Gerichtstermin steht: NRW-OVG verhandelt erneut über Geißbockheim-Ausbau

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Von Carsten Linnhoff

Köln/Münster - Der seit Jahren schwelende Streit um den Ausbau des Geißbockheims des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln geht in die nächste Runde.

Der 1. FC Köln plant seit vielen Jahren die Erweiterung des Geißbockheims im Grüngürtel - bislang aber ohne Erfolg. (Archivbild)
Der 1. FC Köln plant seit vielen Jahren die Erweiterung des Geißbockheims im Grüngürtel - bislang aber ohne Erfolg. (Archivbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Am 11. Juni ab 9 Uhr verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster in der Sache - erneut. Denn das OVG hatte bereits im November 2022 ein Urteil verkündet.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte diese Entscheidung im April 2024 allerdings aufgehoben und den Streit zu einer weiteren Verhandlung und neuen Entscheidung zurück nach Münster verwiesen.

Umstritten ist der von der Stadt Köln im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan mit dem Titel "RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz". Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern.

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Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen.

Naturschützer beklagen daher die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.

Nun muss das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erneut über den Fall entscheiden.
Nun muss das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erneut über den Fall entscheiden.  © Guido Kirchner/dpa
Die Fans des Bundesligisten wollen unbedingt den traditionellen Standort in Köln-Sülz erhalten.
Die Fans des Bundesligisten wollen unbedingt den traditionellen Standort in Köln-Sülz erhalten.  © Federico Gambarini/dpa

OVG will Entscheidung zügig verkünden

Das OVG hatte 2022 den Bebauungsplan deshalb gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision. Die Richter in Leipzig betonten in ihrer Entscheidung: "Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar."

Noch im Anschluss an die mündliche Verhandlung will das OVG eine Entscheidung verkünden.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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