Dresden/Sachsen - Wer häusliche Gewalt erleidet, kann in einer der 17 sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen vorübergehend Zuflucht finden. Doch weil es in den Schutzhäusern an Platz fehlt, müssen immer wieder Gewaltopfer abgewiesen werden.
Das ist bitter: Im vergangenen Jahr mussten 382 Schutzsuchende zurückgewiesen werden, weil alle Plätze belegt waren.
Das ergab eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (46, Linke). In 333 Fällen betraf das Frauen und Kinder, in 46 Fällen Männer. Zudem fanden drei Diverse in Spezialeinrichtungen keinen Platz.
Die hohe Zahl an Abweisungen bezeichnete Nagel als dramatisch. "Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist und Schutz in einer Einrichtung sucht, hat meist schon einen langen Leidensweg hinter sich.
Es erfordert viel Mut und Kraft, aus einer gewaltvollen Beziehung zu fliehen", erklärte die Sozialpolitikerin. Wer dann keine Zuflucht finde, müsse mit großer Wahrscheinlichkeit nach Hause zurückkehren. Jede einzelne Abweisung bringe die Betroffenen in eine dramatische Situation, so Nagel.
Die Linke fordert Nachbesserungen im Haushaltsentwurf
Nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention müsste Sachsen 404 Plätze in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen vorhalten. Momentan sind es der Linken zufolge aber lediglich 168.
Am 1. Januar 2032 tritt der individuelle Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz und Beratung in Kraft. Sachsen sei meilenweit davon entfernt, ihn erfüllen zu können, erklärte Nagel. Ihre Fraktion fordert deshalb Nachbesserungen im Haushaltsentwurf.