Block-Prozess: Steakhouse-Erbin offenbart Schulden und fehlendes Einkommen

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Hamburg - Am Montag wurde der Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (53) nach mehr als drei Wochen Pause fortgesetzt. Am 75. Verhandlungstag sagte Otmar Kury, der Ex-Anwalt der Steakhouse-Erbin, als Zeuge aus - allerdings nur für wenige Minuten. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Christina Block (53) muss sich seit mehr als einem Jahr wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder verantworten.
Christina Block (53) muss sich seit mehr als einem Jahr wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder verantworten.  © Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa

Noch bevor die eigentliche Befragung losging, verwies Kury auf seine Schweigepflicht, von der ihn seine ehemalige Mandantin vor der Aussage nicht entbunden habe. Diese gelte auch für die Geschehnisse am 2. Januar 2024, dem Tag nach der Entführung der Kinder.

Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., Gül Pinar, auf dessen Antrag Kury in den Zeugenstand geholt worden war, verzichtete nach wilden Diskussionen zwischen der Richterin und den Prozessbeteiligten daraufhin auf eine Befragung.

So war es lediglich Richterin Isabel Hildebrandt, die einige Fragen an Kury stellte. Dieser machte jedoch zu großen Teilen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bevor er als Zeuge entlassen wurde, ließ er es sich jedoch nicht nehmen, die Unschuld seiner ehemaligen Mandantin noch einmal zu betonen.

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Am Nachmittag ging es schließlich um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten - ein standardmäßiger Programmpunkt im Prozessablauf. Dabei offenbarten Block und ihr Lebensgefährte Gerhard Delling unter anderem, dass sie Schulden und derzeit kein regelmäßiges Einkommen hätten.

14.57 Uhr: Verhandlung beendet

Die Verhandlung ist für heute beendet. Sicherheitsunternehmer Andreas P. und Mit-Entführer Tal S. wollen sich beim nächsten Termin zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen äußern.

Weiter geht es bereits am morgigen Dienstag um 9.30 Uhr.

14.51 Uhr: Auch Block-Cousine Uta B. und ihr Mann haben Schulden

Es geht weiter. Uta B. erzählt, dass sie auf dem "platten Land" in Niedersachsen aufgewachsen sei. Nach der Schulzeit habe sie eine Schauspielschule besucht, ehe sie eine Schauspielagentur geführt habe.

Sie und ihr Ehemann - ebenfalls angeklagt - seien 22 Jahre verheiratet und hätten zwei Kinder. Auch sie hätten Schulden, unter anderem ein Haus, das noch nicht abbezahlt sei. Zudem sorge das Verfahren für massive finanzielle Einbusse, weil sowohl sie als auch ihr Mann selbstständig seien.

14.27 Uhr: Block und Delling haben derzeit kein regelmäßiges Einkommen

Nachdem der mitangeklagte Familienanwalt Andreas C. von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, ist Gerhard Delling an der Reihe. Er sei in Rendsburg geboren und aufgewachsen, berichtet der 67-Jährige. Er sei zweimal verheiratet gewesen und habe drei Kinder.

Auch er bestätigt, dass er Schulden beziehungsweise laufende Kredite habe. Natürlich müsse er auch das Verfahren finanzieren, gibt Delling zu bedenken. Wie die Steakhouse-Erbin auch habe er zur Zeit keinen Job beziehungsweise kein regelmäßiges Einkommen, betont der ehemalige TV-Moderator auf Nachfrage.

Vor der Beantwortung ihrer Fragen bittet Block-Cousine Uta B. anschließend um eine kurze Pause. In 15 Minuten soll es weitergehen.

14.21 Uhr: Block spricht über ihre Schulden, schweigt aber zum Vermögen

Nach dem Beschluss spricht als erstes die Hauptangeklagte über ihren Werdegang. Sie sei in Hamburg geboren und aufgewachsen, sei in Farmsen in die Grundschule gegangen und habe 1992 ihr Abitur gemacht, erzählt Christina Block.

Anschließend habe sie eine Ausbildung zur Hotelfachfrau in München, ein Kochpraktikum in Paris sowie ein Traineeship in Atlanta absolviert, blick die 53-Jährige zurück. Danach folgten Stationen in Peking und Edinburgh, ehe es für sie zurück nach Hamburg gegangen sei.

Interessant: Auf Nachfrage der Richterin bestätigt Block, dass sie Schulden habe. Als Gesellschafterin der Block-Gruppe, aber auch als Privatperson. So habe sie mehrere laufende Kredite auf Häuser. Auf die Frage von Hensel-Anwalt Philip von der Meden, wie hoch ihr Privatvermögen denn sei, will sich die Steakhouse-Erbin nicht äußern.

14 Uhr: Öffentlichkeit wird nicht ausgeschlossen, Block-Cousine weint

Nach rund 40 Minuten kehrt die Kammer zurück und verkündet, dass die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss seien nicht gegeben, so die Begründung der Kammer.

Dementsprechend werden Christina Block und die anderen Angeklagten die Fragen zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vor den Zuschauern beantworten müssen.

Sollten sie dies verweigern, müsste das Gericht entsprechend auf anderen Wegen Kenntnis erlangen - es könnten Freunde, Geschäftspartner, etc. befragt werden, gibt die Richterin zu bedenken.

Uta B., der mitangeklagten Cousine der Steakhouse-Erbin, kommen daraufhin die Tränen. Auf die Frage, ob sie eine Pause brauche, verneint B. allerdings.

13.19 Uhr: Block-Anwalt beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit

Als nächstes möchte die Richterin über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten sprechen - ein Hinweis darauf, dass sich der Prozess langsam dem Ende nähert. Dieser Punkt steht standardmäßig kurz vor den Plädoyers auf der Agenda.

Hildebrandt will Christina Block dazu befragen, doch Bott grätscht dazwischen und beantragt, dass die Öffentlichkeit für diesen Teil ausgeschlossen wird. Unter anderem argumentiert er, dass diese Punkte die schutzwürdigen Interessen seiner Mandantin beträfen und zudem kein erhöhtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit diesbezüglich bestehe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage sehen in einer Stellungnahme keine Gründe für einen Ausschluss, die anderen Verteidiger schließen sich Botts Antrag an oder enthalten sich. Die Kammer zieht sich für 20 Minuten zur Beratung zurück.

Block-Anwalt Ingo Bott will die Öffentlichkeit bei der Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mandantin nicht dabei haben.
Block-Anwalt Ingo Bott will die Öffentlichkeit bei der Darstellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mandantin nicht dabei haben.  © Daniel Bockwoldt/dpa

13.05 Uhr: Verhandlung wird fortgesetzt

Die Verhandlung läuft wieder. Der Zuschauerraum in Saal 237 ist nun deutlich leerer als noch am Vormittag.

Block-Anwalt Bott ergreift das Wort über eine etwaige Akteneinsicht. Anschließend gibt es ein längeres Wortgefecht zwischen dem Verteidiger und der Richterin, die nicht versteht, warum der Jurist diesen Punkt in der Hauptverhandlung anbringt, dafür gebe es auch andere Möglichkeiten.

11.46 Uhr: Mittagspause

Nach der erhobenen Gegenvorstellung verliest Pinar noch eine schriftliche Erklärung ihres Mandanten, in der dieser noch einmal seine Unschuld betont.

Anschließend verkündet Hildebrandt, dass der Verhandlungstermin am 27. Oktober aus dienstlichen Gründen ausfallen müsse. Nun ist Mittagspause bis 13 Uhr.

11.30 Uhr: Gül Pinar will wissen, was ihrem Mandanten vorgeworfen wird

Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P. erhebt eine Gegenvorstellung zu einem anderen Beschluss der Kammer vom 28. August. In einer umfangreichen Erklärung wirft sie anschließend mit Paragraphen um sich.

Im Kern geht es der Juristin vor allem um die Frage, welche Straftatbestände ihrem Mandanten vorgeworfen würden. Sie beantragt eine detaillierte Klarstellung seitens der Kammer, welche konkreten Handlungen dem Sicherheitsunternehmer angelastet würden.

11.19 Uhr: Kammer sieht keinen Anlass, den Beschluss wieder zurückzunehmen

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Hildebrandt verkündet, dass die Gegenvorstellung nach Beratung keinen Anlass dazu gebe, den Beschluss wieder zurückzunehmen.

Anschließend hat erneut Pinar das Wort. Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P. erhebt eine Gegenvorstellung zu einem anderen Beschluss der Kammer vom 28. August.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa

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