Dresden - Taser nein, Gesichtserkennung ja: Sachsen bekommt auf den letzten Drücker doch noch ein neues Polizeigesetz. Die Minderheitsregierung hat am Mittwoch im Landtag ihren Entwurf durchgedrückt. CDU und SPD mussten jedoch Zugeständnisse an das BSW machen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem eine Drohnenabwehr, die automatisierte Datenanalyse mittels KI, die intelligente Videoüberwachung oder die Quellen-TKÜ vor, also das Abfangen digitaler Kommunikation direkt auf Handy oder Laptop.
Das BSW erreichte in den Verhandlungen mit CDU und SPD, dass der Einsatz von Bodycams in privaten Wohnungen nicht erlaubt ist. Außerdem bleiben Taser Sondereinsatzkommandos (SEK) vorbehalten.
Im alltäglichen Vollzugsdienst sind sie weiterhin nicht vorgesehen. Weitere Einschränkungen gab es auch bei der Gesichtserkennung.
Innenminister Armin Schuster (65, CDU) - aus seinem Ministerium stammt der Entwurf - zitierte zu dessen Bewertung Sonja Penzel (55), die Präsidentin des Landeskriminalamtes: "Die Polizei soll tun dürfen, was sie können soll."
Lippmann bezeichnet Gesetz erneut als "Angriff auf die Bürgerrechte"
Er betonte, das Gesetz bewege sich exakt im Korridor von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Niedersachsen, die ihre Polizeigesetze bereits angepasst haben.
Valentin Lippmann (35, Grüne) bezeichnete das Gesetz erneut als "Angriff auf die Bürgerrechte". Sebastian Wippel (43, AD) wies darauf hin, dass mit den neuen technischen Überwachungsmöglichkeiten rund 42 Prozent der sächsischen Bevölkerung automatisch ins Visier der Polizei geraten. Rico Gebhardt (63, Linke) zweifelte daran, dass die vorgenommenen Änderungen rechtskonform seien.
Genau dies war schon die Ursache für die Gesetzesnovelle gewesen. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte das "Polizeivollzugsdienstgesetz" 2024 in Teilen für verfassungswidrig erklärt.
Bis 30. Juni ist Zeit für Änderungen. Das sollte die Staatsregierung nun mit Hängen und Würgen schaffen.