Horror-OP: Bohrte eine 12-Jährige den Schädel eines Patienten auf?

Von Albert Otti

Graz (Östereich) - Durfte ein zwölfjähriges Mädchen bei einer Notoperation in Österreich den Schädel eines Patienten aufbohren? Um diese Frage dreht sich ein Prozess in der Stadt Graz. Angeklagt sind eine Neurochirurgin, die Mutter des Kindes, und ein Chirurg (35). Beide Mediziner waren an dem Eingriff beteiligt.

Voller Stolz nahm die Ärztin ihre Tochter mit in den Operationsraum und gefährdete so das Leben eines Patienten. (Symbolfoto)  © 123RF/sinenkiy

Letztes Jahr nahm die Angeklagte ihre damals 12-jährige Tochter mit in das Landeskrankenhaus Graz. Das Kind soll darum gebeten haben, bei einem medizinischen Eingriff zusehen zu dürfen. Daraufhin willigte die Mutter ein.

Auf dem Operationstisch der Chirurgen lag ein damals 33-jähriger Mann, der wegen eines Schädel-Hirn-Traumas notoperiert werden musste.

Nach Aussage des Arztes bat die 12-jährige gegen Ende der Operation darum, mithelfen zu dürfen. "Ich war überrascht von der Frage, aber habe ihr das nicht ausgeschlagen, was ein riesiger Fehler war", sagte der angeklagte Chirurg.

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Der 35-Jährige räumte ein, dass das Kind seine Hand auf dem Bohrgerät gehalten hätte. Doch er habe das Gerät bedient und immer die volle Kontrolle gehabt, betonte er. Dass das Mädchen aktiv Hand anlegte, bestritten die Ärzte.

Die Chirurgin hatte ihren Teil der Operation zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen und war im OP-Saal bereits mit Telefonaten über weitere geplante Operationen beschäftigt, wie sie aussagte. Was ihre Tochter genau getan habe, habe sie nicht mitbekommen.

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Staatsanwältin bezeichnet Tat als "unglaubliche Respektlosigkeit"

Bei einem Schädel-Hirn-Trauma handelt es sich um Verletzungen am Gehirns aufgrund von äußere Gewalteinwirkung.  © 123RF/webum

Nach Angaben von Zeuginnen hatte die Mutter nach dem Eingriff gegenüber Klinik-Kolleginnen sinngemäß berichtet, ihre Tochter habe soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt. Vor Gericht meinte die Chirurgin, sie habe das wohl nur "aus saublödem Mutterstolz" gesagt.

Die Operation verlief komplikationslos und ohne negative Folgewirkungen. Dennoch bezeichnete die Staatsanwältin das Verhalten der Akademiker als "unglaubliche Respektlosigkeit".

Die Vorwürfe waren durch Gerüchte in der Klinik und durch ein anonymes Schreiben an die leitenden Ärzte bekanntgeworden. Mittlerweile trennte sich das Krankenhaus trennte von den Medizinern.

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Nachdem die Chirurgen wegen Körperverletzung angeklagt wurden, warten sie nun auf ihre Urteilsverkündung. Ob sie eine Geldstrafe erhalten oder ins Gefängnis müssen, steht noch nicht fest.

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