Polizistin im Block-Prozess: "Gerhard Delling wirkte weder überrascht noch besorgt"

Hamburg - Am 38. Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (52) haben am heutigen Donnerstag zwei Kriminalbeamtinnen ausgesagt. Dabei wurden vor allem zwei bislang unbekannte Details bekannt. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveblog.

Christina Block (52) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Hier mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 38. Verhandlungstag.
Christina Block (52) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Hier mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 38. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Die Kriminalbeamtin Lisa S. (33) berichtete, dass eines der Fluchtautos, das im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Entführung der jüngsten Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 genutzt worden sein soll, bereits am 1. Januar 2024 wieder am Hamburger Flughafen abgegeben worden war.

Als letztes Ziel sei im Navigationssystem die Adresse des "Grand Elysée"-Hotels gespeichert gewesen.

Die zweite Zeugin, Jessica P. (32), die am 1. Januar zur Wohnanschrift der Familie Block in Hamburg geschickt worden war, zeigte sich zudem über das Verhalten der dort Anwesenden verwundert.

Menschen tragen für Ernies Schicksal Verantwortung, doch Bert sind Handicaps egal
Hunde Menschen tragen für Ernies Schicksal Verantwortung, doch Bert sind Handicaps egal

Sowohl Gerhard Delling (66) als auch Dr. Andreas C. hätten vor Ort "weder überrascht noch besonders besorgt" gewirkt. Weder über die Kinder noch Christina Block selbst, obwohl zu diesem Zeitpunkt unklar gewesen sei, wo diese sich aufhielten.

Delling habe sich stattdessen vor allem über den jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen seiner Lebensgefährtin und deren Ex-Mann Stephan Hensel (51) "echauffiert" sowie darüber, dass die Polizei in dieser Angelegenheit zuvor zu wenig unternommen habe.

Update, 14.15 Uhr: Prozess vorzeitig beendet

Zwei Stunden früher als sonst wird die Verhandlung unterbrochen. Der Prozess wird am Dienstag, 17. März, um 9.30 Uhr fortgesetzt.

Update, 14.06 Uhr: Delling-Anwalt widerspricht Zeugin

Delling-Verteidiger Dr. David Rieks nach der Pause: "Die Schilderungen der Zeugin gehen weit an dem vorbei, wie die Abläufe von allen anderen vor Ort geschildert worden."

Sein Mandant sei zum Haus von Frau Block gefahren, um zu verhindern, dass die Polizei sich gewaltsam Zutritt verschafft. Eine Belehrung habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Zudem habe vor Ort keine "Gefährdungsabwehrmaßnahmen" stattgefunden; es handelte sich nach seinem Verständnis eindeutig um eine Hausdurchsuchung ohne rechtliche Grundlage. Diesbezüglich hätten auch die Handys nicht beschlagnahmt werden dürfen, "welches mein Mandant nicht freiwillig übergeben hat", stellte Rieks nochmal klar.

Update, 13.55 Uhr: "Für jeden Menschen mit Kindern verständlich"

Die Zeugenbefragung ist beendet. In seiner erneuten Stellungnahme betonte Ingo Bott, dass die Polizei bei früherem Handeln Frau Block möglicherweise noch angetroffen und festgestellt hätte, dass sie von einer Entführung "keinen Plan" gehabt habe.

Dass sie schließlich selbstständig – ohne die Polizei vorher zu informieren, nachdem ihr am Telefon von der Zeugin Keren T. gesagt worden sei: "Keine Polizei" – aufgebrochen sei, um ihre Kinder zu holen, sei für "jeden Menschen mit Kindern verständlich", so Bott.

Der Anwalt von Gerhard Delling bat vor seiner Stellungnahme um eine kurze Pause.

Update, 13.28 Uhr: "Gerhard Delling wirkte weder überrascht noch besorgt"

Die Zeugin zeigte sich über mehrere Dinge verwundert: Zum einen habe ihr Herr Delling nicht die Nummer nennen können, unter der Frau Block seine Tochter angerufen hatte, zum anderen habe der ehemalige Sportmoderator das Haustelefon von Frau Block bei sich geführt.

Zudem hätten sowohl Delling als auch Dr. Andreas C. "weder überrascht noch besonders besorgt" gewirkt. "Weder um die Kinder, noch um Frau Block selbst, wo ja eigentlich nicht klar war, wo sie sich zu dem Zeitpunkt aufhielt", so die Polizistin weiter.

Delling habe sich lediglich über den jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen seiner Lebensgefährtin und Stephan Hensel und darüber, dass die Polizei in dieser Hinsicht zuvor zu wenig unternommen habe, "echauffiert".

Gerhard Delling (66) ist wegen Beihilfe angeklagt.
Gerhard Delling (66) ist wegen Beihilfe angeklagt.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Update, 13.20 Uhr: "Ich wusste nicht, wer Herr Delling ist"

Die Richterin will von der Zeugin wissen, ob ihr der Sorgerechtsstreit zuvor bekannt gewesen sei. Dies verneinte sie und ergänzte: "Ich wusste nicht einmal, wer Herr Delling ist."

