Verlorener Prozess nach Einbruch in Grünes Gewölbe: Diese Summe muss Sachsen für Anwälte blechen
Von Birgit Zimmermann
Dresden - Die verlorene Schadenersatzklage im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden kostet den Freistaat mindestens 300.000 Euro.
Alles in Kürze
- Sachsen muss mindestens 300.000 Euro zahlen
- Klage wegen Einbruch im Grünen Gewölbe abgewiesen
- Anwälte kosten den Freistaat 156.000 Euro
- Weitere Anwaltskosten müssen vom Land getragen werden
- Einbruch verursachte über eine Million Euro Schaden

Das geht aus einer Antwort von Kulturministerin Barbara Klepsch (59, CDU) auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Rico Gebhardt (62) hervor.
Demnach muss der Freistaat für seine eigenen Anwälte rund 156.000 Euro zahlen. Dazu kämen fremde Anwaltskosten in ähnlicher Höhe, die ebenfalls vom Land getragen werden müssten. Die genaue Summe stehe noch nicht fest.
Der Freistaat hatte der Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes ein Fehlverhalten von vier ihrer Wachleute vorgeworfen und Schadenersatz in Höhe von 15 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht Dresden wies die Klage jedoch im April dieses Jahres ab.
Der Einbruch in das berühmte Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden.
Ein Teil der Beute fehlt noch immer. Fünf Männer aus einer arabischstämmigen Berliner Großfamilie wurden im Mai 2023 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa