Sachsen legt Regeln für AfD-Beamte fest

Dresden - Verfassungsuntreue: Sächsischen Beamten und Behördenmitarbeitern mit einer AfD-Mitgliedschaft drohen dienstrechtliche Folgen. Sogar Entlassungen sind möglich.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (64, CDU) zeigt klare Kante gegen die AfD.  © Montage: Daniel Karmann/dpa, Thomas Türpe

Geregelt ist das in einem Handlungsleitfaden, der Vorgesetzten Vorgaben zum Umgang mit einer Mitgliedschaft in Parteien macht, die der sächsische Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft.

Innenminister Armin Schuster (64, CDU) hatte den Leitfaden laut einem Bericht der "Freien Presse" bereits vor knapp einem Jahr bei einer Kabinettssitzung vorgestellt, Anfang Januar ging er an die Behörden.

Ausgenommen ist bisher die Polizei, für die laut Ministerium ein gesonderter Hinweis erarbeitet wird. Die bloße Parteimitgliedschaft gilt danach nicht als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue.

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Doch wenn einem Beamten in einem Disziplinarverfahren "planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren" nachgewiesen werden kann und sich aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen und des Persönlichkeitsbildes eine "innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung" ergeben, sind Maßnahmen bis hin zur Entlassung möglich.

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Die AfD, die der sächsische Verfassungsschutz seit Dezember 2023 als gesichert rechtsextrem einstuft, klagt aktuell gegen diese Einstufung.

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