Block-Prozess: "Die Familie hat keine Kosten und Mühen gescheut, um Stimmung zu machen"
Hamburg - Am Montag wurde der Prozess wegen Kindesentführung gegen die Unternehmerin Christina Block (52) fortgesetzt. Am 32. Verhandlungstag sagte als einziger Zeuge der Psychologe Dr. Stefan R. aus. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveblog.
Der Zeuge gab an, von einer gewaltsamen Entführung nichts gewusst und erst kurz vor Prozessbeginn davon erfahren zu haben.
Bei seinem Besuch bei den Kindern in Hamburg im Januar 2024 habe es ihm ausgereicht, dass Frau Block von einem Anruf berichtet habe, in dem ihr mitgeteilt worden sei, sie könne ihre Kinder abholen. Weitere Nachfragen habe er nicht gestellt.
"Meine gedankliche Grundlage war immer, dass ein Gericht über die Rückkehr der Kinder entscheidet und Dänemark entsprechend handelt", so der der Psychologe.
Seine fachlichen Einschätzungen sowie das sogenannte "Rückholungskonzept" habe er ausschließlich auf Unterlagen aus früheren Verfahren und auf Aussagen der Familie Block gestützt. Insbesondere die Nachfragen der vom Gericht beauftragten Sachverständigen warfen jedoch Zweifel an seiner fachlichen Vorgehensweise auf.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden sagte nach dem Prozesstag, die Tatsache, dass der Zeuge ohne Gespräche mit den Kindern starke Thesen in den Raum geworfen hat (wie die Entfremdung durch den Vater), zeige, dass von "der Familie Block keine Kosten und Mühen gescheut worden sind, um Stimmung zu machen".
Block-Anwalt Ingo Bott (42) wies die Kritik zurück. Die Ausführungen des Zeugen seien "fachlich nachvollziehbar und klar" gewesen, es habe schlicht keine Möglichkeit gegeben, mit den Kindern zu sprechen.
Update, 15.38 Uhr: Der 32. Verhandlungstag ist zu Ende
Der Zeuge ist entlassen und muss zu einem späteren Termin nochmal geladen werden. Bis jetzt hatten noch nicht alle Verteidiger die Chance, ihre Fragen zu stellen.
Die Hauptverhandlung wird unterbrochen und am Dienstag, 27. Januar, um 9.30 Uhr fortgesetzt.
Update, 15.30 Uhr: Klara soll den Psychologen "missbilligend" angesehen haben
Die Sachverständige fragt, woran der Zeuge festgemacht habe, dass die Kinder Vorbehalte gegen ihn gehabt hätten. Klara habe mit ihrer Frage ("Wie würden Sie sich fühlen, wenn …?") schließlich eigentlich ein Gespräch eröffnet.
"Beim Jungen weniger, bei Klara hingegen an Gesten und Blicken", so der Zeuge. Er habe sich von ihr missbilligend angesehen gefühlt. Zudem betonte der Zeuge, dass es für ihn "kein Mittel der Wahl" war, "die Kinder in ein Gespräch zu zwingen, die sollten ja auch erstmal ankommen."
Update, 15.18 Uhr: "Ich weiß nicht, ob das hier hergehört"
Anschließend fragt die Sachverständige, in welchen Bereichen Frau Block stabilisiert werden musste. Der Zeuge entgegnet: "Ich weiß nicht, ob das hier hergehört, aber ich war auch dafür da, ihre Belastung ein Stück weit aufzufangen."
Auf die Frage, wie er seine Tätigkeit als Berater von einer fachlichen Einschätzung abgrenze, antwortet der Zeuge: "Das können Sie gar nicht strikt trennen. Ich habe einen Doktortitel in klinischer Psychologie und biete auch Beratung an."
"Und was meinten sie mit 'vergiften'?" – Ein Begriff der auch in Frau Blocks Notizbüchern erwähnt wird und dem Zeugen zugeschrieben wird. R. antwortet: "Dass man an seine Erinnerungen kommt, die auf Erlebten basieren".
Update, 15.05 Uhr: "Weißt du, wie es ist, zwei Jahre lang Angst haben zu müssen?"
Von der Meden hält dem Zeugen eine Notiz von Frau Block vor, in der sie dem mitangeklagten Familienanwalt Dr. C. mutmaßlich berichtet, Klara habe den Psychologen bei dessen Besuch nach der Entführung in Hamburg gefragt: "Weißt du, wie es ist, zwei Jahre lang Angst haben zu müssen, von seiner Mutter entführt worden zu sein?"
Der Zeuge erklärt, er könne sich daran nicht erinnern.
Update, 14.50 Uhr: "Das ist das wertvollste Material, das man bekommen kann"
Anschließend will von der Meden wissen, welche Unterlagen der Zeuge zu den Kindern gelesen habe. "Unter anderem den Bericht des Verfahrensbeistands", so R.
Ob das für eine fachliche Einschätzung ausreiche, hakt der Anwalt nach. "Natürlich, das ist das wertvollste Material, das man bekommen kann", entgegnet der Zeuge, der betonte, in diesem Fall nicht als Sachverständiger, sondern lediglich als Berater tätig gewesen zu sein.
Von der Meden: "Wie können Sie die Glaubhaftigkeit der Aussage einschätzen, wenn Sie nichtmal ein Wortlaut-Protokoll der Kinder gelesen haben?", fragt von der Meden weiter. "Wenn man über eine Vielzahl an Informationen verfügt, ist das nicht immer notwendig", antwortet der Zeuge.
Update, 14.30 Uhr: Das störte die Anwältin
Gül Pinar erläutert anschließend, was sie an dem Vorhalt besonders störe. Angesichts der heutigen Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz müsse man mit solchen Beweismitteln deutlich aufmerksamer umgehen, da entsprechende Sprachnachrichten vergleichsweise leicht künstlich erzeugt werden könnten.
Unabhängig davon sei der Vorhalt unzulässig, betont Pinar, da ein Vorhalt nur dann zulässig sei, wenn er selbst auch als Beweismittel verwertet werden könne. Da die Herkunft der Nachricht nicht geklärt sei, könne diese nicht als Beweismittel dienen.
Zugleich betonte Pinar, sie werfe der Nebenklage keine Manipulation vor; es gehe ihr vielmehr grundsätzlich um den Umgang mit solchen Vorhalten. Für die Richterin war das Thema damit erledigt, da sich der Zeuge ohnehin nicht an die Nachricht erinnern konnte.
Update, 14.15 Uhr: Anwältin will mögliche Beweismanipulation der Nebenklage prüfen
Von der Meden hält dem Psychologen eine Sprachnachricht vor, die ihm von einem weiteren Zeugen geschickt worden sein soll.
Es geht um die Demonstration des Vereins "GenugTränen" vor dem Haus von Stephan Hensel in Dänemark im Dezember 2022. Darin ist mutmaßlich zu hören, wie der Zeuge R. sagt, man solle es so aussehen lassen, "dass es sich um eine dänische Aktion handelt".
Rechtsanwältin Gül Pinar reagiert empört: "Mir steht der Mund offen", so die Verteidigerin des angeklagten Sicherheitsunternehmens. Sie bittet um eine zehnminütige Pause, um zu prüfen, ob es sich bei der Nachricht möglicherweise um eine Beweismanipulation der Nebenklage handelt.
Der Zeuge selbst kann sich an die Nachricht nicht erinnern, erkennt jedoch seine Stimme.
Es folgt eine zehnminütige Unterbrechung.
Update, 14 Uhr: Frage löst Diskussionen aus
Diskussionen nach einer Frage von Dr. von der Meden: "Was war Ihrem Verständnis nach auf Grundlage der Unterlagen, die Sie im Oktober 2022 gelesen haben, der 'natürliche Wille' der Kinder?"
Der Zeuge gibt an, die Frage nicht beantworten zu können, ohne "fachlich auszuholen", es handle sich dabei um ein "sehr komplexes Thema" Der Nebenklagevertreter versucht seine Frage umzuformulieren, was zu Streit unter den Verteidigern führt. Der Zeuge hätte die Frage bereits beantwortet. Die Richterin lehnt den Einwand ab und lässt die Frage zu.
R. daraufhin: "Es war ein beeinflusster Kindeswille".
Update, 13.40 Uhr: Prozess geht weiter
Der Prozess und die Zeugenvernehmung des Psychologen Dr. Stefan R. gehen weiter. Jetzt fragt der Nebenklagevertreter, Dr. von der Meden.
Er will wissen, warum das "Rückholungskonzept" überhaupt erstellt wurde. "Frau Block wollte wissen, wie in Zukunft mit den Kindern umgegangen werden soll, falls sie zu ihrer Mutter zurückkehren", erklärt der Psychologe.
Von der Meden: "Gehört zu ihrem normalen Vorgehen auch, vorzuschlagen, wie die Kinder im Falle einer Rückführung von einem Ort zum anderen transportiert werden sollen?"
"Das ist der State of the Art", so der Psychologe weiter. Ebenso einen neutralen Ort für die Wiedervereinigung von Kindern und Eltern vorzuschlagen. Er betont: "Meine gedankliche Grundlage war immer, dass ein Gericht über die Rückkehr der Kinder entscheidet und Dänemark entsprechend handeln wird. Die Kinder sollten nicht direkt mit ihrer Mutter konfrontiert werden, von der sie ein gewisses Bild gewinnen mussten."
Update, 12.58 Uhr: Zweitälteste Block-Tochter wird nicht gegen ihre Mutter aussagen
Wie am 32. Verhandlungstag bekannt wurde, wird auch Greta Hensel (17) ebenso wie ihre drei Geschwister nicht im Prozess gegen ihre Mutter aussagen und von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, das teilte Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Montag mit.
Update, 12.20 Uhr: Mittagspause
"Könnte es nicht auch sein, dass Greta von ihrer Mutter beeinflusst worden ist?", will die Staatsanwältin wissen und bezog sich dabei auf Rs. Aussage, die zweitälteste Tochter von Block und Hensel als "authentische" Zeugin einzustufen.
"Das kann sein; den Eindruck hatte ich aber nicht. Was sie geschildert hat, hatte nichts damit zu tun, was die Mutter hier erlitten hat", antwortete der Psychologe.
Die Staatsanwältin beharrte darauf, dass weder der Psychologe noch das Jugendamt vor der Entführung mit Theo und Klara gesprochen hätten. Daraufhin widersprach der Verteidiger von Gerhard Delling: "Das Jugendamt hat vor 2021 regelmäßig mit den Kindern gesprochen", erklärte Dr. Rieks.
Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13.30 Uhr.
Update, 12.05 Uhr: "Für mich war das jetzt auch ehrlicherweise nicht so etwas Besonderes"
Die Staatsanwaltschaft fragte, ob nicht gerade die Umstände der Rückkehr für eine Beurteilung wichtig gewesen seien.
"Das mag sein, dass es für Sie unverständlich ist, dass ich mich nicht vertieft habe, aber Sie müssen bedenken, dass ich zig Fälle teils ähnlicher Art betreue. Für mich war das jetzt auch ehrlicherweise nicht so etwas Besonderes", so der Zeuge.
Update, 12 Uhr: Anzeichen einer Traumatisierung konnte der Zeuge nicht feststellen
Anzeichen einer Traumatisierung habe er aus seinen Beobachtungen heraus nicht feststellen können. "Aber man muss dazu sagen, dass die Kinder ja nicht mit mir gesprochen haben – das hätte meine Einschätzung natürlich erleichtert", erklärte R.
Erste deutliche Signale wie starke Verängstigung oder Angststarre habe er nicht wahrgenommen.
Er betonte: "Ich prüfe immer sorgfältig, welche Seite ich unterstütze. Ich lehne etwa 20 Prozent der Anfragen ab, wenn ich merke, dass keine Kindeswohl-sensiblen Motive zugrunde liegen." Bei Frau Block sei dies jedoch nicht der Fall gewesen.
Nach den Besuchen im Januar habe er nur noch kurz Kontakt zu Block und Delling gehabt. Bei beiden habe – "verständlicherweise" – Entsetzen und Empörung darüber geherrscht, dass die Kinder nun wieder in Dänemark sind.
Update, 11.45 Uhr: Zeuge will von einer gewaltsamen Entführung nichts gewusst haben
Nun geht es um die Zeit nach der Entführung. Dr. R. sei am 3. Januar 2024 von Gerhard Delling angerufen und gebeten worden, vorbeizukommen.
"Ich wurde von Frau Block gebeten, die Kinder anzusprechen. Ich wusste dann, in welchem Zimmer sie waren, habe mich vorgestellt und ihnen angeboten, mit mir zu sprechen. Das wollten sie aber nicht – besonders das Mädchen war sehr zurückhaltend, der Junge nicht so sehr", so der Zeuge.
Er habe dann gefragt, ob er irgendetwas tun könne. Klara soll geantwortet haben: "Nach Dänemark kannst du uns ja sicherlich nicht fahren." Außerdem habe sie gesagt, sie vermisse ihre jüngere Halbschwester, die Tochter von Hensel und seiner neuen Partnerin Astrid Have.
Später am Tag sei er erneut vorbeigekommen. Die Situation sei nun "völlig anders als noch wenige Stunden zuvor" gewesen: Beide Kinder hätten mit ihrer Mutter auf dem Sofa gesessen und "fröhlich" Kleidung bestellt. "Sie wirkten gelöster, besonders Theo zeigte sich aufgeschlossener als seine Schwester", so R.
Von einer gewaltsamen Entführung habe er nichts gewusst. Frau Block habe ihm lediglich erzählt, sie habe einen Anruf erhalten, in dem man ihr gesagt habe, sie könne ihre Kinder abholen. Mehr sei zu diesem Zeitpunkt kein Thema gewesen. Erst kurz vor dem Prozess habe er erfahren, was genau passiert sei.
Update, 11.30 Uhr: Block und der Zeuge warteten an einer Tankstelle auf die Kinder
Die Richterin zeigt Fotos, die den Kinderpsychologen R. am 8. und 9. November 2022 vor einem Hotel in Sønderborg zeigen.
Demnach reiste der Kinderpsychologe R. zusammen mit Christina Block nach Dänemark und übernachtete dort gemeinsam mit Blocks Mutter, Bruder und einer deutschen Polizistin. Ziel sei es gewesen, dass Block in Ruhe mit ihren Kindern sprechen konnte, um zu klären, ob diese in Dänemark bleiben wollten, so der Zeuge.
R. schilderte, dass sie an einer Tankstelle auf die Kinder warteten. "Aber sie kamen nicht aus dem Haus", so der Zeuge. Als plötzlich Polizei mit Blaulicht eintraf, entschieden sie, wieder nach Deutschland zurückzufahren. Auf Nachfrage erklärte R., dass er nicht wisse, warum die Polizei erschien, dass er aber wusste, dass die Kinder Notfallknöpfe bei sich trugen.
Update, 11.10 Uhr: "Ich bestreite, dass der Zeuge einen Sachverstand hat"
Dr. Philip von der Meden, Anwalt von Stephan Hensel, unterbricht die Befragung und beanstandet, dass der Psychologe nicht als Sachverständiger geladen sei und daher bestimmte Fragen anders beantworten müsse. Nach längerer Diskussion ruft er schließlich: "Ich bestreite, dass der Zeuge einen Sachverstand hat." Lautes Raunen im Saal.
Die Richterin rügt den Anwalt: "Das ist eine polemische Äußerung." Viele Verteidiger protestierten, woraufhin die Vorsitzende klarstellte: "Die Aussage ist von seiner Meinungsfreiheit gedeckt".
