Sachsen unterstützt barrierefreien Umbau
Dresden - Der Freistaat unterstützt auch 2026 wieder Menschen beim altersgerechten Umbau ihres Wohnraumes. Insgesamt acht Millionen Euro stellt Sachsen in diesem Jahr dafür bereit. Die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung regelt die Vergabe.
Infrastruktur-Ministerin Regina Kraushaar (61, CDU): "Vor allem im Bestand benötigen wir in Sachsen mehr barrierefreien Wohnraum – also dort, wo Menschen bereits zu Hause sind. Mit der Neufassung stellen wir sicher, dass die Förderung auch mit begrenzten Mitteln verlässlich weiterläuft."
Seit 2017 konnten mit Mitteln aus dem Programm mehr als 10.000 Wohnungen angepasst werden.
Neu bei der Förderung: Künftig ist das Einkommen maßgeblich, nicht mehr die Wohnfläche. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten (Zwei-Personen-Haushalte: 60.000 Euro).
Die Förderung muss mindestens 1500 Euro und darf höchstens 10.000 Euro betragen.
Wenn eine Wohnung erstmals rollstuhlgerecht umgebaut wird, kann jetzt eine Wiederholungsförderung möglich sein (Vorförderung wird dabei angerechnet). In selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern können künftig auch Ausgaben für den Barriereabbau außerhalb der Wohnung unterstützungsfähig sein.
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