Zeitschriften-Abos ohne Vertrag? Betroffene in Sachsen gesucht

Sachsen - Ein Anruf von einer unbekannten Nummer, eine nette Stimme am anderen Ende überzeugt einen von einem kostenlosen Probeheft und plötzlich hat man ein Abo an der Backe, zu welchem man nie einen Vertrag abgeschlossen hat. Dies ist laut der Verbraucherzentrale Sachsen kein Einzelfall. Deswegen möchte sie nun rechtliche Schritte gegen das Geschäftsmodell prüfen und sucht dafür weitere Betroffene.

Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Micaela Schwanenberg, will herausfinden, ob hinter den gemeldeten Fällen ein systematisches Vorgehen steckt.  © Verbraucherzentrale Sachsen

Häufig startet die Betrugsmasche mit einem Anruf zu einer kurzen Meinungsumfrage. Als Dankeschön soll der Angerufene ein kostenloses Probeheft erhalten. Dafür muss er natürlich seine Adresse herausgeben.

Kurz darauf folgt die bittere Überraschung. Im Briefkasten landet eine Zahlungsaufforderung der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG - für ein Zeitschriften-Abo, das man nie bewusst abgeschlossen hat.

Auffällig häufig berichten Betroffene laut der Verbraucherzentrale davon, dass sie sich sicher sind, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Sachsen Hangover auf Sächsisch: Biertheater startet mit einem "Filmriss" in die neue Spielzeit

Zudem sollen laut der Verbraucherzentrale die meisten Betroffenen berichten, dass sie vor der ersten Zahlungsaufforderung weder Vertragsunterlagen noch Auftragsbestätigungen erhalten hätten.

Hinzu kommt: "Es wird immer wieder berichtet, dass die PVZ auf die Widersprüche und Einwendungen der Betroffenen nicht reagiert, sondern sie immer weiter mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen überzieht", erklärte Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Jedes Jahr gehen Hunderte Beschwerden bei der sächsischen Anlaufstelle ein. Betroffen sind aller Wahrscheinlichkeit noch viele mehr. Denn es sei davon auszugehen, dass viele von ihnen irgendwann unter dem Druck kapitulieren und zahlen.

Völlig unklar ist dabei auch, wie die PVZ an die sensiblen Kunden- und Kontaktdaten gelangt.

Anzeige

Verbraucherzentrale prüft: Ist das Vorgehen der PVZ rechtswidrig?

Ein kurzes Telefonat und plötzlich hat man ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen, ohne jegliche Auftrags- und Vertragsunterlagen zu erhalten. (Symbolfoto)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

­Die Verbraucherzentrale hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und möchte das Geschäftsmodell der PVZ umfassend prüfen. "Wir wollen herausfinden, ob hinter den zahlreichen Einzelfällen ein systematisches Vorgehen steckt. Dafür benötigen wir möglichst viele Unterlagen und Schilderungen von Betroffenen", erklärte Schwanenberg.

Deswegen werden Betroffene gebeten, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden, die ebenfalls Zahlungsaufforderungen der PVZ erhalten haben, obwohl sie nach eigener Auffassung keinen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.

Besonders hilfreich sind Schilderungen dazu,

Sachsen Schon drei Tage im Einsatz: Polizei sucht weiter nach Sprengsätzen in Ostsachsen
  • wie der erste Kontakt zustande kam,
  • ob zuvor kostenlose Zeitschriften, Produkttests oder Umfragen angeboten wurden,
  • welche Schreiben anschließend eingingen und
  • wie das Unternehmen auf Nachfragen reagierte.

Zudem werden Nachweise der Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, Vertrags- oder Auftragsbestätigungen und gegebenenfalls weitere Schriftwechsel mit dem Unternehmen benötigt.

Ihr fühlt Euch angesprochen? Dann meldet Euch bei der Verbraucherzentrale über das Online-Formular oder per E-Mail an verbraucheraufruf-pvz@vzs.de.

Mehr zum Thema Sachsen: