Aufregung wegen zu wenig Sex im Unterricht! Klage eingereicht

Frankreich - In unserem Nachbarland Frankreich herrscht Aufregung - wegen Sex! Der soll im Schulunterricht nämlich zu kurz kommen. Natürlich theoretisch.

Wie viel Sex ist im Schulunterricht erlaubt? In Frankreich soll das ein Gericht entscheiden. (Symbolfoto)
Wie viel Sex ist im Schulunterricht erlaubt? In Frankreich soll das ein Gericht entscheiden. (Symbolfoto)  © 123RF/irvanuddin

Aus diesem Grund haben laut Französischer Presseagentur zahlreiche Organisationen Klage eingereicht.

Demnach werde dem französischen Staat vorgeworfen, in den Schulen zu wenige Unterrichtseinheiten Sexualkunde anzubieten.

Wird im Pariser Élysée-Palast tatsächlich zu lax mit sexueller Aufklärung für Schülerinnen und Schüler umgegangen? Seit Dienstag beschäftigt sich nun ein Verwaltungsgericht mit dem Thema.

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Anfang der 2000er-Jahre seien in Frankreich drei Unterrichtseinheiten zum "Gefühls- und Sexualleben" gesetzlich vorgeschrieben worden. 2021 räumte eine Behörde ein, dass jenes Gesetz überhaupt keine Anwendung finden würde.

Sexualkunde existiert erst seit 2025 im französischen Lehrplan

Gehört Sexualkunde verpflichtend in den Unterricht? Rund um die Stadt der Liebe wird darüber gestritten. (Symbolfoto)
Gehört Sexualkunde verpflichtend in den Unterricht? Rund um die Stadt der Liebe wird darüber gestritten. (Symbolfoto)  © 123RF/maksymiv

Zahlen, wie oft und ob überhaupt über Sex im Unterricht gesprochen wird, existieren nicht. Die Klageseite, darunter Gruppen wie "SOS Homophobie", habe diesen offensichtlichen Missstand stark kritisiert.

Und obwohl seit mehr als 20 Jahren hätte verpflichtender Unterricht stattfinden sollen, liege erst seit Februar dieses Jahres ein entsprechender Lehrplan vor, in dem das Vermitteln bestimmter Inhalte für die Sexualkunde-Stunden festgehalten sei.

Demnach solle in Vor- und Grundschulen zu Beziehungen und Gefühlen gelehrt, ab der Mittelstufe dann tiefer vorgedrungen werden. Die Kläger betonten, dass mangelndes Wissen weitreichende Folgen haben könnte. Ungewollte Schwangerschaften, sexuelle Gewalt oder die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten seien nur einige von vielen negativen Beispielen.

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Konservative Gruppen machten sich mit dem Vorpreschen der Kläger nicht gemein, sie kritisierten den Sex-Lehrplan. Am 2. Dezember soll das Urteil des Verwaltungsgerichts bekannt gegeben werden.

Titelfoto: Montage: 123RF/irvanuddin, 123RF/maksymiv

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