Wahl gewonnen, doch sächsischer Bürgermeister darf Amt nicht antreten
Chemnitz/Freiberg - Philipp Preißler (40, parteilos) muss sich nach seinem Sieg bei der Oberbürgermeister-Wahl in Freiberg Ende Oktober in Geduld üben. Er kann sein neues Amt noch immer nicht antreten.
Zwar hatte die Rechtsaufsicht den Einspruch gegen die OB-Wahl aus formellen Gründen zurückgewiesen, doch beim Verwaltungsgericht Chemnitz gingen auch zwei Klagen ein.
Die Klagen sind seit 30. Dezember 2025 anhängig, erklärte am Dienstag die Sprecherin des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes: "Dem Beklagten Landkreis Mittelsachsen sind die Klagen zur Stellungnahme zugestellt worden."
Wann die Verfahren entscheidungsreif sind und zur Terminierung für eine mündliche (öffentliche) Verhandlung anstehen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen.
Heißt in der Konsequenz: Philipp Preißler kann nicht in sein Amt eingeführt werden, bevor das Gericht sich in der Sache eine Meinung gebildet hat.
Bürgermeister Preißler: "Unsere Stadt braucht Klarheit"
Philipp Preißler hat diese Nachricht mit Demut aufgenommen und gibt sich trotz aller Unwägbarkeiten optimistisch. Er will nun das Gespräch mit den Stadträten suchen, damit diese über die zwischenzeitliche Bestellung eines Amtsverwesers (kommissarischer OB) beraten können.
Er sagt: "Dieser Schritt ist für mich konsequent und verantwortungsvoll. Unsere Stadt braucht Klarheit."
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