Update. 11.05 Uhr: Älteste Tochter soll "Komplizin" ihres Vaters gewesen sein
"War es für Sie eine feststehende Tatsache, dass Herr Hensel die Kinder entfremdet hat?", fragt die Richterin nach der Pause. "Zumindest beeinflusst", antwortete R. Die im Raum stehenden Gewaltvorwürfe habe niemand, auch Institutionen wie das Jugendamt, bestätigen können.
Zudem hätten die Aussagen der Kinder, die beim Familiengericht vorgelegt wurden, ergeben, dass diese nicht "erlebnisorientiert" seien, sondern einem Narrativ folgten.
Die zweitälteste Tochter von Block und Hensel, Greta, die dauerhaft bei ihrer Mutter in Hamburg lebt, habe ihm zudem "authentisch" erklärt, dass die Vorwürfe nicht stimmen. Außerdem habe ihre ältere Schwester Johanna versucht, sie dahingehend zu beeinflussen, dass auch sie diese Vorwürfe äußere.
Dies habe den Psychologen dazu veranlasst, Johanna als "Komplizin" ihres Vaters einzustufen. Ältere Geschwister beeinflussten jüngere oft, so R.
Als Grundlage für Johannas mutmaßliches Handeln sieht R. die "Rivalität zwischen Mutter und Tochter", die 2021 auch zu Johannas freiwilligem Umzug zu ihrem Vater nach Dänemark geführt haben soll.
Update, 10.50 Uhr: "Rückholungskonzept" sah Transport in Kleinbus vor
Die Richterin zitiert nun Auszüge aus dem von R. verfassten "Rückholungskonzept", in dem unter anderem ein "Kleinbus" vorgesehen war, mit dem die Kinder nach der dänischen Grenze transportiert werden sollten. "Damit sich die Kinder bewegen können, das ist in einem Pkw kaum möglich", erläuterte der Zeuge.
Auf die Frage der Richterin, ob die Rückführung auf der Vorstellung beruht habe, dass die Kinder von der Mutter zurückgebracht würden, antwortete R.: "Ja, alles unter der Voraussetzung, dass die Kinder mitwollen."
Zur Erinnerung: Die Kinder waren in der Silvesternacht 23/24 nach der Grenze tatsächlich mit einem Wohnmobil nach Süddeutschland gebracht worden.
Es folgt eine kurze Pause.
Update, 10.40 Uhr: "'Niemandsland' ist nicht meine Formulierung"
Anschließend geht es um Notizen von Christina Block. Darin hatte sie festgehalten, der Kinderpsychologe habe ihr geraten, mit den Kindern zunächst "eine gewisse Zeit im Niemandsland" zu verbringen, bevor sie nach Hamburg zurückkehrten.
"'Niemandsland' ist nicht meine Formulierung", stellte R. klar. Es könne jedoch hilfreich sein, wenn eine Rückführung nicht durch das "verteufelte" Elternteil erfolge, sondern durch ein anderes vertrautes Familienmitglied, etwa die Großeltern. Er habe zudem zu gemeinsamen Aktivitäten geraten – etwa Freizeitparkbesuchen oder Geburtstagsfeiern –, also zu Situationen, "die nichts mit dem elterlichen Konflikt zu tun haben".
Mit Blick auf eine mögliche Fluchtgefahr der Kinder habe er Frau Block geraten, bei einer Rückkehr auf deren Sicherheit zu achten, etwa Türen geschlossen zu halten und sie nachts nicht herauszulassen. "Kinder könnten noch das Narrativ des anderen beeinflussenden Elternteils im Kopf haben. Es gibt Fälle, in denen Kinder eine Stimme im Hinterkopf haben, die ihnen sagt: 'Lauf weg'."
Update, 10.34 Uhr: Entführung war für den Zeugen nie ein Thema
Für den Psychologen habe es nie zur Disposition gestanden, dass Christina Block ihre Kinder entführen könnte. "Das war für mich gar nicht vorstellbar – vielleicht war ich nachträglich an dieser Stelle unaufmerksam –, aber für mich hatte Frau Block sowohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht als auch das Sorgerecht", so der Zeuge.
Dass man sich auf einem rechtmäßigen Weg befinde, sei ihm zudem mehrfach von Christina Block selbst sowie von ihrem Anwalt, Dr. Andreas C., versichert worden.
