Teures Gutachten: Sächsische Straße mehrere Stunden wegen Raser-Minister gesperrt

Krauschwitz (Sachsen) - Die juristische Abwicklung der Raser-Fahrt von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) treibt immer wildere Blüten. Am Donnerstag wurde über Stunden die Ortsdurchfahrt von Krauschwitz in der Lausitz polizeilich gesperrt! Denn DEKRA-Gutachter stellten die Tempofahrt von "Speedy Conrades" nach.

Der Test-Audio wurde in Krauschwitz so aufgenommen, wie eist der Minister über die Straße gedüst sein soll.  © Thomas Schulz

Im September 2023 wurde der Politiker auf der Ortsdurchfahrt mit 81 km/h geblitzt. Erlaubt waren 30. Für diese Verkehrsordnungswidrigkeit (OWi) setzte es 550 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Clemens legte Einspruch ein, zog den aber dann doch zurück.

Zwischenzeitlich aber hatte der zuständige Richter den Fall in ein Strafverfahren umgewandelt. Die Raserei wäre laut Strafgesetzbuch ein illegales Autorennen.

Es folgte ein Streit über die Aufhebung der Immunität.

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Im März 2025 bot der Richter die Einstellung an. Gegen saftige Auflagen: Zahlung von 10.000 Euro (davon zwei Drittel an gemeinnützige Vereine), 20 Stunden Fahrsicherheitstraining für den Minister und 20 Stunden Verkehrsunterricht vor Schülern.

Dem Vorschlag stimmte jedoch der Staatsanwalt nicht zu. Nun soll es am zuständigen Amtsgericht Weißwasser zum Prozess kommen.

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Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) urlaubt gerade. Derweil stellten Gutachter seine Tempo-Fahrt nach.  © Thomas Türpe
Jede Menge Technik brachten die Gutachter mit zum "Tatort" nach Krauschwitz.  © Thomas Schulz

Am Donnerstag begutachteten DEKRA-Experten die Straße vor Ort

Die Ortsdurchfahrt B 115 wurde für den Raser-Test gesperrt und abgesichert.  © Thomas Schulze

In Vorbereitung dessen ordnete der Richter ein Gutachten an, ob und wie schnell an der Stelle überhaupt gefahren werden kann.

Und so sperrten am Donnerstag zahlreiche Polizisten die B115 in Krauschwitz (knapp über 3000 Einwohner), damit DEKRA-Experten im baugleichen Minister-Audi über die Straße rasen konnten.

Die Kosten für derlei Expertisen liegen im vierstelligen Bereich. Im Falle eines Schuldspruchs heißt es dann: "Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte."

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Sprich: Clemens, der an selber Stelle schon mal geblitzt wurde, bereits mehrere Rasereinträge hat, müsste blechen.

Sollte Clemens die rasende Fahrt jedoch nicht nachgewiesen werden, trägt die Staatskasse die Kosten. Fortsetzung folgt.

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