DFB-Urteil nach Pyro-Show in Hannover: So viel soll Dynamo zahlen

Dresden - Es war eines der großen Highlight-Spiele für Dynamo Dresden in der abgelaufenen Drittliga-Saison: Am 4. April begleiteten 7000 Fans die SGD zur zweiten Mannschaft von Hannover 96 II. Mit 3:2 siegten die Schwarz-Gelben.

In der 64. Minute der Partie in Hannover starteten die Dynamo-Anhänger ihre Pyro-Show.
In der 64. Minute der Partie in Hannover starteten die Dynamo-Anhänger ihre Pyro-Show.  © PICTURE POINT / S. Sonntag

Am Donnerstag erließ das DFB-Sportgericht die Strafe für die Pyroshow, die Dynamos Anhänger in der großen Heinz von Heiden Arena präsentierten. 62.640 Euro soll die SGD zahlen, kann davon bis zu 20.850 Euro in eigene "sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen" stecken, wie der Verband mitteilte.

In der 64. Minute startete die Silvester-Show der Dresdner Anhänger, der DFB zählte dabei 92 pyrotechnische Gegenstände. Grundsätzlich sieht der Verband für das Abbrennen von Pyro eine Strafe in Höhe von 350 Euro pro Gegenstand vor, für das Abschießen oder Werfen je Gegenstand jeweils 750 Euro.

Im Fall von Dynamo an diesem Freitagabend wurden aber auch vier Feuerwerksbatterien gezündet. Pro Batterie beantragte der DFB jeweils 5000 Euro Strafe, macht nochmal gesamt 20.000 Euro.

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Da die Begegnung durch Schiedsrichter Assad Nouhoum (31) für fast eine Minute lang unterbrochen werden musste, packt der DFB nochmal satte 20 Prozent Erhöhung auf den Strafbetrag drauf.

Dynamo Dresden: Verhandlung für das Skandalspiel in Rostock geht nur schriftlich weiter

Nach der Partie in Niedersachsen feierten die Spieler den 3:2-Sieg mit den Fans.
Nach der Partie in Niedersachsen feierten die Spieler den 3:2-Sieg mit den Fans.  © PICTURE POINT / S. Sonntag

Aus dem Originalurteil geht hervor, dass Dynamo am Donnerstag per Mail über das Strafmaß informiert wurde.

Die SGD hat noch nicht zugestimmt, sondern bis zum kommenden Dienstag, 27. Mai, 12 Uhr, Zeit, dem Strafantrag zuzustimmen.

Demnach ist das Urteil, das im Einzelrichter-Verfahren durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, Georg Schierholz, getroffen wurde, noch nicht rechtskräftig.

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Im Fall des Skandalspiels bei Hansa Rostock, bei dem unter anderem die Fans der Kogge Raketen in den Block der SGD geschossen hatte, steht immer noch aus.

Der mündliche Verhandlungstermin, der für Dienstag diese Woche anberaumt war, wurde aufgehoben. Nun soll es schriftlich weiter gehen.

Titelfoto: PICTURE POINT / S. Sonntag

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