Block-Prozess: Steakhouse-Erbin offenbart Schulden und fehlendes Einkommen
Hamburg - Am Montag wurde der Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (53) nach mehr als drei Wochen Pause fortgesetzt. Am 75. Verhandlungstag sagte Otmar Kury, der Ex-Anwalt der Steakhouse-Erbin, als Zeuge aus - allerdings nur für wenige Minuten. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.
Noch bevor die eigentliche Befragung losging, verwies Kury auf seine Schweigepflicht, von der ihn seine ehemalige Mandantin vor der Aussage nicht entbunden habe. Diese gelte auch für die Geschehnisse am 2. Januar 2024, dem Tag nach der Entführung der Kinder.
Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., Gül Pinar, auf dessen Antrag Kury in den Zeugenstand geholt worden war, verzichtete nach wilden Diskussionen zwischen der Richterin und den Prozessbeteiligten daraufhin auf eine Befragung.
So war es lediglich Richterin Isabel Hildebrandt, die einige Fragen an Kury stellte. Dieser machte jedoch zu großen Teilen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bevor er als Zeuge entlassen wurde, ließ er es sich jedoch nicht nehmen, die Unschuld seiner ehemaligen Mandantin noch einmal zu betonen.
Am Nachmittag ging es schließlich um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten - ein standardmäßiger Programmpunkt im Prozessablauf. Dabei offenbarten Block und ihr Lebensgefährte Gerhard Delling unter anderem, dass sie Schulden und derzeit kein regelmäßiges Einkommen hätten.
14.57 Uhr: Verhandlung beendet
Die Verhandlung ist für heute beendet. Sicherheitsunternehmer Andreas P. und Mit-Entführer Tal S. wollen sich beim nächsten Termin zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen äußern.
Weiter geht es bereits am morgigen Dienstag um 9.30 Uhr.
14.51 Uhr: Auch Block-Cousine Uta B. und ihr Mann haben Schulden
Es geht weiter. Uta B. erzählt, dass sie auf dem "platten Land" in Niedersachsen aufgewachsen sei. Nach der Schulzeit habe sie eine Schauspielschule besucht, ehe sie eine Schauspielagentur geführt habe.
Sie und ihr Ehemann - ebenfalls angeklagt - seien 22 Jahre verheiratet und hätten zwei Kinder. Auch sie hätten Schulden, unter anderem ein Haus, das noch nicht abbezahlt sei. Zudem sorge das Verfahren für massive finanzielle Einbusse, weil sowohl sie als auch ihr Mann selbstständig seien.
14.27 Uhr: Block und Delling haben derzeit kein regelmäßiges Einkommen
Nachdem der mitangeklagte Familienanwalt Andreas C. von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, ist Gerhard Delling an der Reihe. Er sei in Rendsburg geboren und aufgewachsen, berichtet der 67-Jährige. Er sei zweimal verheiratet gewesen und habe drei Kinder.
Auch er bestätigt, dass er Schulden beziehungsweise laufende Kredite habe. Natürlich müsse er auch das Verfahren finanzieren, gibt Delling zu bedenken. Wie die Steakhouse-Erbin auch habe er zur Zeit keinen Job beziehungsweise kein regelmäßiges Einkommen, betont der ehemalige TV-Moderator auf Nachfrage.
Vor der Beantwortung ihrer Fragen bittet Block-Cousine Uta B. anschließend um eine kurze Pause. In 15 Minuten soll es weitergehen.
14.21 Uhr: Block spricht über ihre Schulden, schweigt aber zum Vermögen
Nach dem Beschluss spricht als erstes die Hauptangeklagte über ihren Werdegang. Sie sei in Hamburg geboren und aufgewachsen, sei in Farmsen in die Grundschule gegangen und habe 1992 ihr Abitur gemacht, erzählt Christina Block.
Anschließend habe sie eine Ausbildung zur Hotelfachfrau in München, ein Kochpraktikum in Paris sowie ein Traineeship in Atlanta absolviert, blick die 53-Jährige zurück. Danach folgten Stationen in Peking und Edinburgh, ehe es für sie zurück nach Hamburg gegangen sei.
