Schuld des Arztes? Langlauf-Olympiasiegerin des Dopings überführt

Zella-Mehlis - Die Thüringer Skilanglauf-Olympiasiegerin Victoria Carl (29) vom SC Motor Zella-Mehlis wurde des Dopings überführt.

Laut DSV trifft Victoria Carl keinerlei Schuld an der positiven Dopingprobe.
Laut DSV trifft Victoria Carl keinerlei Schuld an der positiven Dopingprobe.  © Hendrik Schmidt/dpa

Wie der Deutsche Skiverband (DSV) am Mittwoch erklärte, wurde die 29-Jährige positiv auf das verbotene Dopingmittel Clenbuterol getestet. Der DSV spricht von einem "bedauerlichen Einzelfall" und hofft auf "vollständigen Freispruch".

Laut Verbandsangaben habe die Thüringerin nach dem Ende der Weltcupsaison bei den Militärweltspielen am 26. März einen Hustensaft eingenommen, der das verbotene Mittel enthielt. Verordnet bekam sie den Hustensaft durch einen Bundeswehrarzt.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr äußerte sich inzwischen auch zu dem positiven Dopingtest und übernahm die Verantwortung für die Verabreichung des Mittels. "Die ärztliche Verordnung war medizinisch nachvollziehbar, aber organisatorisch fehlerhaft. Die Sportlerin trifft keinerlei Schuld", hieß es in der Stellungnahme.

Deutsches Ski-Ass ändert Namen: Katharina Hennig hat "Ja" gesagt!
Wintersport Deutsches Ski-Ass ändert Namen: Katharina Hennig hat "Ja" gesagt!
Vierfacher Olympiasieger macht Schluss: Rührender Rücktritt lässt Herzen schmelzen
Wintersport Vierfacher Olympiasieger macht Schluss: Rührender Rücktritt lässt Herzen schmelzen

Der DSV teilte mit, dass Carl während der Wettkämpfe unter einer spastischen Bronchitis gelitten habe. Bei der Behandlung des Hustens sei dem Arzt dann ein Fehler unterlaufen. "Statt des ursprünglich bestellten Hustensafts Mucosolvan (Ambroxol) wurde durch die Bundeswehrapotheke irrtümlich das Kombinationspräparat Spasmo Mucosolvan (Ambroxol + Clenbuterol) geliefert", schreibt der DSV.

Arzt stellte keinen Notfallantrag

Der behandelnde Truppenarzt habe den Hustensaft unter hohem Zeitdruck verabreicht und hierbei versäumt auf den dopingrelevanten Inhaltsstoff hinzuweisen oder einen Notfallantrag für eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu stellen.

Victoria Carl selbst habe das verabreichte Mittel bei der Dopingkontrolle "vollständig und proaktiv angegeben", so der DSV. Aus Sicht des Verbandes trifft Carl deshalb keine Schuld und fordert eine "differenzierte Einzelfallprüfung" und hofft auf einen "vollständigen Freispruch."

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat bereits ein Verfahren aufgenommen. Im schlimmsten Fall droht der Thüringerin eine Sperre, durch die sie die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo verpassen könnte.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

Mehr zum Thema Wintersport: