Bizarrer Prozess vor Gericht: Frau beißt Mann in den Penis, dennoch wird er verurteilt!

Basel (Schweiz) - Dieser bizarre Fall hatte es so richtig in sich und musste in mehreren Instanzen verhandelt werden.

Eine Frau zieht ihrem Sex-Partner die Hose aus. (Symbolbild)
Eine Frau zieht ihrem Sex-Partner die Hose aus. (Symbolbild)  © 123RF/Andriy Popov

Alles begann im Januar des vergangenen Jahres: Ein Geschäftsmann wohnte noch mit seiner Ex-Partnerin zusammen, die er einige Zeit zuvor in einem Bordell kennengelernt hatte.

Er soll diese dann nach der Trennung vergewaltigt und zum Oralverkehr gezwungen haben. Doch die Frau wollte ihm keinen sogenannten Blowjob geben und biss ihm deshalb in den Penis, berichtete das Schweizer Medium 20Minuten.

Die Dame zeigte ihn anschließend bei der Polizei an und beschuldigte ihn der Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung. Ein Gericht beschäftigte sich daraufhin mit der Angelegenheit. Die Richter sprachen den Mann entsprechend schuldig, verurteilten ihn zu 15 Monaten Haft auf Bewährung.

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Der Anwalt des Mannes legte jedoch Einspruch ein, weshalb sich nun die nächsthöhere Instanz damit befassen musste. Der Fall wurde neu aufgerollt.

Dabei kam heraus: Die Erzählungen der Frau seien "eigentümlich unrealistisch" und "praktisch unplausibel". Kurzum: Es konnte nicht so abgelaufen sein, wie sie es schilderte.

Keine Vergewaltigung: Wollte Frau an Beziehung festhalten?

Die Richter waren zudem der Auffassung, dass der Geschäftsmann die Frau nicht zum Oralsex gezwungen hätte, da die Gefahr einer Verletzung zu groß war.

Die Frau, eine Einwanderin aus China, wollte womöglich an der Beziehung festhalten, um im Land bleiben zu können. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie selbst diesen "Liebes"-Akt initiiert habe, stellten die Verhandlungsführer fest. Als ihr Ex-Freund jedoch nicht auf das erotische Angebot einging, könnte sie zugebissen haben.

Der Mann wurde nun freigesprochen. Zudem erhielt er insgesamt 3500 Franken (Umgerechnet etwa 3230 Euro) als Entschädigung für eine in erster Instanz verordnete zehntägige Untersuchungshaft und den damit verbundenen Arbeitsausfall.

Titelfoto: 123RF/Andriy Popov

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