Italien - Italiens Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem Jugendkriminalität bekämpft werden soll.
Wie Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf X mitteilt, soll künftig bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren grundsätzlich von einer bestehenden Schuldfähigkeit ausgegangen werden. Bislang müssen Gerichte in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Jugendlicher die nötige Reife besitzt, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Künftig soll diese Prüfung nur noch erforderlich sein, wenn konkrete Zweifel an der Schuldfähigkeit bestehen.
"Wer einen Fehler begeht, muss für sein Handeln geradestehen - selbst wenn er minderjährig ist. Wer angreift, raubt oder verwüstet, muss immer zur Verantwortung gezogen werden - auch mit 15 oder 16 Jahren", so Meloni in der Videobotschaft.
Neben dieser Änderung hat die Regierung weitere Maßnahmen angekündigt. So sollen bewaffnete Minderjährige künftig festgenommen werden können. Außerdem sind schärfere Regeln für das Mitführen von Messern sowie höhere Strafen bei gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vorgesehen. Laut Justizminister Carlo Nordio soll der neue Gesetzesentwurf vor allem die Ermittlungsarbeit der Behörden erleichtern.
Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss das italienische Parlament dem Gesetz noch zustimmen.
Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
Anders als bei der geplanten Regelung in Italien wird in Deutschland die Schuldfähigkeit von Jugendlichen nicht grundsätzlich vermutet. Gerichte müssen weiterhin im Einzelfall prüfen, ob die nötige Reife vorhanden war.
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und können nicht strafrechtlich verurteilt werden. Je nach Situation können jedoch Maßnahmen der Jugendhilfe oder familiengerichtliche Anordnungen erfolgen, etwa eine Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe.