Teure Einigung in Sicht: So viel müsste Hertha Bobic zahlen

Von David Langenbein

Berlin - Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic (53) haben sich im Rechtsstreit um Millionen angenähert.

Der Rauswurf von Fredi Bobic (53, r.) bei Hertha BSC beschäftigt das Gericht schon länger.
Der Rauswurf von Fredi Bobic (53, r.) bei Hertha BSC beschäftigt das Gericht schon länger.  © Matthias Koch/dpa

Das Landgericht Berlin will den Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag machen. Hertha würde Bobic 3,2 Millionen Euro zahlen und zudem den Großteil der Anwalts- und Gerichtskosten für die beiden Verfahren in dem Fall übernehmen.

"Ich hoffe, dass es jetzt zu einem Ende kommt. Ich bin sehr zufrieden mit der Führung des Gerichts, mit dem Richter", sagte Bobic nach der Verhandlung.

Der Vorschlag des Gerichts soll sich an einem vorgebrachten Vorschlag von Bobics Anwälten Maximilian Schmidt und Matthias Weidmann orientieren. Hertha-Vertreter Johan-Michel Menke bezeichnete den Vorschlag als "belastbar". Er werde ihn unterstützen.

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Allerdings bat der Fußball-Zweitligist um eine Annahmefrist von drei Wochen. Das geschehe unter anderem mit Blick auf das laufende Lizenzierungsverfahren, sagte Menke.

Bobic klagt auf Gehaltszahlungen und Abfindung

Bobic wurde erst ordentlich, dann fristlos gekündigt.
Bobic wurde erst ordentlich, dann fristlos gekündigt.  © Soeren Stache/dpa

Bobic hatte nach seiner ordentlichen und außerordentlichen Kündigung Anfang 2023 auf die Gehaltszahlungen für Februar bis April 2023 in Höhe von 594.000 Euro sowie eine vertraglich festgelegte Abfindung von mehr als 2,7 Millionen Euro gepocht.

Dafür führte er zwei Verfahren. Im ersten war die ordentliche Kündigung für wirksam, die außerordentliche für nicht wirksam erklärt worden, wodurch Bobic die Zahlungen zustünden.

Allerdings ging Hertha in Berufung. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts steht noch aus.

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Das zweite Verfahren am Donnerstag war ein Urkundenprozess, mit dem der 53-Jährige einen Vollstreckungstitel gegen Hertha erzwingen wollte. Sollte es nun zum Vergleich kommen, würden beide Verfahren beendet.

Titelfoto: Matthias Koch/dpa

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