Interessant: Auf Nachfrage der Richterin bestätigt Block, dass sie Schulden habe. Als Gesellschafterin der Block-Gruppe, aber auch als Privatperson. So habe sie mehrere laufende Kredite auf Häuser. Auf die Frage von Hensel-Anwalt Philip von der Meden, wie hoch ihr Privatvermögen denn sei, will sich die Steakhouse-Erbin nicht äußern.
14 Uhr: Öffentlichkeit wird nicht ausgeschlossen, Block-Cousine weint
Nach rund 40 Minuten kehrt die Kammer zurück und verkündet, dass die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss seien nicht gegeben, so die Begründung der Kammer.
Dementsprechend werden Christina Block und die anderen Angeklagten die Fragen zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vor den Zuschauern beantworten müssen.
Sollten sie dies verweigern, müsste das Gericht entsprechend auf anderen Wegen Kenntnis erlangen - es könnten Freunde, Geschäftspartner, etc. befragt werden, gibt die Richterin zu bedenken.
Uta B., der mitangeklagten Cousine der Steakhouse-Erbin, kommen daraufhin die Tränen. Auf die Frage, ob sie eine Pause brauche, verneint B. allerdings.
13.19 Uhr: Block-Anwalt beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit
Als nächstes möchte die Richterin über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten sprechen - ein Hinweis darauf, dass sich der Prozess langsam dem Ende nähert. Dieser Punkt steht standardmäßig kurz vor den Plädoyers auf der Agenda.
Hildebrandt will Christina Block dazu befragen, doch Bott grätscht dazwischen und beantragt, dass die Öffentlichkeit für diesen Teil ausgeschlossen wird. Unter anderem argumentiert er, dass diese Punkte die schutzwürdigen Interessen seiner Mandantin beträfen und zudem kein erhöhtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit diesbezüglich bestehe.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage sehen in einer Stellungnahme keine Gründe für einen Ausschluss, die anderen Verteidiger schließen sich Botts Antrag an oder enthalten sich. Die Kammer zieht sich für 20 Minuten zur Beratung zurück.
13.05 Uhr: Verhandlung wird fortgesetzt
Die Verhandlung läuft wieder. Der Zuschauerraum in Saal 237 ist nun deutlich leerer als noch am Vormittag.
Block-Anwalt Bott ergreift das Wort über eine etwaige Akteneinsicht. Anschließend gibt es ein längeres Wortgefecht zwischen dem Verteidiger und der Richterin, die nicht versteht, warum der Jurist diesen Punkt in der Hauptverhandlung anbringt, dafür gebe es auch andere Möglichkeiten.
11.46 Uhr: Mittagspause
Nach der erhobenen Gegenvorstellung verliest Pinar noch eine schriftliche Erklärung ihres Mandanten, in der dieser noch einmal seine Unschuld betont.
Anschließend verkündet Hildebrandt, dass der Verhandlungstermin am 27. Oktober aus dienstlichen Gründen ausfallen müsse. Nun ist Mittagspause bis 13 Uhr.
11.30 Uhr: Gül Pinar will wissen, was ihrem Mandanten vorgeworfen wird
Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P. erhebt eine Gegenvorstellung zu einem anderen Beschluss der Kammer vom 28. August. In einer umfangreichen Erklärung wirft sie anschließend mit Paragraphen um sich.
Im Kern geht es der Juristin vor allem um die Frage, welche Straftatbestände ihrem Mandanten vorgeworfen würden. Sie beantragt eine detaillierte Klarstellung seitens der Kammer, welche konkreten Handlungen dem Sicherheitsunternehmer angelastet würden.
11.19 Uhr: Kammer sieht keinen Anlass, den Beschluss wieder zurückzunehmen
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Hildebrandt verkündet, dass die Gegenvorstellung nach Beratung keinen Anlass dazu gebe, den Beschluss wieder zurückzunehmen.
Anschließend hat erneut Pinar das Wort. Die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P. erhebt eine Gegenvorstellung zu einem anderen Beschluss der Kammer vom 28. August.
