Sachsens Ärzte stellen sich gegen Gesundheitsreform: Neustart gefordert

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Von Andreas Hummel

Dresden - Im Ringen um die Gesundheitsreform fordern Sachsens Ärzte einen grundlegenden Neustart. Eine Reform sei dringend notwendig und längst überfällig, so die Landesärztekammer. Die bisher vorgelegten Konzepte würden aber einseitig zulasten der medizinischen Versorgung sparen.

Ärztepräsident Erik Bodendieck übt Kritik.
Ärztepräsident Erik Bodendieck übt Kritik.  © Stefan Häßler

Nach Ansicht der Ärzte darf es Veränderungen im stationären Bereich erst geben, wenn die Voraussetzungen dafür in der ambulanten Versorgung geschaffen sind.

Zudem fordern sie einen spürbaren Bürokratieabbau und einen klaren rechtlichen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Medizin.

Ärztepräsident Erik Bodendieck kritisierte bei der Kammerversammlung, dass weiterhin versicherungsfremde Leistungen nicht ausreichend vom Bund finanziert würden. Die geplante Absenkung des Bundeszuschusses verschärfe die Lage der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich.

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Kritisch bewertete er auch die Pläne, Kompetenzen von Apothekern zu erweitern. Wegen Einsparungen bei der ambulanten Versorgung könnte es künftig weniger Termine und Leistungen für Patienten geben, warnt die Ärzteschaft.

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Ärztetag: Keine Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen

Die Sächsische Landesärztekammer wehrt sich gegen die Gesundheitsreform.
Die Sächsische Landesärztekammer wehrt sich gegen die Gesundheitsreform.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Der Ärztetag stellt sich zudem strikt gegen die Abschiebung von Flüchtlingen aus medizinischen Einrichtungen. Abschiebungen aus stationärer Behandlung seien ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung, heißt es in einer Mitteilung.

Solche Abschiebungen könnten langfristig negative Folgen für die Gesundheit Betroffener haben, betonte Bodendieck.

"Ein solches Vorgehen beeinträchtigt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen ärztlichem Personal und Hilfesuchenden."

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Abschiebung aus stationärer Behandlung sei schon in sechs Bundesländern grundsätzlich für unzulässig erklärt oder stark eingeschränkt worden, hieß es.

Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa, Stefan Hässler

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