Silvester-Knaller auf dem Prüfstand: Behörde kündigt scharfe Kontrollen an
Dresden - Wer im Freistaat Feuerwerk verkauft, muss sich an die Regeln halten. Die zuständige Landesdirektion Sachsen hat angekündigt, Händler scharf zu kontrollieren.
"Dafür sind schon jetzt circa 30 Mitarbeiter vom Arbeitsschutz der Landesdirektion im Einsatz", teilte LDS-Präsident Béla Bélafi (52) mit. Sie schaffen den Angaben zufolge etwa 400 bis 500 Verkaufsstellen im Jahr.
2024 wurden dabei 75 Mängel (2023: 117 Mängel) festgestellt. Dazu gehören ungeprüfte Feuerlöscher, die fehlerhafte Lagerung der Pyrotechnik oder eine ungenügende Aufsicht.
Die gravierendsten und zugleich seltensten Verstöße sind zu große Lagerbestände. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder zwischen 150 und 1000 Euro fällig.
Aber auch für den Hausgebrauch gelten Regeln. So dürfen zu Hause nicht mehr als zehn Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) aufbewahrt werden. Die NEM-Angabe ist auf den Feuerwerkskörpern vermerkt.
Generell dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also auch Böller, Batterien und Raketen, nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Der Verkauf startet am 29. Dezember. "Polenböller" sind verboten. In der EU zugelassenes Feuerwerk trägt ein CE-Zeichen und eine vierstellige Kennnummer sowie eine Registriernummer.
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