Geldstrafe und Zuschauer-Ausschluss! DFB bestraft Dynamo nach Hertha-Randale hart

Dresden - Diese Strafe trifft Dynamo Dresden empfindlich: Der DFB hat das Urteil für das Skandal-Spiel gegen Hertha BSC bekannt gegeben und die SGD zu einer hohen fünfstelligen Geldstrafe verdonnert, zudem muss der K-Block mindestens ein Spiel leer bleiben. Dynamo will das Urteil allerdings nicht akzeptieren und legt Einspruch ein.

Anhänger von Dynamo Dresden und Hertha BSC stürmten am Ostersamstag den Innenraum und beschossen sich gegenseitig mit Pyrotechnik.  © Imago / Jan Huebner

Das Sportgericht des DFB verurteilt die SGD wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Fans in zwei Fällen zu einem teilweisen Zuschauerausschluss bei zwei Heimspielen. Eine Partie wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt, diese läuft bis zum 30. Juni 2027.

Das bedeutet, dass im nächsten Heimspiel die Blöcke K1 bis K5 leer bleiben müssen, sollte Dynamo in der kommenden Saison gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, kommt ein zweites Spiel hinzu.

Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro fällig, von denen die Schwarz-Gelben 30.400 Euro für eigene sicherheitsrelevante oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden dürfen.

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Beim Zweitliga-Spiel zwischen der SGD und Hertha BSC am Ostersamstag war es zu schweren Ausschreitungen gekommen, in deren Zuge zunächst Gäste-Fans und schließlich auch Heim-Publikum in den Innenraum rannten. Dabei beschossen sich beide Parteien gegenseitig mit Pyrotechnik, insgesamt wurden 17 Menschen verletzt und die Partie musste für 19 Minuten unterbrochen werden.

Schon zuvor war es zu einer rund fünfminütigen Spielunterbrechung wegen Pyrotechnik gekommen, dabei wird den Dresdner Fans das Entzünden von 27 pyrotechnischen Erzeugnissen zur Last gelegt.

Wegen der Ausschreitungen bekamen beide Vereine die Auflage, das Gästekontingent in den nächsten beiden direkten Duellen um die Hälfte zu reduzieren, zudem müssen alle Gästetickets personalisiert sein.

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Erst nach dem Aufmarsch der Polizei begaben sich die Fan-Gruppierungen wieder in ihre jeweiligen Blöcke.  © Sebastian Kahnert/dpa

Dynamo Dresden legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein

Das Spiel musste zweimal unterbrochen werden.  © Sebastian Kahnert/dpa

Die SGD kündigte allerdings bereits an, Einspruch einzulegen und vor das DFB-Sportgericht in Frankfurt zu ziehen, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

"Da das aktuelle Urteil ausschließlich auf Grundlage einer Einzelrichterentscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, werden wir Einspruch einlegen, um vor dem vollbesetzten Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung Gehör zu finden", sagte Geschäftsführer Stephan Zimmermann (39).

Gerade mit Blick auf einen Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe sehe man "das dringende Bedürfnis, unsere Argumentationen und Präventivmaßnahmen persönlich zu präsentieren".

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Für Hertha BSC fällt zumindest die Geldstrafe übrigens noch empfindlicher aus: Die Berliner müssen 152.000 Euro blechen, ihnen wird allerdings kein Zuschauerausschluss aufgebrummt.

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