Strengere Kontrollen beim Tech-Riesen Apple

Bonn - Das Bundeskartellamt stellt den amerikanischen Tech-Riesen Apple unter schärferes Wettbewerbsrecht. Bei der Konzernführung sorgt die Entscheidung aus Deutschland für Ärger.

Andreas Mundt (62) ist seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts.
Andreas Mundt (62) ist seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts.  © Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im Fokus der Bonner Wettbewerbshüter steht die Dominanz des US-Konzerns im Technik-Markt. Die "wirtschaftliche Machtposition" von Apple eröffne dem Konzern "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume", so Behörden-Chef Andreas Mundt (62).

Er verweist auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um die Hardware wie iPhones und iPads, aber auch die eigenen Betriebssysteme und den umfassenden Apple App Store.

In einer Erklärung kontert das Unternehmen: "Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar."

Tech-Konzern Apple fühlt sich missverstanden

Apple Inc. machte 2021 einen Umsatz von 386 Milliarden US-Dollar. Es gilt als wertvollstes Unternehmen der Welt.
Apple Inc. machte 2021 einen Umsatz von 386 Milliarden US-Dollar. Es gilt als wertvollstes Unternehmen der Welt.  © Mark Lennihan/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Einschätzung der Behörde vernachlässige laut Apple auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle.

Apple werde aber weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, "um die Bedenken zu verstehen".

Das Kartellamt bekam 2021 vom Deutschen Bundestag zusätzliche Vollmachten bei der Wettbewerbskontrolle. Es kann nun Praktiken untersagen, die das Marktgeschehen verzerren oder einseitig beeinflussen.

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Zu den neuen Befugnissen der Bonner Beamten gehören auch die Prüfung von möglichen Verletzungen des Datenschutzes oder die Verhängung höherer Bußgelder gegen Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb".

Big Tech schon länger im Fokus des Kartellamts

Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft. Der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai, Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrößte Online-Händler die Entscheidung nicht akzeptieren. Nun liegt eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft hat das Kartellamt eine Prüfung eingeleitet.

Titelfoto: Mark Lennihan/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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