Was wirklich hinter Sachsens neuem Polizeigesetz steckt

Zwickau/Dresden - Die Landesregierung hat einen Entwurf zum neuen Polizeigesetz vorgelegt. Und will damit die Behörden auf die Höhe der Zeit heben. Die Opposition schäumt wegen der neuen Überwachungsmöglichkeiten. Doch die Kritik geht über Parteilinien hinaus.

Die Behörden sollen viel mehr Rechte bei der Überwachung bekommen.  © picture alliance / Roland Weihrauch/dpa

Eigentlich hat Justine (31) mit den Linken nichts am Hut. Doch zwischen Spritpreisen und Ukrainekrieg hatte sie nicht mitbekommen, dass ein neues Polizeigesetz geplant ist - da kam ihr der Info-Abend der Linken im Zwickauer "Café Clara" gerade recht. "Die ganze Welt ist unsicherer geworden. Da ist es schwierig, Regeln für alle zu finden. Denn jeder muss für sich entscheiden: Wie viel Freiheit gibt man für Sicherheit auf?"

Eine Frage, die sich derzeit nicht nur der Zwickauerin aufdrängt. CDU und SPD haben einen neuen Entwurf vorgelegt, nachdem Sachsens Verfassungsgericht das bisherige Polizeigesetz 2024 teils für verfassungswidrig erklärt hatte. Die neuen Regelungen haben es in sich.

So sollen künftig KI-Systeme bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum Bewegungsmuster analysieren dürfen. Sogar die biometrische Echtzeit-Identifizierung wird möglich. Um ein "verdächtiges Muster" zu erkennen, dürften Ermittler biometrische Daten (Gesicht, Gang, Stimme) im Internet suchen.

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Datenbanken würden zusammengeführt und erweitert - um Zeugen, Opfer, Kontaktpersonen, die vorsorglich gespeichert werden.

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Eine Überwachungskamera mit Gesichtserkennung. (Symbolbild)  © IMAGO/Michael Gstettenbauer

"Vorfeldstraftat": Das geht den Linken zu weit

2019 hatte die Gesetzesnovelle noch viel Gegenwind hervorgerufen. (Symbolbild)  © picture alliance/dpa
Datenschützer sehen im Entwurf den totalen Überwachungsstaat.  © imago/Christian Mang
Rico Gebhardt (62) ist innenpolitischer Sprecher der Linkenfraktion.  © Kristin Schmidt

Das schwarz-rote Zauberwort für all das: "Vorfeldstraftat". Hierbei geht es um verdächtiges oder potenziell gefährliches Verhalten, das laut neuem Polizeigesetz künftig auch ohne richterliche Anordnung überwacht werden darf.

Nur vorm Einsatz des sogenannten "Staatstrojaners", der die Polizei verdeckt auf Handys oder Computer von Verdächtigen zugreifen und mitlesen lässt, muss weiterhin ein Richter grünes Licht geben.

Der Linken geht das viel zu weit: "Statt Sicherheitslücken im System zu schließen, will der Staat die Lücken nutzen, um Überwachung zu organisieren", so Innenpolitiker Rico Gebhardt (62) zu TAG24. Er habe Verständnis dafür, dass Polizisten die KI-Möglichkeiten nutzen wollen. "Sie wollen aber immer mehr Befugnisse bei immer geringeren Einschränkungen. Das tragen wir nicht mit."

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"Für die Modernisierung des sieben Jahre alten Polizeigesetzes haben die juristischen Experten im Innenministerium die Vorgaben aus acht höchstrichterlichen Urteilen, etlichen europäischen Normen sowie Datenschutz und KI-Standards präzise und verfassungsfest im Gesetzentwurf abgebildet", kontert Innenminister Armin Schuster (64, CDU) auf TAG24-Nachfrage.

Laut Verfassungsurteil muss das neue Gesetz bis Ende Juni stehen.

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