandlungen mit CDU und SPD, dass der Einsatz von Bodycams in privaten Wohnungen nicht erlaubt ist. Außerdem bleiben Taser Sondereinsatzkommandos (SEK) vorbehalten.

Im alltäglichen Vollzugsdienst sind sie weiterhin nicht vorgesehen. Weitere Einschränkungen gab es auch bei der Gesichtserkennung.

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Innenminister Armin Schuster (65, CDU) - aus seinem Ministerium stammt der Entwurf - zitierte zu dessen Bewertung Sonja Penzel (55), die Präsidentin des Landeskriminalamtes: "Die Polizei soll tun dürfen, was sie können soll."

Taser bleiben auch künftig für den alltäglichen Dienstgebrauch verboten. (Symbolfoto)
Taser bleiben auch künftig für den alltäglichen Dienstgebrauch verboten. (Symbolfoto)  © IMAGO/Funke Foto Services
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Die Befürworter argumentierten, das Gesetz passe die Befugnisse der Polizei an die aktuellen Gegebenheiten an. Die Kritiker betonten, das Gesetz schieße weit über das Ziel hinaus.
Die Befürworter argumentierten, das Gesetz passe die Befugnisse der Polizei an die aktuellen Gegebenheiten an. Die Kritiker betonten, das Gesetz schieße weit über das Ziel hinaus.  © Sebastian Kahnert/dpa
Innenminister Armin Schuster (65, CDU) im Landtag: "Die Polizei soll tun dürfen, was sie können soll."
Innenminister Armin Schuster (65, CDU) im Landtag: "Die Polizei soll tun dürfen, was sie können soll."  © Ove Landgraf

Lippmann bezeichnet Gesetz erneut als "Angriff auf die Bürgerrechte"

Valentin Lippmann (35, Grüne) sprach von einem Angriff auf die Bürgerrechte.
Valentin Lippmann (35, Grüne) sprach von einem Angriff auf die Bürgerrechte.  © Ove Landgraf

Er betonte, das Gesetz bewege sich exakt im Korridor von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Niedersachsen, die ihre Polizeigesetze bereits angepasst haben.

Valentin Lippmann (35, Grüne) bezeichnete das Gesetz erneut als "Angriff auf die Bürgerrechte". Sebastian Wippel (43, AD) wies darauf hin, dass mit den neuen technischen Überwachungsmöglichkeiten rund 42 Prozent der sächsischen Bevölkerung automatisch ins Visier der Polizei geraten. Rico Gebhardt (63, Linke) zweifelte daran, dass die vorgenommenen Änderungen rechtskonform seien.

Genau dies war schon die Ursache für die Gesetzesnovelle gewesen. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte das "Polizeivollzugsdienstgesetz" 2024 in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

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