11 Uhr: Erneute Unterbrechung nach Gerichtsbeschluss
Dr. Marko Voß, Verteidiger des Familienanwalts Dr. Andreas C., bittet um das Wort und betont, dass er den Beschluss für rechtswidrig halte, wenn die Begründung die Verzögerungen durch Block-Anwalt Bott seien. Er selbst habe nie für eine Verzögerung mit etwaigen Anträgen oder ähnlichem gesorgt.
Im nächsten Atemzug erklärt Voß, dass er zwei Anträge im Petto habe, die er nun gerne verlesen würde - da am heutigen Verhandlungstag noch reichlich Zeit sei. Hildebrandt ist verwirrt und verweist auf den soeben verkündeten Gerichtsbeschluss.
Anwalt David Rieks, Verteidiger von Gerhard Delling, sieht in dem Beschluss eine "erhebliche Beschränkung des Verteidigungsrechts". Die Verteidiger erheben daraufhin eine Gegenvorstellung, die Kammer muss den Beschluss also noch einmal prüfen. 15 Minuten Pause.
10.49 Uhr: Kammer will das Verfahren beschleunigen und verkündet Beschluss
Als nächstes verkündet Richterin Hildebrandt den Beschluss, dass Beweisanträge und Beweisermittlungsäntrage zukünftig schriftlich und nicht mehr mündlich in der Hauptverhandlung gestellt werden müssten.
Grund sei, dass das Verfahren so beschleunigt werden solle. Dabei erinnert die Richterin auch an den mutmaßlichen Mit-Entführer Tal S., der bereits seit fast zwei Jahren in U-Haft sitze. Besonders Bott bekommt sein Fett weg, nachdem er vor einiger Zeit 18 Anträge angekündigt und dann nur drei gestellt hatte.
10.43 Uhr: Ingo Bott spricht von einer Kampagne gegen seine Mandantin
Nach dem kurzen, aber durchaus denkwürdigen Auftritt des ehemaligen Block-Vertrauten gibt es auf Bitte von Pinar eine kurze Pause.
Anschließend gibt Pinar eine kurze Erklärung zu den viel diskutierten IT-Asservate ab. Danach ergreift Bott das Wort und kommt noch einmal auf die vermeintliche Verwahrlosung der Kinder durch seine Mandantin zu sprechen. Dies seien Behauptungen von Stephan Hensel, die schlichtweg nicht der Wahrheit entsprächen.
Der Anwalt spricht in diesem Kontext von einer "Kampagne" gegen seine Mandantin. Dokumente, die Teil der Selbstleseliste seien, würden jedoch zeigen, dass es keinerlei Hinweise auf eine derartige Verwahrlosung der Kinder gebe.
10.23 Uhr: Befragung von Otmar Kury nach wenigen Minuten schon zu Ende
Die Kammer ist zurück und verkündet den Beschluss, dass die Übergabe des Fragerechts an Anwältin Pinar durch die Vorsitzende Richterin der Strafprozessordnung entspreche und daran nichts zu beanstanden sei.
Pinar könnte nun ihre Fragen stellen, verzichtet darauf allerdings - sie geht offensichtlich davon aus, dass Kury ohnehin nichts dazu sagen würde.
Stattdessen stellt Richterin Hildebrandt nun einige Fragen zum 5. Januar, die Kury bis auf ganz wenige Ausnahmen mit dem Verweis auf seine Schweigepflicht nicht beantworten kann/will. Er bezeichnet die Aussage einer Zeugin, dass es vor dem Bringen der Kinder zur Polizei an eben jenem Tag einen Streit gegeben habe, allerdings als "unwahr" und "verlogen".
Bevor er daraufhin entlassen wird, lässt es sich Kury nicht nehmen, noch einmal zu betonen, dass seine ehemalige Mandantin unschuldig sei. Anschließend verlässt er den Saal.
10.10 Uhr: Wilde Diskussionen im Gerichtssaal
Anschließend kommt es zu wilden Diskussionen, ob der Jurist nun überhaupt befragt werden könne. Gül Pinar hätte theoretisch auch noch Fragen zum 5. Januar, doch Block-Anwalt Ingo Bott grätscht dazwischen und betont, dass Kury aus den genannten Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht habe und die Übertragung des Fragerechts an die Juristin durch die Richterin deshalb unzulässig sei.
