Dresden - Asyl: Welche Regeln gelten im neu eröffneten Sekundärmigrationszentrum (SMZ) in Dresden - Kann dieser Abschiebeknast wirklich funktionieren?
Sachsen ist für Asylsuchende nicht zuständig, wenn sie über ein anderes EU-Land eingereist sind. Über das neue Sekundärmigrationszentrum sollen sie in die jeweiligen "Erstländer" rücküberstellt werden.
Zur besseren Kontrolle gilt im SMZ eine Anwesenheitspflicht. Aber das Zentrum sei keine Haftanstalt, betonte Innenminister Armin Schuster (65, CDU) am Mittwoch.
Trotzdem gelten strenge Regeln: Wer das Gelände verlassen will, muss einen Antrag stellen und ihn begründen, erläuterte der Chef der zuständigen Landesdirektion, Béla Bélafi (52).
Gründe können Arztbesuche, externe Beratungen sein, aber auch Gebete und selbst Spaziergänge. Wenn das System funktioniere, sei auch gegen ein Bier am Abend nichts einzuwenden, so der Innenminister.
Wenn Bewohner jedoch vermehrt abtauchen, würden die Regeln strenger ausgelegt, kündigte Schuster an. In der Vorgängereinrichtung, dem Landesausreisezentrum, waren im vergangenen Jahr laut LDS rund 40 Asylsuchende einfach weggeblieben.
Dublin-Abkommen scheitert in der Praxis
Eigentlich sollte das sogenannte Dublin-Abkommen von 2013 die Durchführung von Asylverfahren regeln.
Zuständig ist danach der Staat, in dem der Asylsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Dass das nicht funktioniert hat, zeigt ein Blick auf die Zahlen.
Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen (LDS) waren für 2025 insgesamt 605 Rücküberstellungen aus dem Freistaat in die zuständigen EU-Staaten geplant, tatsächlich durchgeführt werden konnten aber nur 171. Ähnlich sind die Zahlen für 2024 (762 geplant/191 überstellt).