CFC kassiert schon wieder Geldstrafe: Abbrennen von Pyrotechnik kommt Verein teuer zu stehen

Chemnitz - Harte Strafe für den Chemnitzer FC: Das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) hat den Verein wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Sachsenpokal-Viertelfinalspiel gegen den FC Erzgebirge Aue im Stadion an der Gellertstraße mit einer Geldstrafe belegt. Bei dem Spiel wurde mehrfach Pyrotechnik gezündet. Es ist nicht die erste Strafe in dieser Woche für die Himmelblauen.

Die CFC-Fans zündeten während des Landespokalspiels mehrfach Pyrotechnik. Dafür kassierte der Verein nun eine Strafe.
Die CFC-Fans zündeten während des Landespokalspiels mehrfach Pyrotechnik. Dafür kassierte der Verein nun eine Strafe.  © Harry Härtel/Haertelpress

"Demnach muss der CFC für das Vergehen seiner Anhänger bei der Viertelfinal-Partie am 22. März 2023 eine Strafe in Höhe von insgesamt 17.000 Euro entrichten. Dabei können die Himmelblauen einen Betrag von 5.100 € für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden", teilte der Verein am Samstag mit.

In der Urteilsbegründung des SFV heißt es: "Zugunsten des Vereins wird berücksichtigt, dass es zu keiner Störung des Spielbetriebs kam und er sich geständig eingelassen hat. Positiv werden auch die getätigten Bemühungen zur Verhinderung der Pyrotechnik bewertet, wobei diese im Ergebnis nicht erfolgreich waren. Zulasten des Vereins wirken die mehrfachen Verstöße, die Vielzahl der Pyrotechnik und die Spielverzögerung."

Während des Spiels, das der CFC 3:0 gewonnen hat, wurden mehr als 60 Bengalos, Nebeltöpfe und weitere Feuerwerkskörper gezündet. Die Bengalos flogen teilweise auch in Richtung Spielfeld, Raketen detonierten über dem Rasen. Deshalb musste das Spiel in der 83. Minute für zwei Minuten unterbrochen werden.

Zweite Strafe innerhalb einer Woche für CFC

Erst am Mittwoch hatte der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) eine Geldstrafe gegen die Himmelblauen verhängt. Grund dafür war das unsportliche Verhalten der CFC-Fans bei den Auswärtsspielen gegen den BFC Dynamo am 10. Februar und die BSG Chemie Leipzig am 12. März. Die Strafe beträgt mehr als 6000 Euro (plus Verfahrenskosten).

Titelfoto: Harry Härtel/Haertelpress

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