Frankfurt am Main/Dresden - Außer Spesen nichts gewesen. Der Weg nach Frankfurt hat sich für Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann (39) nicht gelohnt, er war umsonst. Der DFB bestätigte am Freitag sein Urteil aus dem Spiel am Karsamstag gegen Hertha BSC. Ein Spiel Sperre für den K-Block, ein zweites bis zum 30. Juni 2027 auf Bewährung. Auch die Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro bleibt bestehen.
Dresden hatte sich deutlich mehr erhofft!
"Wir sind ein Stück weit enttäuscht, dass das Urteil genauso gesprochen wurde wie im Strafantrag beziehungsweise im Kontrollausschuss im Einzelgerichtsverfahren", so Zimmermann nach dem Ende der Verhandlung. "Ich bin auch leicht enttäuscht über die Verfahrensführung. Wir hätten es uns schon gewünscht, dass unsere Argumente mehr erhört werden."
Dynamo hat jetzt eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen und eventuell sogar vors Bundesgericht zu ziehen. "Wir halten uns alles offen. Es ist aus jetziger Sicht wahrscheinlich. Wir werden es noch einmal genau überprüfen, wie wir weitermachen", erklärte Zimmermann.
Dabei hatte Dynamo am Ende sogar Glück, dass das Urteil bestätigt wurde, denn Fred Kreitlow als Vorsitzender des Kontrollausschusses hatte jetzt sogar höhere Strafen gefordert - 116.200 Euro Geldstrafe und zwei Heimspiele unter Teilausschluss der Fans, also kein Spiel auf Bewährung.
Zudem gab es während der Verhandlung erhebliche Uneinigkeiten um die Zuständigkeit bei der Täteridentifizierung. Dynamo argumentierte, alles für eine Aufklärung zu tun und betonte den Willen zur Verhängung von harten Strafen gegen festgestellte Täter. Der Verband betonte im Gegenzug, dass seit dem Spiel zu Ostern noch keine von ebenjenen identifiziert wurden. Auch habe es in der abgelaufenen Saison schon mehrere Verfahren gegen den Verein gegeben.
DFB-Sportgerichtsvorsitzender Stephan Oberholz bestätigt Urteil gegen Dynamo Dresden
Laut Anklage war die Ordnerpräsenz im Innenraum nicht ausreichend, auch beim Einlass soll es Mängel gegeben haben. SGD-Anwalt Sven Piel bewertete die ins Feld geführten Fehler des Vereins bei der Organisation als "an den Haaren herbeigezogen".
Die Stimmung im Saal konnte streckenweise als angespannt beschrieben werden, gleich mehrfach war in den Reihen der Dynamo-Vertreter geradezu ungläubiges Kopfschütteln zu beobachten.
Am Ende blieb dann einfach alles beim Alten. Der Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz (62) folgte weder dem DFB noch Dynamo und beließ alles so wie im Einzelrichterurteil vom 20. Mai.
Die Beweisaufnahme, bei der auch zwei Zeugen gehört wurden, habe keine grundlegend anderen Erkenntnisse gebracht. Die Kosten des Verfahrens muss Dynamo zahlen.
Die Sperrung des K-Blocks sei eine angemessene Maßnahme und bereits "ein Verletzter einer zu viel", hieß es in der Urteilsbegründung. Szenen wie beim Spiel gegen Berlin wolle man nicht sehen. Oberholz erklärte, er könne sich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem "solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt" worden sei.
Dynamo darf bei dem Spiel mit Teilausschluss die Kartenpreise nicht erhöhen, um Teile des finanziellen Schadens wieder gutzumachen. Mögliche Dauerkarten für den K-Block dürfen nicht genutzt werden, um in anderen Bereichen des Stadions zu sitzen.
Des Weiteren dürfen bei den nächsten beiden Spielen gegen die Hertha nur die Hälfte der Gästekarten verkauft werden. Das heißt bei Dynamo 1500 statt 3000. Diese müssen zudem personalisiert sein. Das betrifft ebenso die SGD-Fans, die zum nächsten Spiel mit nach Berlin fahren werden.