Stadt im Erzgebirge verhängt Alkoholverbot an bestimmten Plätzen

Annaberg-Buchholz - Die Stadt Annaberg-Buchholz (Erzgebirge) erinnert an die saisonale Regelung: Kein Alkohol in den städtischen Grünanlagen!

Auch am Schutzteich ist das Trinken von Alkohol untersagt.  © Stadt Annaberg-Buchholz

Ab dem 1. April gilt die Regelung gemäß § 3 Abs. 2 der Grünanlagensatzung bis zum 31. Oktober. Sie schränkt den Konsum von alkoholischen Getränken sowie das Mitbringen von Glasbehältnissen in ausgewählten städtischen Grüneinlagen ein.

Dazu zählen der Schutzteich, der Köselitzplatz, die Altstadtterrasse, der Waldschlößchenpark sowie der Alte Friedhof.

Ziel der Maßnahme sei es, die Aufenthaltsqualität, Sicherheit und Sauberkeit in den betroffenen Bereichen nachhaltig zu gewährleisten, teilte die Stadt mit.

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Bereits im vergangenen Jahr habe die Regelung schon gegolten und sich als effizient erwiesen.

Verboten ist demnach das "Mitbringen von Glasbehältnissen zum Zweck des Alkoholkonsums" sowie der "Konsum alkoholischer Getränke sowie der Aufenthalt in alkoholisiertem Zustand".

Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Das Verbot gilt nicht für genehmigte Einrichtungen der Außengastronomie innerhalb dieser Anlagen.

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Von April bis Ende Oktober herrscht in ausgewählten städtischen Grüneinlagen in Annaberg-Buchholz Alkoholverbot. (Symbolbild)  © picture alliance/dpa

Besondere Regeln auch für Spiel- und Sportaußenanlagen

Das Alkohol- und Rauchverbot gilt auch auf Spiel- und Sportaußenanlagen in Chemnitz. (Symbolbild)  © 123rf/petrunina

Auch für die Spiel- und Sportaußenanlagen wurden Regeln aufgestellt, da diese ein besonders wertvoller Bestandteil des öffentlichen Grüns darstellen.

Geöffnet sind sie von 8 bis 22 Uhr und dürfen nur entsprechend ihres vorgesehenen Zwecks genutzt werden.

Zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es untersagt, gefährliche Gegenstände (insbesondere Glasflaschen) mitzubringen (Gläser für Babynahrung ausgeschlossen). Des Weiteren darf kein Alkohol getrunken oder weitergegeben werden, man darf sich dort nicht alkoholisiert aufhalten.

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Auch das Rauchen sowie das Entsorgen von Tabakwaren und deren Resten in der Anlage ist verboten.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der Nutzenden, der Rücksichtnahme auf Mitmenschen sowie der Vermeidung von Lärm, Müll und Gefahrenquellen – insbesondere für Kinder.

"Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können entsprechend geahndet werden", teilte die Stadt mit. Die Ordnungsbehörde werde im genannten Zeitraum regelmäßige Kontrollen durchführen.

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