CDU Sachsen will Strafmündigkeit für Kinder: Das ist der Grund
Stolberg - Die CDU-Fraktionen der Landtage von Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich bei ihrer Winterklausur im Harz darauf verständigt, eine Reform des Jugendstrafrechts anzustreben. Entsprechende Bundesratsinitiativen sollen angeschoben werden.
"Die Strafverfolgung von Heranwachsenden, Jugendlichen und Kindern ist so, wie sie besteht, nicht mehr zeitgemäß", begründete der sächsische Fraktionsvorsitzende Christian Hartmann (51, CDU) den Vorstoß.
Im Hinblick auf kriminelle Kinder erklärte Hartmann: "Insbesondere bei schweren Straftaten und bandenmäßiger Begehung muss auch bei jüngeren Straftätern eine strafrechtliche Verantwortung möglich sein."
Zunehmend ist zu beobachten, dass auch Kinder unter 14 Jahren Straftaten begehen, ohne dass sie geahndet werden können.
"Deshalb setzen wir uns für eine Reform des Jugendstrafrechts ein, die die Reife der Täter und die Schwere der Straftat bei Unter-14-Jährigen berücksichtigt", sagte Hartmann nach der Klausur.
Der ehemalige Polizist plädierte zudem dafür, dass für Heranwachsende (18- bis 21-Jährige) gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die dafür sorgen, dass grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht bei ihnen Anwendung findet. Ausnahmen sollen aber trotzdem möglich sein, um eventuelle Entwicklungs- und Reifeverzögerungen bei Gericht berücksichtigen zu können.
Titelfoto: Bildmontage: Boris Roessler/dpa, Eric Münch
