Block-Prozess: Entführte Tochter fühlt sich als "Objekt" des Verfahrens

Hamburg - Am 57. Verhandlungstag im Kindesentführungsprozess gegen Christina Block (53) endete die Zeugenaussage des mutmaßlichen Chef-Entführers David B. (68). TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Der Steakhaus-Erbin Christina Block (53) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben.  © Daniel Bockwoldt/dpa / Pool/dpa

Am letzten Tag im Zeugenstand bestätigte David B. explizit, dass er in der Vergangenheit für den israelischen Geheimdienst tätig gewesen sei. Er betonte jedoch auf Nachfrage von Block-Anwalt Ingo Bott, dass er dabei nicht Menschen manipuliert habe. "Ich habe andere Dinge gemacht", so B. Mehr dürfte er dazu nicht sagen.

Insgesamt zeigte der Ex-Agent erneut zahlreiche Erinnerungslücken. Dieses Verhalten hoben auch die Verteidiger Dr. Voß und Bott in ihren späteren Stellungnahmen hervor.

B. habe es selbst mit der Aussage "Bis auf meinen Namen bin ich mir bei gar nichts mehr sicher" auf den Punkt gebracht, so Voß, der dies als "endgültigen Offenbarungseid" wertete.

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Dies zeige deutlich, dass B. ein unglaubwürdiger Zeuge sei und seine Aussagen keine belastbare Grundlage für gerichtliche Feststellungen darstellten.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden widersprach Voß in Teilen. Gleichwohl ließen sich aus der Aussage auch "tragbare Aspekte" ableiten, etwa dass die Israelis von Anfang an mit der Rückholung der Kinder in Deutschland befasst gewesen seien.

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15.18 Uhr: 57. Verhandlungstag ist zu Ende

Nach mehreren Diskussionen mit der Richterin darüber, wer genau welchen Antrag gestellt hatte, einigten sich die Beteiligten darauf, dass das Handy an Klara herausgegeben werden soll.

Danach endete der 57. Verhandlungstag. Der Prozess wird am 24. Juni 2026 um 9.30 Uhr fortgesetzt.

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15.04 Uhr: Block-Tochter will ihr Handy wieder haben und fühlt sich als "Objekt" des Verfahrens

Die Nebenklagevertreterin von Klara Hensel schließt mit einem Antrag an, wonach ihre Mandantin die Herausgabe ihres Handys fordert, welches am 1. Januar 2024 sichergestellt worden war.

"Meine Mandantin möchte dieses schon seit geraumer Zeit zurück", so die Vertreterin. Auf dem Gerät befänden sich viele persönliche Daten wie etwa Fotos aus der Grundschulzeit, die nichts mit dem Verfahren zu tun hätten und wertvolle Erinnerungen darstellten.

Klara fühle zunehmend, dass sie "zu einem Objekt des Verfahrens" gemacht wird, insbesondere wenn ihre Bitten "schlichtweg ignoriert" würden. Das Verfahren sei für sie "nur schwer zu ertragen", vor allem weil sie diesem so hilflos ausgesetzt sei. Immer wieder lese sie Zeugenaussagen über sich, die "einfach nicht wahr" seien.

Unter anderem hatte Kerstin T. ausgesagt, Klara habe ihr gegenüber geäußert, sie hasse "alles an Deutschland". Dies sei nicht wahr; "meine Mandantin möchte nicht als Deutschland-Hasserin dargestellt werden".

Dem Antrag auf Herausgabe hatten bereits vor Monaten die Verteidiger widersprochen, allen voran Dr. Rieks, der eine Auswertung des Handys gefordert hatte. Dem hatten sich unter anderem Bott und Dr. Voß angeschlossen.

Die Richterin fragt, ob der Antrag nun zurückgezogen werden soll. Bott bittet um eine kurze Pause zur Beratung. Frau Block ließ derweil verlauten, dass das Handy ihrer Tochter wieder herausgegeben werden soll.

