Bürgergeld von Kindern pfänden: Gesetz macht keine Unterschiede
Dresden - Mitte März berichtete TAG24 darüber, dass das Jobcenter Chemnitz den Zoll beauftragt hat, eine Pfändung bei einem Elfjährigen durchzusetzen. Es ging dabei um die Rückforderung von Bürgergeld. Der Landtagsabgeordnete Ronny Kupke (47, BSW) war nach der Lektüre des Beitrages sehr empört und hakte bei der Staatsregierung nach.

Ist solch eine Praxis in den sächsischen Jobcentern eine Ausnahme oder eher die Regel? "Die Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Leistungen entspricht geltendem Recht", teilte dazu nun sachlich-nüchtern das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit von Dirk Panter (50, SPD) mit.
Das Gesetz macht keine Unterschiede. Weil jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen beziehen kann, kann jeder Leistungsempfänger bei einer sogenannten "Überzahlung von Bürgergeld" mit Rückforderungen belegt werden - auch minderjährige Kinder.
Ein Elternteil/gesetzlicher Vertreter des Kindes erhält dazu den jeweils entsprechenden Bescheid und Erläuterungen zu Zahlungsmodalitäten und Inkasso-Verfahren.
Haben die Jobcenter schon oft Pfändungen bei Minderjährigen durchgesetzt? Antwort Ministerium: "Die Staatsregierung ist dem Sächsischen Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen."
Der Parlamentarier Kupke zeigte sich gestern enttäuscht: "Ich würde mir ein Regelwerk wünschen, wie solche Fälle behandelt werden. Willkür darf da kein Raum gegeben werden. Stattdessen sollte Milde walten und alle gesetzlichen Spielräume ausgelotet werden."
Titelfoto: Norbert Neumann