Urteil da: Herthas Prügel-Keeper Gersbeck entgeht Knast und muss zahlen!

Salzburg/Berlin - Hertha-Keeper Marius Gersbeck (28) muss nach dem gewalttätigen Zwischenfall während des Trainingslagers in Österreich nicht ins Gefängnis.

Hertha-Keeper Marius Gersbeck (28) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Hertha-Keeper Marius Gersbeck (28) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.  © Soeren Stache/dpa

Der 28-Jährige wurde am Donnerstag nach einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer vor dem Landgericht Salzburg zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, was zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hätte führen können. Der Schlussmann des Zweitligisten gilt somit nun nicht als vorbestraft.

"Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen", hatte Gersbeck gleich zum Prozessauftakt gesagt. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jährigen Österreicher entschuldigt und angefügt: "Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast."

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Das Opfer der nächtlichen Prügelei in Zell am See am 16. Juli nahm die Entschuldigung Gersbecks an, woraufhin die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit der Geldstrafe vorschlug. Dem Vernehmen nach hatte sich Gersbeck zuvor bereits mit dem Opfer auf die Zahlung einer Entschädigung geeinigt, um einen möglichen Zivilprozess zu vermeiden. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.

Zukunft bei Hertha BSC weiter unklar

Ob Gersbeck noch einmal für Hertha zwischen den Pfosten steht, ist unklar.
Ob Gersbeck noch einmal für Hertha zwischen den Pfosten steht, ist unklar.  © Soeren Stache/dpa

Am Rande des Trainingslagers von Hertha BSC war es zu der folgenschweren Schlägerei gekommen. Der Torwart hatte dem Opfer Faustschläge und Tritte versetzt. Der 22-Jährige habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Hertha BSC hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert. Welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft Gersbecks bei seinem Berliner Klub hat, ist noch unklar. Eine Rückkehr ist aber weiterhin möglich.

"Für uns als Klub ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden", sagte Geschäftsführer Thomas Herrich in einem Statement des Vereins.

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Der gebürtige Berliner Gersbeck war in diesem Sommer vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein zurückgeholt worden. Er gilt wegen seiner engen Kontakte in die Fan-Szene als mögliche Identifikationsfigur für den sogenannten Hertha-Weg, mit dem der Bundesliga-Absteiger aus der sportlichen und wirtschaftlichen Krise kommen will.

Originalmeldung vom 28. September um 11.59 Uhr, aktualisiert um 14.33 Uhr

Titelfoto: Soeren Stache/dpa

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