Von Jörg Schurig
Dresden - Der sächsische Landtag hat die Immunität von Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) aufgehoben.
Hintergrund ist ein Verfahren wegen eines Verkehrsverstoßes.
Clemens hatte sich 2023 noch in seiner früheren Tätigkeit als Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt.
Er war im ostsächsischen Krauschwitz mit 81 Kilometern pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden - an einer Seniorenresidenz. Clemens hatte zugegeben, zu schnell gefahren zu sein, und das als Fehler bezeichnet.
Bei einem Erörterungstermin hatte Richter Alex Theile unlängst eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro vorgeschlagen.
Zudem sollte Clemens ein Verkehrsaufbauseminar besuchen und mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an Schulen erteilen. Aber weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung stimmten dem Vorschlag zu.
Bei Aufhebung der Immunität ist der Weg für ein Strafverfahren frei. Ursprünglich ging es um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Deshalb läuft nun ein Strafverfahren.