Update, 10.19 Uhr: "Ich habe Frau Block als eingeschüchtert erlebt"
Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für Christina Block habe er Kontakt zu mehreren Beteiligten gehabt, darunter zu Gerhard Delling und dem mitangeklagten Familienanwalt der Familie Block, Dr. Andreas C. "Ich bin vielen Personen begegnet, die verzweifelt nach Wegen gesucht haben, die Situation positiv zu lösen", so der Zeuge.
Es sei auch zu einem Telefonat mit Eugen Block (65) gekommen. Zudem habe er Kontakt zu dem ehemaligen Polizeibeamten Thorsten M. von der Sicherheitsfirma "System 360 Grad" gehabt. Diese Firma soll die Unternehmerin bereits 2022 damit beauftragt haben, die Kinder aus Dänemark zurückzuholen.
Mit Unterstützung von Thorsten M. und weiteren Polizeibeamten sei er zudem einmal gemeinsam mit Frau Block nach Dänemark gereist, um sie "zu stabilisieren" und ihr beizustehen. "Ich habe Frau Block als eingeschüchtert erlebt", sagt der Psychologe. Sie habe den Wunsch gehabt, ihre Kinder noch einmal zu sprechen, um zu klären, ob sie tatsächlich nicht mehr nach Hause wollten. "Allein hat sie sich das jedoch nicht zugetraut", so R.
Man habe vor allem Angst vor dem Verhalten von Stephan Hensel (51) gehabt. Im Vorfeld habe Frau Block ihm unter anderem von aggressivem und "aufbrausendem" Verhalten ihres Ex-Mannes berichtet.
Update, 10.10 Uhr: "Rückholungskonzept" sei mehr ein Leitfaden für eine Wiedervereinigung
Ziel sei es gewesen, sowohl das Familiengericht als auch – perspektivisch – die dänischen Gerichte davon zu überzeugen, dass eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Mutter geboten sei.
"Haben Sie mit Frau Block jemals über eine Rückholung gesprochen?", fragt die Richterin. "Ja, aber nicht in dem Sinne, wie es hier zur Debatte steht", so R., der nie etwas unterstützt hätte, "wo Personen Schaden nehmen".
Das mehrfach im Prozess thematisierte "Rückholungskonzept" sei mehr ein Leitfaden für eine Wiedervereinigung im mütterlichen Haushalt gewesen: "Es ging darum, die Kinder behutsam wieder in den Haushalt zurückbringen, aus dem sie stammen."
Update, 10 Uhr: Frau Block wollte eine psychologische Erklärung
R. gibt an, dass er zum ersten Mal Mitte 2022 Kontakt mit Christina Block und Gerhard Delling (66) gehabt habe. "Frau Block hat Kontakt zu mir aufgenommen, weil sie wusste, dass ich Eltern in Trennungskonflikten berate", so der Zeuge.
Sie habe eine psychologische Erklärung dafür gesucht, warum ihre Kinder von einem Tag auf den anderen "auf volle Distanz" gegangen seien. Zudem habe sie gefragt: "Wie können die Kinder sagen, dass ich sie geschlagen habe, wenn das nicht stimmt?"
Darüber hinaus sollte er die Unternehmerin in den bereits laufenden familiengerichtlichen Verfahren unterstützen. "Ein zentrales Thema war natürlich, wie man die Kinder rechtlich zurückbekommen kann", so R. weiter. Auch Fragen des Kindeswohls und der sensiblen Umgänge mit den Kindern für den Fall einer Rückkehr in den Haushalt der Mutter seien thematisiert worden.
Update, 9.51 Uhr: 32. Verhandlungstag beginnt
Mit rund 20 Minuten Verspätung beginnt der 32. Verhandlungstag und die Zeugenbefragung des Psychologen Dr. Stefan R. (54).
Update, 9.45 Uhr: Prozessbeginn verzögert sich
Die Ankunft des in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten Tal S. (36), der jedes Mal über einen separaten Gang in den Gerichtssaal gebracht wird, verzögerte sich aus bislang unbekannten Gründen.
