Gerichtstermin steht: NRW-OVG verhandelt erneut über Geißbockheim-Ausbau
Von Carsten Linnhoff
Köln/Münster - Der seit Jahren schwelende Streit um den Ausbau des Geißbockheims des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln geht in die nächste Runde.
Am 11. Juni ab 9 Uhr verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster in der Sache - erneut. Denn das OVG hatte bereits im November 2022 ein Urteil verkündet.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte diese Entscheidung im April 2024 allerdings aufgehoben und den Streit zu einer weiteren Verhandlung und neuen Entscheidung zurück nach Münster verwiesen.
Umstritten ist der von der Stadt Köln im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan mit dem Titel "RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz". Der Verein will die bestehende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern.
Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen.
Naturschützer beklagen daher die Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche.
OVG will Entscheidung zügig verkünden
Das OVG hatte 2022 den Bebauungsplan deshalb gekippt. Der Verein ging daraufhin in Revision. Die Richter in Leipzig betonten in ihrer Entscheidung: "Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar."
Noch im Anschluss an die mündliche Verhandlung will das OVG eine Entscheidung verkünden.
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa
