Aue-Bad Schlema - Zwei Monate ist die Wahl zum neuen Oberbürgermeister in Aue-Bad Schlema bereits her. Am Ende konnte sich CDU-Kandidat Marcus Hoffmann (42, CDU) im zweiten Wahlgang mit etwa 500 Stimmen gegen den "Freien Sachsen"-Kandidaten Stefan Hartung (37) durchsetzen. Doch letzterer wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch ein.
Wie TAG24 erfuhr, wurde die Beschwerde vom Landratsamt am heutigen Dienstag zurückgewiesen.
Aufatmen können Hoffmann und seine Anhänger doch noch immer nicht. Wann der 42-Jährige das Amt als Oberbürgermeister antreten kann, bleibt weiterhin offen. Denn die "Freien Sachsen" haben nun noch vier Wochen Zeit, Klage zu erheben.
Die rechtsextreme Partei hat bereits auf ihrem Facebook-Kanal angekündigt, diesen Weg zu gehen und ihre Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. "Wir wollen Klarheit und lassen uns vom CDU-Landratsamt auf diesem Weg nicht bremsen!"
Jetzt soll also ausgerechnet die staatliche Institution für ihr Recht sorgen, die die "Freien Sachsen" laut ihren Grundwerten öffentlich infrage stellen.
Bis zur Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Chemnitz könnte Marcus Hoffmann zumindest als Amtsverweser agieren. Dafür müsste er jedoch im Stadtrat die Mehrheit aller Mitglieder auf seiner Seite haben.
Laut "Freie Sachsen"-Kandidat Stefan Hartung gab es "diverse Gesetzesverstöße"
Laut Hartung gab es bei der Wahl "diverse Gesetzesverstöße". So sei unter anderem eine Wahlurne im Rathaus nicht ordnungsgemäß versiegelt gewesen. Zudem soll es in einem Briefwahlbezirk eine Abweichung bei den ungültigen Stimmen gegeben haben.
Das Thema "Briefwahl" kochte seitens der "Freien Sachsen" bereits nach der Ergebnisbekanntgabe hoch. Immer wieder wurde von "Betrug" gesprochen. Einige warfen sogar den Pflegeheimen vor, die Briefwahl absichtlich beeinflusst zu haben - beispielsweise bei dementen Menschen.
Zudem soll ein Arzt einen "Massenbrief" an seine Patienten verschickt haben und dabei seinen Patienten den CDU-Kandidaten angepriesen haben.
Die "Freien Sachsen" legten daher Einspruch gegen die Wahl ein.