Update, 9.15 Uhr: Keine Wartezeiten
Im Vergleich zu den vergangenen Prozesstagen rund um die Zeugenaussage des 68-jährigen David B. verläuft der heutige Montag deutlich ruhiger. Ohne zusätzliche Sicherheitskontrollen kommt es vor Saal 237 zu keinen längeren Wartezeiten.
Update, 9 Uhr: So geht es am Montag weiter
Entgegen den Erwartungen wird am 32. Verhandlungstag nicht die Zeugenvernehmung von David B. fortgesetzt, die bislang noch nicht abgeschlossen ist. Stattdessen ist für 9.30 Uhr der Psychologe Dr. Stefan R. als Zeuge geladen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Dr. R. beschreibt sich auf seiner eigenen Homepage als "Wegweiser aus Ihrem Elternkonflikt" und betont, dass in seiner Arbeit stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehe.
Im Prozess wurde Dr. R. bereits mehrfach thematisiert. Er soll von Christina Block schon während des familienrechtlichen Streits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel (51) beauftragt worden sein. In einem Gutachten kam er zu dem Schluss, die Kinder seien durch ihren Vater von der Mutter entfremdet worden – ohne zuvor selbst mit den Kindern gesprochen zu haben, wie Block in ihrer Einlassung sagte.
Nach Angaben der Unternehmerin habe Dr. R. die Kinder erst nach der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 persönlich getroffen. Bis zur Rückführung der Kinder zu ihrem Vater nach Dänemark auf Anordnung des Oberlandesgerichts am 5. Januar 2024 soll er Block und ihre Kinder mehrfach zu Hause besucht haben.
Zuvor soll der Zeuge ein sogenanntes "Rückführungskonzept" erstellt haben, das Christina Block später mit den Worten "I hope you can use it" an die mutmaßlichen Entführer weiterleitete. Von ihm soll zudem der Vorschlag stammen, dass die Kinder ihre Mutter zunächst an einem "neutralen Ort" wiedersehen sollten. Nach eigener Aussage wählte David B. deshalb den Bauernhof in Süddeutschland für das erste Treffen.
Update, 8.50 Uhr: Recap von Dienstag
Am 31. Verhandlungstag sagte zum fünften Mal der mutmaßliche Chef-Entführer David B. (68) aus. Er gab an, dass Block lüge, wenn sie behaupte, von einer Entführung sei nie die Rede gewesen, auch wenn der Begriff an sich ausschließlich "für das benutzt wurde, was Stephan Hensel getan hat".
Dieser hatte die beiden jüngsten Block-Kinder, Theo und Klara, nach einem Umgangswochenende im Sommer 2021 nicht nach Deutschland zurückgebracht.
Block soll bereits vor der Operation rund um die Silvesternacht 2023/24 von den Plänen gewusst haben. Sie habe das Team sogar ausdrücklich gebeten, ihre Kinder keiner Gewalt auszusetzen und ihnen keine Masken über das Gesicht zu ziehen.
Wann genau der 31. Dezember 2023 festgelegt wurde, wisse B. nicht mehr: "Ich erinnere mich an keinen genauen Zeitpunkt, aber es herrschte höllisch viel Druck von Herrn Dr. C., dass die Kinder vor Weihnachten zurück sein müssen."
"Ab dem Moment, in dem wir die sogenannten 'goldenen Daten' hatten, ergab es für mich Sinn, dass eine Operation geplant werden kann, um die Kinder zurückzubringen", führte der Zeuge weiter aus. Mit den "goldenen Daten" ist die Information von Block gemeint, dass Theo und Klara gemeinsam mit ihrem Vater am Hafen von Gråsten das Feuerwerk anschauen würden.
B. betont, dass es nie geplant sei, "in ein Haus zu gehen oder jemanden aus der Schule zu holen. Das war wirklich die letzte Möglichkeit, die auf dem Tisch lag".
Titelfoto: Markus Scholz/dpa