Update, 13.15 Uhr: Zeugin beschlagnahmte das Handy von Frau Block

Zwischenzeitlich wurde der Zeugin von ihrem Vorgesetzten mitgeteilt, dass inzwischen ein Tatverdacht gegen Frau Block wegen Nötigung vorliege und sie die Handys der Unternehmerin (hier sei allerdings die SIM-Karte gesperrt gewesen) sowie von Greta sicherzustellen habe.

Die Polizei wollte auch die Handtasche von Frau Block sicherstellen, diese konnte jedoch nicht aufgefunden werden. "Persönliche Dokumente nimmt man ja meist mit, wenn man weiß, dass man wegfährt", erklärte die Zeugin.

Update, 13.03 Uhr: Es geht weiter

Der Prozess wird mit der Zeugenvernehmung der Kriminalbeamtin Jessica P. (32) fortgesetzt. Sie sei am 1. Januar 2024 gegen 16 Uhr damit beauftragt worden, zur Wohnanschrift der Familie Block zu fahren, um zu prüfen, ob Christina Block und ihre Tochter Greta zu Hause seien.

Auf dem Weg dorthin habe ihr eine Kollegin mitgeteilt, dass Herr Delling der Polizei zuvor erklärt habe, seine Tochter habe ihm berichtet, dass Frau Block ihr mitgeteilt habe, dass es ihr und Greta gut gehe und sie für ein paar Tage schwer erreichbar seien. Er selbst sei zum Zeitpunkt des Anrufs unter der Dusche gewesen.

Auf die Frage der Zeugin, ob Herr Delling dies auch zu Protokoll geben und unterschreiben werde, soll dieser das verneint haben. Delling und der ebenfalls angeklagte Familienanwalt Dr. Andreas C. seien dann auch zu dem Haus von Christina Block gefahren, damit Herr Delling mit seinem Zweitschlüssel der Zeugin das Haus aufschließen kann.

In diesem Zusammenhang habe er sie auch über den bestehenden Sorgerechtsstreit zwischen Frau Block und dessen Ex-Mann Stephan Hensel informiert.

Nach einer strafrechtlicher Zeugenbelehrung Dellings durch die Zeugin hätten sie und ihre Kollegen kurz vor 17 Uhr das Haus der Blocks betreten. Sie durchsuchte Keller und Dachböden, konnte jedoch keine Personen antreffen. Das Auto von Frau Block habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung in der Garage geparkt.

Update, 11.45 Uhr: Mittagspause

Es folgt die obligatorische Mittagspause bis 13 Uhr.

Update, 11.28 Uhr: Tal S. zeigt Mitgefühl für die anderen Angeklagten

Nach der Pause bezieht Dr. Sascha Böttner Stellung zu dem Antrag von Gül Pinar. In erster Linie spreche er für seinen Mandanten, den in Untersuchungshaft sitzenden Tal S. (36), dem es ein "großes Anliegen" sei, klarzustellen, dass ihm der angeklagte Sicherheitsbeamte sowie Uta B., ihrem Ehemann sowie Gerhard Delling leidtun. "Er fühlt sich dafür verantwortlich, dass sie hier sitzen", so Böttner.

Dr. Böttner erläutert, dass sein Mandant sich intensiv mit dem Fall auseinandersetze, auch rechtlich, und dabei nicht nachvollziehen könne, wie sich eine Verurteilungsgrundlage ergeben sollte. Aus diesen Gründen schließe sich Tal S. – und auch Böttner selbst – den jeweiligen Anträgen auf Abtrennung der Verfahren an.

Direkt danach lehnte die Kammer den Antrag von Gül Pinar ab. Als Begründung führte die vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt unter anderem an, dass die Beweisführung noch nicht abgeschlossen sei.

Die vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt am 38. Verhandlungstag.
Die vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt am 38. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Update, 11.11 Uhr: "Mein Mandant ist freizusprechen"

Auch Rechtsanwältin Gül Pinar verweist auf ihren Antrag zur Abtrennung des Verfahrens ihres Mandanten, des angeklagten Sicherheitsunternehmers, vom Hauptverfahren, über den die Kammer bisher noch nicht entschieden hat.

Als eine weitere Grundlage nennt sie die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft von Mai 2025, in der ihr Mandant sowie das Unternehmen nicht einmal erwähnt werden würde. Zudem habe die bisherige Beweisaufnahme die in der Anklageschrift gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt. Ihrer Ansicht nach sei er "freizusprechen" und das Verfahren daher abzutrennen.

Die Staatsanwältin erklärte hingegen, sie sehe zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, das Verfahren abzutrennen.

Es folgt eine fünfminütige Pause.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Mehr zum Thema Block-Prozess: