Ausbau oder Stillstand? Bundesgericht entscheidet über Zukunft des 1. FC Köln

Köln/Leipzig - Seit fast einer Dekade tobt in Köln ein Streit um das Trainingsgelände des 1. FC Köln im Grüngürtel. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall.

Seit 1948 steht das Geißbockheim mitten im Kölner Grüngürtel. Den Traditionsstandort will der 1. FC Köln eigentlich beibehalten.
Seit 1948 steht das Geißbockheim mitten im Kölner Grüngürtel. Den Traditionsstandort will der 1. FC Köln eigentlich beibehalten.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Die Gemengelage rund um die Pläne des abstiegsbedrohten Bundesligisten ist kompliziert: Das 1948 erbaute Geißbockheim ist inzwischen marode und dringend sanierungsbedürftig.

In diesem Zuge wollen die Klubverantwortlichen das Trainingsgelände am Traditionsstandort eigentlich um Kunstrasenplätze und ein Leistungszentrum erweitern.

Allerdings klagen verschiedene Bürgerinitiativen immer wieder dagegen, weil das Geißbockheim in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und ein großer Teil der Grünflächen für das Bauvorhaben versiegelt werden müsste.

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Dass der Fall nun vor Gericht gelandet ist, ist allerdings nicht das erste Mal. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Münster über die Bebauungspläne verhandelt und das Vorhaben wegen Verfahrensmängeln für unwirksam erklärt.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte wegweisend für 1. FC Köln sein

Abstiegsnot, Transfersperre, Ausbau-Streit - FC-Geschäftsführer Christian Keller (46) muss derzeit an einigen Fronten kämpfen.
Abstiegsnot, Transfersperre, Ausbau-Streit - FC-Geschäftsführer Christian Keller (46) muss derzeit an einigen Fronten kämpfen.  © Federico Gambarini/dpa

Eine Revision des FC ließ das Gericht damals ebenfalls nicht zu. Dagegen hat der Klub schließlich Klage eingereicht - und das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet.

Am Mittwoch (23. April) wird nun das Urteil erwartet. Dabei sind zwei Szenarien denkbar: Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen aus Münster bestätigen, kann der Klub seine Ausbaupläne am traditionsreichen Standort im Grüngürtel wohl für längere Zeit ad acta legen.

Sollten die Richterinnen und Richter in Leipzig allerdings zugunsten des FC entscheiden, würde das Verfahren erneut in Münster verhandelt werden müssen - und die Chancen der Geißböcke, das Trainingszentrum im Zentrum Kölns aufrechterhalten zu können, würden wieder steigen.

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Problematisch aus Sicht des Bundesligisten: Auch, wenn das Gerichtsurteil in Leipzig für den FC sprechen würde, wäre ein Ausbau zunächst wohl schwierig zu erreichen: Eine politische Mehrheit für die Pläne gibt es in der Stadt derzeit nämlich nicht.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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