Christina Block verlässt nach dem Ende des Prozesstages wegen mutmaßlicher Kindesentführung den Gerichtssaal.  © Marcus Brandt/dpa

14.55 Uhr: Anwalt bezeichnet David B. als "selbst überschätzten Neu-Unternehmer"

Rieks zeichnet das Bild eines "selbst überschätzten Neu-Unternehmers", der ab Sommer 2024 um seinen ersten großen Auftrag in Deutschland für seine Firma "Cyber Cupula" fürchtete. "Daraufhin schlug er den Weg der aktiven Rückholung der Kinder ein und stellte ein eigenes Team zusammen", so der Delling-Verteidiger.

Einen entsprechenden Auftrag habe David B. dafür jedoch nie erhalten. Stattdessen habe er ein Team aus unerfahrenen Bekannten zusammengestellt, dem er nicht einmal grundlegende Informationen für die Aktion zur Verfügung gestellt habe – etwa dazu, was im Fall eines Einschreitens der dänischen Polizei zu tun sei.

14.45 Uhr: Es geht weiter

Dr. David Rieks, Verteidiger von Gerhard Delling (67), hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass David B. in einzelnen Punkten durchaus "Licht ins Dunkel" gebracht und damit zur Wahrheitsfindung beigetragen habe.

14.30 Uhr: Nebenklagevertreter spricht von "tragbaren Aspekten"

In seiner deutlich kürzeren Stellungnahme gibt Nebenklagevertreter Philip von der Meden Dr. Voß in Teilen recht. So sei David B. in einzelnen Punkten durchaus "unglaubwürdig" gewesen und habe sich selbst "geschönt" dargestellt.

Unter anderem bei dem Punkt, wie die kinderpornografischen Vorwürfe gegen Stephan Hensel zustande gekommen seien und die Aussage, dass nie Gewalt angewendet werden sollte. "Es war ja allen Beteiligten klar, dass der Vater die Kinder schützen würde", so von der Meden.

Gleichwohl lasse sich aus Teilen seiner Aussage auch "tragbare Aspekte" ableiten, zum einen, dass der ursprüngliche Grund für die Anwesenheit der Israelis in Deutschland die Rückholung der Kinder gewesen sei – "in welcher Form auch immer".

Auch das Treffen am 28. Dezember 2023 im Hotel Grand Elysée habe nach seiner Einschätzung stattgefunden, vermutlich ebenfalls unter Beteiligung der später thematisierten Maskierungen. "Das ist für Frau Block aber natürlich nicht entlastend", so von der Meden.

Bevor Dr. David Rieks mit seiner Stellungnahme fortfährt, gibt es eine kurze Pause für den Dolmetscher, der die teils sehr umfangreichen Ausführungen für den in Untersuchungshaft sitzenden Tal S. übersetzen muss.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden erscheint allein vor dem Hamburger Landgericht. Sein Mandant Stephan Hensel ist nicht anwesend; als Nebenkläger muss er an den Verhandlungstagen nicht durchgehend persönlich teilnehmen.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

14.09 Uhr: Block verspüre einen "gleichbleibenden Schmerz"

Bott geht auf den immer wieder geschilderten angeblichen Druck ein. Demnach sollen der Familienanwalt und auch Block selbst wiederholt Druck auf die Entführer ausgeübt und die physische Rückführung der Kinder gefordert haben.

Davon hält Bott jedoch nichts. Er führt aus: "Dieser Druck, und jetzt wird es hart, ist der einer verzweifelten Mutter, die seit Sommer 2021 einen gleichbleibenden Schmerz darüber verspürt, dass ihre Kinder nicht mehr bei ihr sind."

Stephan Hensel, Ex-Mann und Vater der Kinder, hatte Theo und Klara damals nach einem Umgangswochenende in Dänemark nicht zurück nach Deutschland gebracht.

13.44 Uhr: Block-Anwalt spricht von "wesentlichen Auswirkungen"

Jetzt gibt Ingo Bott seine Stellungnahme ab, in der er sich in großen Teilen Voß anschließt und ebenfalls die "wesentlichen Auswirkungen" für seine Mandantin betont.

