Pilsen/Chemnitz - Seit mehr als einen Monat sitzt die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (55) im tschechischen Horror-Knast in Pilsen. Dort berichtete sie von üblen Haftbedingungen, hatte sogar Angst, gefoltert zu werden. Was ist dran an den Vorwürfen? TAG24 fragte beim tschechischen Strafvollzugsdienst nach.
Zu Liebich könne man sich nicht direkt äußern, heißt es. "Wir sind nicht befugt, Auskunft über Gefangene zu erteilen oder deren Anwesenheit in einer bestimmten Einrichtung zu bestätigen oder zu dementieren", so eine Pressesprecherin.
Gegenüber TAG24 konnte die tschechische Justiz allerdings einen Einblick geben, wie das Aufnahmeverfahren eines Gefangenen abläuft.
Liebich beklagte vor allem eine Blutabnahme und einen Rundum-Medizincheck - sie verweigerte, was zu Konsequenzen führte. Unter anderem muss sie nun mit einer Maske durch den Knast laufen.
Die tschechische Justiz verteidigt das Vorgehen. Die medizinische Erstuntersuchung "dient der Feststellung des aktuellen Gesundheitszustands des Beschuldigten, der Festlegung einer möglichen Behandlung und dem Schutz der Gesundheit der anderen Insassen".
Weiter klagte die Rechtsextremistin über eine Nackt-Kontrolle vor zwei Wärterinnen. Ob die Kontrolle wirklich nackt stattfand - unklar. Der tschechische Strafvollzugsdienst teilt mit, dass Durchsuchungen dazugehören, um das Einschmuggeln verbotener oder gefährlicher Gegenstände in die Haftanstalt zu verhindern.
"Diese Durchsuchung wird würdevoll, von Personen gleichen Geschlechts und nur im erforderlichen Umfang durchgeführt", so eine Justiz-Sprecherin.
Darum will Neonazi Liebich nicht nach Deutschland ausgeliefert werden
Fakt ist zudem: Auch wenn der Knast in Pilsen ein maximal ungemütlicher Ort ist, befindet er sich in Tschechien, einem EU-Land, einem Rechtsstaat. Hier sollte Menschenwürde an erster Stelle stehen, es gibt rechtliche Vorgaben und Folter ist natürlich völlig tabu!
Nachdem der Häftling in den Alltag aufgenommen wurde, stehen ihm laut der tschechischen Justiz mehrere rechtliche Mittel zur Verfügung. "Er hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Anwalt zu kontaktieren und Anträge oder Beschwerden, auch an Aufsichts- und Kontrollorgane, zu richten", heißt es.
Übrigens: Obwohl Liebich die Haftbedingungen massiv kritisiert, will sie nicht nach Deutschland abgeschoben werden. Der Grund: Sie habe Sorge vor einer Verletzung ihrer Bürgerrechte. Das teilte ein Landgericht-Sprecher der dpa mit.
Das Landgericht Pilsen setzte am 18. Mai eine öffentliche Verhandlung an. Dort soll entschieden werden, wie es weitergeht.