Damit Polizei und Justiz entlastet werden: Schwarzfahren bald keine Straftat mehr?

Dresden - Gnade für Schwarzfahrer?! Die Linke im Landtag beantragt, dass das Fahren ohne Fahrschein nicht länger doppelt bestraft wird. Sie will durch eine Änderung im Strafgesetzbuch unter anderem Polizei und Justiz entlasten.

Fahrscheinkontrolle bei der CVAG. Kontrolleure sind heutzutage mit Lesegerät und mobilem Drucker ausgestattet.
Fahrscheinkontrolle bei der CVAG. Kontrolleure sind heutzutage mit Lesegerät und mobilem Drucker ausgestattet.  © Uwe Meinhold

Die Linke fordert die Regierungsmannschaft von Michael Kretschmer (50, CDU) auf, dem Bundesrat die Streichung des Paragrafen 265a StGB aus dem Strafgesetzbuch zu beantragen.

Hintergrund: In Deutschland stellt die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein eine Straftat ("Erschleichen einer Beförderung") dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Schwarzfahrer werden also unter Umständen doppelt bestraft - vom Verkehrsunternehmen (erhöhtes Beförderungsentgelt) und von einem Gericht. 2025 gab es in Sachsen 1106 Verurteilungen aufgrund dieses Straftatbestandes.

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Darunter waren 20 Verurteilungen mit Freiheitsstrafen, 1015 Geldstrafen sowie 33 Anordnungen von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen, weil die Geldstrafe nicht eingetrieben werden konnte.

Rico Gebhardt (62, Linke): "Diese doppelte Bestrafung trifft vor allem ärmere und hilfsbedürftige Menschen sowie Wohnungslose. Gerade sie kann die Strafandrohung nicht abschrecken, weil sie sich ohnehin keine Fahrkarte leisten können. Zugleich wären Polizei und Justiz stark entlastet, wenn sie auf solche Verfahren verzichten könnten."

Titelfoto: Uwe Meinhold

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