Kury wird direkt wieder herausgeschickt, damit die Prozessbeteiligten den Einwand von Bott diskutieren können. Die Kammer zieht sich anschließend erneut zur Beratung zurück.
10 Uhr: Blocks Ex-Anwalt Otmar Kury erinnert an seine Schweigepflicht
Blocks Ex-Anwalt ist nun da und beantwortet zunächst die Fragen der Richterin zu seiner Person. Etwas großspurig erzählt der Jurist, dass er in einer Villa in Hamburg wohne und seine Kanzlei direkt an der Alster liege.
Bevor die eigentliche Befragung beginnt, schiebt Kury zudem ein, dass er zu den Ereignissen am 2. Januar 2024 nichts sagen könne, da er nach erneuter Prüfung schon zu diesem Zeitpunkt ein Anwaltsmandat für Frau Block gehabt habe und deshalb an seine Schweigepflicht gebunden sei.
9.50 Uhr: Sohn des Familienanwalts widerspricht Chef-Entführer David B.
Anschließend verliest Hildebrandt die schriftliche Erklärung, die Bastian C. im Juli 2026 eingereicht habe. In dieser widerspricht C. der Darstellung des mutmaßlichen Chef-Entführers David B.
Dieser hatte ausgesagt, dass es ein Treffen zwischen ihm, seiner rechten Hand Keren T. alias "Olga", Familienanwalt C. und dessen Sohn im Hotel "Grand Elysée" gegeben habe. Bei diesem sei es angeblich um die Vorbereitungen der Rückholung der Kinder gegangen. Bastian C. bestreitet in dem kurzen Statement, dass es dieses Treffen je gegeben habe.
9.41 Uhr: Verhandlung läuft
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eröffnet die heutige Verhandlung mit ordentlich Verspätung. Zuvor ließ der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. ein wenig auf sich warten.
Bevor Kury in den Zeugenstand muss, geht es zunächst um eine Erklärung des Sohnes des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C. Alle Prozessbeteiligten stimmen zu, dass diese in der Hauptverhandlung verlesen werden soll. Die Kammer zieht sich für eine kurze Beratung zurück und verkündet anschließend den entsprechenden Beschluss.
9.29 Uhr: Stephan Hensel auch mal wieder vor Ort
Block-Ex Stephan Hensel ist heute auch mal wieder vor Ort. Als Nebenkläger ist er nicht verpflichtet, an jeder Verhandlung teilzunehmen.
In den vergangenen Wochen war er dem Prozess des Öfteren ferngeblieben.
9.24 Uhr: Großer Andrang im Zuschauerraum
Die Aussicht auf die Aussage des ehemaligen Block-Vertrauen scheint in der Öffentlichkeit auf großes Interesse zu stoßen.
Wenige Minuten vor Prozessbeginn ist der Zuschauerraum von Saal 237 nahezu komplett gefüllt. Unter den heutigen Beobachtern sind augenscheinlich auch eine oder mehrere Schulklassen.
9 Uhr: So geht es am Montag weiter
Wie das Gericht vorab mitteilte, ist Otmar Kury, der ehemalige Anwalt von Christina Block, am Montag als Zeuge geladen - auf Antrag von Gül Pinar, der Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P.
Wichtig: Die Steakhouse-Erbin hat ihren ehemaligen Anwalt nicht von dessen Schweigepflicht entbunden. Kury wird entsprechend nur zu ausgewählten Themen Stellung beziehen können.
8.45 Uhr: Recap vom 74. Verhandlungstag
Der 74. Verhandlungstag stand ganz im Zeichen von Stellungnahmen, Verkündungen und Beweisanträgen. Unter anderem wurde der Befangenheitsantrag von Block-Verteidiger Ingo Bott gegen die Vorsitzende Richterin abgelehnt.
Zudem ergriff Mit-Entführer Tal S. nochmals selbst das Wort. "Es tut mir leid für die Kinder, die durch das gesamte Ereignis stark leiden. Und es tut mir leid für Frau Block", erklärte der Israeli, der die Steakhouse-Erbin als "arme Mutter" bezeichnete.
S. wiederholte darüber hinaus, dass er die Kinder nicht habe entführen, sondern sie vor ihrem vermeintlich gefährlichen Vater habe retten wollen.
Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa
