Wende im Fall Pechstein! Olympiasiegerin mit Erfolg vor Bundesverfassungsgericht

München/Karlsruhe - Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein (50) bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen.

Claudia Pechstein (50) fordert im Zusammenhang mit einer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz. (Archivbild)
Claudia Pechstein (50) fordert im Zusammenhang mit einer zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz. (Archivbild)  © Vincent Jannink/ANP/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 auf, wie es am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist nach wie vor völlig offen.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden.

Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige entsprechend den Weltverband.

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Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten.

Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.

Titelfoto: Vincent Jannink/ANP/dpa

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