Zwangspause für Bagger: Erneut Baustopp am Störmthaler See!
Von Anke Brod
Großpösna - Baustopp für begonnene Einfamilienhäuser direkt hinter dem denkmalgeschützten Barockschloss im Großpösnaer Ortsteil Störmthal! Das entschied jetzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen. Die Juristen gaben somit einem entsprechenden Eilantrag von Eigentümer Manfred Kolbe (71) statt.

Genannter Schlossherr, sächsischer Ex-Justizminister, hatte sich am 24. März gegen Teile des Bebauungsplanes "Ortsmitte Störmthal" gestellt. Im Fokus standen Neubauten unmittelbar hinter dessen denkmalgeschütztem Gemäuer.
Im Vorfeld hatte sich Kolbe schon gegen den ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 2021 gestellt. Als Betreiber von Freiluft- und Kulturevents vor Ort befürchtet er unlösbare Lärmkonflikte zwischen Schlossnutzung und der begonnenen Wohn- und Ferienhausbebauung im Schatten seiner historischen Anlage. Eine "fehlerhafte Abwägung" in puncto Denkmalschutz spielt demnach ebenso eine Rolle.
Daraufhin hatte der Gemeinderat von Großpösna einen überarbeiteten Bebauungsplan beschlossen, die Bagger machten weiter.
Als aber in unmittelbarer Nähe zu Kolbes Schloss nunmehr mit der Errichtung von Wohnhäusern begonnen wurde, stellte dieser im März einen Eilantrag auf vorläufigen Baustopp.
"Lärmkonflikt" als zentraler Zankapfel

Zur Stattgabe hieß es nun aus Bautzen, der Bebauungsplan leide an einem "offensichtlichen Ermittlungs- und Bewertungsfehler bei der Abwägung des Lärmkonflikts". Die vorläufige Außervollzugsetzung sei erforderlich, weil der Antragsteller in der "weiteren Vollziehung des Bebauungsplans eine Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung" seines Schlosses befürchten müsse.
Aus Verhältnismäßigkeitsgründen habe der Senat den Bebauungsplan "nur hinsichtlich der dem Schloss näher gelegenen neuen Wohn- und Ferienhausgebiete" vorläufig außer Vollzug gesetzt, so die weitere Begründung.
Insgesamt nahmen die Juristen somit auch Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen des Projektentwicklers.
Titelfoto: Anke Brod