Block-Prozess: "Die Familie hat keine Kosten und Mühen gescheut, um Stimmung zu machen"

Hamburg - Am Montag wurde der Prozess wegen Kindesentführung gegen die Unternehmerin Christina Block (52) fortgesetzt. Am 32. Verhandlungstag sagte als einziger Zeuge der Psychologe Dr. Stefan R. aus. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveblog.

Christina Block (52) zusammen mit ihrem Partner und mitangeklagten Gerhard Delling (66) am Montag auf dem Weg zum Gericht.
Christina Block (52) zusammen mit ihrem Partner und mitangeklagten Gerhard Delling (66) am Montag auf dem Weg zum Gericht.  © Markus Scholz/dpa

Der Zeuge gab an, von einer gewaltsamen Entführung nichts gewusst und erst kurz vor Prozessbeginn davon erfahren zu haben.

Bei seinem Besuch bei den Kindern in Hamburg im Januar 2024 habe es ihm ausgereicht, dass Frau Block von einem Anruf berichtet habe, in dem ihr mitgeteilt worden sei, sie könne ihre Kinder abholen. Weitere Nachfragen habe er nicht gestellt.

"Meine gedankliche Grundlage war immer, dass ein Gericht über die Rückkehr der Kinder entscheidet und Dänemark entsprechend handelt", so der der Psychologe.

Hund läuft von zu Hause weg: Was ihm Junge sagt, als er zurück ist, lässt Herzen schmelzen
Hunde Hund läuft von zu Hause weg: Was ihm Junge sagt, als er zurück ist, lässt Herzen schmelzen

Seine fachlichen Einschätzungen sowie das sogenannte "Rückholungskonzept" habe er ausschließlich auf Unterlagen aus früheren Verfahren und auf Aussagen der Familie Block gestützt. Insbesondere die Nachfragen der vom Gericht beauftragten Sachverständigen warfen jedoch Zweifel an seiner fachlichen Vorgehensweise auf.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden sagte nach dem Prozesstag, die Tatsache, dass der Zeuge ohne Gespräche mit den Kindern starke Thesen in den Raum geworfen hat (wie die Entfremdung durch den Vater), zeige, dass von "der Familie Block keine Kosten und Mühen gescheut worden sind, um Stimmung zu machen".

Block-Anwalt Ingo Bott (42) wies die Kritik zurück. Die Ausführungen des Zeugen seien "fachlich nachvollziehbar und klar" gewesen, es habe schlicht keine Möglichkeit gegeben, mit den Kindern zu sprechen.

Update, 15.38 Uhr: Der 32. Verhandlungstag ist zu Ende

Der Zeuge ist entlassen und muss zu einem späteren Termin nochmal geladen werden. Bis jetzt hatten noch nicht alle Verteidiger die Chance, ihre Fragen zu stellen.

Die Hauptverhandlung wird unterbrochen und am Dienstag, 27. Januar, um 9.30 Uhr fortgesetzt.

Update, 15.30 Uhr: Klara soll den Psychologen "missbilligend" angesehen haben

Die Sachverständige fragt, woran der Zeuge festgemacht habe, dass die Kinder Vorbehalte gegen ihn gehabt hätten. Klara habe mit ihrer Frage ("Wie würden Sie sich fühlen, wenn …?") schließlich eigentlich ein Gespräch eröffnet.

"Beim Jungen weniger, bei Klara hingegen an Gesten und Blicken", so der Zeuge. Er habe sich von ihr missbilligend angesehen gefühlt. Zudem betonte der Zeuge, dass es für ihn "kein Mittel der Wahl" war, "die Kinder in ein Gespräch zu zwingen, die sollten ja auch erstmal ankommen."

Update, 15.18 Uhr: "Ich weiß nicht, ob das hier hergehört"

Anschließend fragt die Sachverständige, in welchen Bereichen Frau Block stabilisiert werden musste. Der Zeuge entgegnet: "Ich weiß nicht, ob das hier hergehört, aber ich war auch dafür da, ihre Belastung ein Stück weit aufzufangen."

Auf die Frage, wie er seine Tätigkeit als Berater von einer fachlichen Einschätzung abgrenze, antwortet der Zeuge: "Das können Sie gar nicht strikt trennen. Ich habe einen Doktortitel in klinischer Psychologie und biete auch Beratung an."

"Und was meinten sie mit 'vergiften'?" – Ein Begriff der auch in Frau Blocks Notizbüchern erwähnt wird und dem Zeugen zugeschrieben wird. R. antwortet: "Dass man an seine Erinnerungen kommt, die auf Erlebten basieren".

Update, 15.05 Uhr: "Weißt du, wie es ist, zwei Jahre lang Angst haben zu müssen?"

Von der Meden hält dem Zeugen eine Notiz von Frau Block vor, in der sie dem mitangeklagten Familienanwalt Dr. C. mutmaßlich berichtet, Klara habe den Psychologen bei dessen Besuch nach der Entführung in Hamburg gefragt: "Weißt du, wie es ist, zwei Jahre lang Angst haben zu müssen, von seiner Mutter entführt worden zu sein?"

Der Zeuge erklärt, er könne sich daran nicht erinnern.

Update, 14.50 Uhr: "Das ist das wertvollste Material, das man bekommen kann"

Anschließend will von der Meden wissen, welche Unterlagen der Zeuge zu den Kindern gelesen habe. "Unter anderem den Bericht des Verfahrensbeistands", so R.

Ob das für eine fachliche Einschätzung ausreiche, hakt der Anwalt nach. "Natürlich, das ist das wertvollste Material, das man bekommen kann", entgegnet der Zeuge, der betonte, in diesem Fall nicht als Sachverständiger, sondern lediglich als Berater tätig gewesen zu sein.

Von der Meden: "Wie können Sie die Glaubhaftigkeit der Aussage einschätzen, wenn Sie nichtmal ein Wortlaut-Protokoll der Kinder gelesen haben?", fragt von der Meden weiter. "Wenn man über eine Vielzahl an Informationen verfügt, ist das nicht immer notwendig", antwortet der Zeuge.

Update, 14.30 Uhr: Das störte die Anwältin

Gül Pinar erläutert anschließend, was sie an dem Vorhalt besonders störe. Angesichts der heutigen Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz müsse man mit solchen Beweismitteln deutlich aufmerksamer umgehen, da entsprechende Sprachnachrichten vergleichsweise leicht künstlich erzeugt werden könnten.

Unabhängig davon sei der Vorhalt unzulässig, betont Pinar, da ein Vorhalt nur dann zulässig sei, wenn er selbst auch als Beweismittel verwertet werden könne. Da die Herkunft der Nachricht nicht geklärt sei, könne diese nicht als Beweismittel dienen.

Zugleich betonte Pinar, sie werfe der Nebenklage keine Manipulation vor; es gehe ihr vielmehr grundsätzlich um den Umgang mit solchen Vorhalten. Für die Richterin war das Thema damit erledigt, da sich der Zeuge ohnehin nicht an die Nachricht erinnern konnte.

Update, 14.15 Uhr: Anwältin will mögliche Beweismanipulation der Nebenklage prüfen

Von der Meden hält dem Psychologen eine Sprachnachricht vor, die ihm von einem weiteren Zeugen geschickt worden sein soll.

Es geht um die Demonstration des Vereins "GenugTränen" vor dem Haus von Stephan Hensel in Dänemark im Dezember 2022. Darin ist mutmaßlich zu hören, wie der Zeuge R. sagt, man solle es so aussehen lassen, "dass es sich um eine dänische Aktion handelt".

Rechtsanwältin Gül Pinar reagiert empört: "Mir steht der Mund offen", so die Verteidigerin des angeklagten Sicherheitsunternehmens. Sie bittet um eine zehnminütige Pause, um zu prüfen, ob es sich bei der Nachricht möglicherweise um eine Beweismanipulation der Nebenklage handelt.

Der Zeuge selbst kann sich an die Nachricht nicht erinnern, erkennt jedoch seine Stimme.

Es folgt eine zehnminütige Unterbrechung.

Update, 14 Uhr: Frage löst Diskussionen aus

Diskussionen nach einer Frage von Dr. von der Meden: "Was war Ihrem Verständnis nach auf Grundlage der Unterlagen, die Sie im Oktober 2022 gelesen haben, der 'natürliche Wille' der Kinder?"

Der Zeuge gibt an, die Frage nicht beantworten zu können, ohne "fachlich auszuholen", es handle sich dabei um ein "sehr komplexes Thema" Der Nebenklagevertreter versucht seine Frage umzuformulieren, was zu Streit unter den Verteidigern führt. Der Zeuge hätte die Frage bereits beantwortet. Die Richterin lehnt den Einwand ab und lässt die Frage zu.

R. daraufhin: "Es war ein beeinflusster Kindeswille".

Update, 13.40 Uhr: Prozess geht weiter

Der Prozess und die Zeugenvernehmung des Psychologen Dr. Stefan R. gehen weiter. Jetzt fragt der Nebenklagevertreter, Dr. von der Meden.

Er will wissen, warum das "Rückholungskonzept" überhaupt erstellt wurde. "Frau Block wollte wissen, wie in Zukunft mit den Kindern umgegangen werden soll, falls sie zu ihrer Mutter zurückkehren", erklärt der Psychologe.

Von der Meden: "Gehört zu ihrem normalen Vorgehen auch, vorzuschlagen, wie die Kinder im Falle einer Rückführung von einem Ort zum anderen transportiert werden sollen?"

"Das ist der State of the Art", so der Psychologe weiter. Ebenso einen neutralen Ort für die Wiedervereinigung von Kindern und Eltern vorzuschlagen. Er betont: "Meine gedankliche Grundlage war immer, dass ein Gericht über die Rückkehr der Kinder entscheidet und Dänemark entsprechend handeln wird. Die Kinder sollten nicht direkt mit ihrer Mutter konfrontiert werden, von der sie ein gewisses Bild gewinnen mussten."

Update, 12.58 Uhr: Zweitälteste Block-Tochter wird nicht gegen ihre Mutter aussagen

Wie am 32. Verhandlungstag bekannt wurde, wird auch Greta Hensel (17) ebenso wie ihre drei Geschwister nicht im Prozess gegen ihre Mutter aussagen und von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, das teilte Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Montag mit.

Titelfoto: Markus Scholz/dpa

Mehr zum Thema Block-Prozess: