Volksverhetzung? Meinungsfreiheit! Keine Ermittlungen gegen rassistischen Dachdecker

Sebnitz - Für bundesweite Schlagzeilen sorgte eine private Werbeanzeige im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz am 17. April. Anlässlich des 30-jährigen Firmenbestehens und seines 60. Geburtstags verkündete Dachdecker Ronney W., er habe für 2026 einen Ausbildungsplatz zu vergeben - mit der Einschränkung "Keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger!"

Diese Werbung ist vielleicht moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.
Diese Werbung ist vielleicht moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.  © privat

Die Empörung war groß, es hagelte Anzeigen. Am Freitag teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft mit: Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind eingestellt worden.

Als geschmacklos und teilweise moralisch verwerflich könne man die Anzeige zwar bewerten, doch das habe strafrechtlich keinerlei Relevanz, erklärt Dresdens Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (49): "Die Äußerungen sind als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen."

Weitere Argumente, die zur Einstellung des Verfahrens führten: "Die benannten Personengruppen" seien "teilweise nicht eindeutig identifizierbar".

Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (49)
Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (49)  © Thomas Türpe

Außerdem habe Ronney W. nicht zu Gewalt aufgerufen. "Ferner hat der Beschuldigte in der Anzeige auch nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft abgesprochen", erläuterte Schmidt.

Auf dieser Grundlage sei es nicht möglich, eine Anklage gegen den Dachdecker zu erheben.

Titelfoto: privat

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