Dresden - Das war eine der umstrittensten Abstimmungen im sächsischen Parlament: Nach heftiger Debatte im Vorfeld hat der Landtag am Mittwochnachmittag einer Bildungszeit im Freistaat den Weg geebnet. Künftig können Arbeitnehmer dafür drei Tage im Kalenderjahr freibekommen.
Ein vom DGB angeführtes Bündnis aus Verbänden und Vereinen hatte 2024 den Volksantrag "5 Tage Bildungszeit", den 55.628 Sachsen unterschrieben, ins Parlament eingebracht.
Per Änderungsantrag der CDU-SPD-Minderheitskoalition wurde er auf drei Tage bezahlte Freistellung reduziert.
Wirtschaftsverbände und Kommunen hatten dennoch bis zuletzt dagegen mobil gemacht.
Am Ende votierten in namentlicher Abstimmung 65 Abgeordnete für und 50 Parlamentarier gegen den Antrag, drei enthielten sich.
Das Gesetz tritt 2027 in Kraft. Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten erhalten pro freigestellten Arbeitstag 115 Euro erstattet.
Bestimmte Formen von Weiterbildung, etwa für eine Partei, Gewerkschaft oder einen Berufsverband, können für Bildungsurlaub nicht genutzt werden.