"Sie ist die Mutter der Kinder Theo und Klara, und wir sprechen hier über Kinder, die alles, was hier im Gericht passiert, gespiegelt bekommen – eine Person, die ihre Mama sein soll!", so der Block-Anwalt.

In der Tat sei Bs. Aussage bezeichnend gewesen, aber vor allem sei entscheidend "weniger, was er gesagt hat, sondern was er nicht gesagt hat – gerade weil er sich an so gut wie nichts erinnern konnte".

Er betont außerdem nochmals, dass Block von der Entführung nichts gewusst haben könne und auch das mutmaßliche Treffen am 28. Dezember 2023 nie stattgefunden habe.

13.40 Uhr: "Das alles reicht schon, um Existenzen zu zerstören"

Voß betont am Schluss noch einmal, wie sehr allein die Vernehmungen der beiden "materiellen Hauptbelastungszeugen" David B. und Keren T. in "staatsanwaltlichen Hinterzimmern" seinem Mandanten geschadet hätten.

Dieser werde seit jeher – insbesondere auch in den Medien – als "Drahtzieher der gewaltsamen Entführung" dargestellt. Zusätzlich habe das Gericht dies noch befeuert und das "Pixelgebot" seines Mandanten aufgehoben.

"Das alles reicht schon, um Existenzen zu zerstören", so Voß. Nun, da den Aussagen von Keren T. und David B. letztlich kaum noch etwas Belastbares geblieben sei, müsse dieses Bild mühsam wieder korrigiert und aufgebaut werden.

13.32 Uhr: Das sind die Widersprüche laut Dr. Voß

Widersprüche David Bs. seien laut Voß unter anderem: Während er sich selbst – unterstützt durch die Aussage von Keren T. – eher eine koordinierende oder überwachende Funktion während der Silvesternacht 23/24 zuschreibt, ergeben sich aus anderen Aussagen Hinweise darauf, dass er tatsächlich aktiv gehandelt habe.

Zudem soll er etwa eines der Block-Kinder selbst in das Fluchtauto gesetzt haben.

Auch seine Angaben zur sogenannten "Einsatzzentrale" im Büro-Gebäude des angeklagten Familienanwalts seien widersprüchlich: Einerseits stelle er deren Bedeutung heraus, andererseits verschweige er, dass diese Räumlichkeiten bereits Monate vor der Silvesternacht wieder aufgegeben worden seien.

Schließlich stehen seine Behauptungen über die frühzeitige Planung und Ausstattung (unter anderem Skimasken, Rucksäcke und Ferngläser) im Widerspruch zu anderen Beschuldigten, etwa dem israelischen Fahrer eines der Fluchtautos, der ausgesagt hat, in der Tatnacht seinen eigenen Schal zur Maskierung getragen zu haben.

13.16 Uhr: Dr. Voß wertet die Aussage von David B. als "endgültigen Offenbarungseid"

B. habe sich laut Voß "in völlig überschaubarer Weise selbst dadurch entlasten wollen, dass er andere belastet hat", sei dabei jedoch in zahlreiche Widersprüche geraten – sowohl zu sich selbst als auch zu anderen Beweismitteln.

Zudem habe er auf kritische Nachfragen kaum konkrete Details wiedergeben können, sondern sich auf "immer wieder, meist sogar wortgleich, hergebetene allgemeine Belastungsbauschel" beschränkt.

Die Aussage des Zeugen - "Bis auf meinen Namen bin ich mir bei gar nichts mehr sicher" - wertet Voß als "endgültigen Offenbarungseid", der deutlich mache, dass B. ein unglaubwürdiger Zeuge sei und "auf seiner Aussage allein gar nichts gestützt wird" und sie deshalb nicht als belastbare Grundlage für gerichtliche Feststellungen dienen könne.

Dr. Marko Voß ist der Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks.  © Georg Wendt/dpa

13.08 Uhr: Es geht weiter

Nach der Mittagspause gibt Dr. Marko Voß, dem Verteidiger des angeklagten Familienanwalts der Blocks, seine Stellungnahme zu der Zeugenaussage von David B. ab. Er spricht von "unüberbrückbaren Widersprüche und nachweisliche Lügen".

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