107-facher Betrug! Ehemaliger Nationaltorwart muss ins Gefängnis
Marburg - Seine Glanzzeiten erlebte Eike Immel (64) in den 80er- und 90er-Jahren bei Borussia Dortmund, dem VfB Stuttgart und mit der deutschen Nationalmannschaft, jetzt ist er am Tiefpunkt angelangt: Der frühere Nationaltorhüter ist zu einer mehr als zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Alles in Kürze
- Ehemaliger Nationaltorwart Eike Immel ist zu Haft verurteilt.
- Immel wurde wegen Betrugs in 107 Fällen verurteilt.
- Die Haftstrafe beträgt zwei Jahre und zwei Monate.
- Immel hatte sich Geld geliehen, aber nie zurückgezahlt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Immel kann Berufung einlegen.

Das Amtsgericht in Marburg verurteilte den 64-Jährigen am Donnerstag wegen Betrugs in 107 Fällen zu zwei Jahren und zwei Monaten im Gefängnis, wie Bild berichtete.
Demnach habe Immel sich in 106 Fällen bei verschiedenen Personen Geld geliehen und nie zurückgezahlt, die Schulden belaufen sich insgesamt auf 34.340 Euro.
In einem Fall habe der 19-malige DFB-Torwart zudem vorgegeben, Karten für ein EM-Spiel zu verkaufen und das Geld dafür kassiert, die Tickets jedoch nie besorgen können oder wollen.
Seinen Gläubigern gegenüber habe er verkündet, sich gerade in einem finanziellen Engpass zu befinden, Immels Anwalt schlug bei der Verhandlung in die gleiche Kerbe: Der 534-malige Bundesligaspieler habe stets vorgehabt, das Geld zurückzuzahlen.
"Er lebt von der Hand in den Mund. Dieser Umstand ist bereits seit Jahren in der Öffentlichkeit bekannt", sagte der Verteidiger Bild zufolge. 2008 hatte Immel Privatinsolvenz angemeldet, war im selben Jahr im Dschungelcamp gewesen, um Geld aufzutreiben.
Sein Mandant sei "kein gewerbsmäßiger Betrüger, sondern ein gescheiterter ehemaliger Fußballer" und schäme sich sehr für das, was im Gerichtssaal verhandelt werde.
Eike Immel wurde schon einmal wegen Betrugs verurteilt

Die Verteidigung forderte einen Freispruch für den Europameister von 1980, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Mit zwei Jahren und zwei Monaten Haft folgte das Gericht eher letzterer.
"Wir haben alle Zeugen für überaus glaubhaft gehalten", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Bei dieser Strafe stelle sich die Frage nach Bewährung nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Immel kann gegen das Urteil in Berufung gehen.
Schon 2008 war der heute 64-Jährige wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 5200 Euro verurteilt worden, auch damals ging es um nicht zurückgezahltes Geld.
Titelfoto: Uwe Zucchi/dpa