Block-Prozess: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"

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Hamburg - Am Donnerstag fand der 59. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt - er war geprägt durch Diskussionen, Wortgefechte und längere Unterbrechungen. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Christina Block (53) musste auch am 59. Verhandlungstag als Hauptangeklagte vor Gericht erscheinen.
Christina Block (53) musste auch am 59. Verhandlungstag als Hauptangeklagte vor Gericht erscheinen.  © Marcus Brandt/dpa

Als Zeugin war erneut Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) geladen. Die Beamtin musste allerdings fast anderthalb Stunden warten, bis sie überhaupt aufgerufen wurde.

Der Grund: Die Verteidigung versuchte im Verlauf des Tages immer wieder, die begrenzte Aussagegenehmigung der 44-Jährigen durch Anträge erweitern zu lassen.

Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt zog sich mehrfach für längere Zeit zurück, um über die Anträge zu beraten - lehnte diese jedoch allesamt ab.

Das sorgte bei der Verteidigung für Frust. Anwältin Gül Pinar wurde nach einem emotionalen Einwand von der Richterin zurechtgewiesen: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden", mahnte Hildebrandt.

Einige Fragen durfte die Ermittlerin immerhin beantworten - wirklich viel Neues kam dabei allerdings nicht herum. Da die Verteidigung auch am vierten Tag ihre Befragung nicht abschloss, muss B. im August erneut mehrere Tage als Zeugin erscheinen.

15.50 Uhr: Verhandlung für heute beendet

Die Vorsitzende Richterin beendet den heutigen Verhandlungstag.

Weiter geht es am kommenden Montag (29. Juni) um 9.30 Uhr.

15.50 Uhr: Nebenklagevertreter kommt auch noch mit Antrag um die Ecke

Zum Abschluss des Verhandlungstages stellt Nebenklagevertreter Philip von der Meden noch einen Antrag. Er beantragt die Einführung einiger Urkunden ins Verfahren, bei denen es sich unter anderem um Übersetzungen dänischer Dokumente handele.

Konkret geht es um verschiedene familienrechtliche Beschlüsse, Verfügungen und Gerichtsentscheidungen im Fall Block/Hensel, unter anderem zu den Themen Zuständigkeit, Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Sorgerecht.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden stellte zum Abschluss des Verhandlungstages noch einen Antrag.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden stellte zum Abschluss des Verhandlungstages noch einen Antrag.  © Georg Wendt/dpa

15.40 Uhr: Kammer lehnt weiter fleißig Anträge der Verteidigung ab

Die Richterin nutzt die verbliebene Zeit, um einen Beschluss zu verkünden. Demnach lehnt die Kammer den Antrag von Anwältin Gül Pinar, weitere Akteninhalte des Verfahrens gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad" für das hiesige Verfahren beizuziehen, ab.

Einer der zahlreichen genannten Gründe: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Kontakt zu den im hiesigen Verfahren beschuldigten Israelis gehabt hätten.

Auch ein Antrag von Dr. Voß, in dem es um die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Entführung geht, wird von der Kammer abgelehnt.

15.17 Uhr: Zeugin muss im August erneut in den Zeugenstand

Daum hat keine weiteren Fragen mehr, woraufhin die Ermittlerin zumindest für den heutigen Tag aus dem Zeugenstand entlassen ist.

Sie muss allerdings im August wiederkommen, da Anwältin Gül Pinar und Dr. Voß noch weitere Fragen an sie haben, für die heute die Zeit nicht mehr reicht. Sie soll sich mehrere Termin freihaben, bittet die Richterin. B. sieht wenig begeistert aus, stimmt aber zu.

15.07 Uhr: Verteidiger der Block-Cousine löchert die Ermittlerin mit Fragen

Nach dem abgelehnten Antrag stellt nun Reinhard Daum, Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., seine Fragen an die Ermittlerin.

Er befragt die Zeugin unter anderem erneut zu der Vernehmung der süddeutschen Familie, auf deren Hof die Kinder nach der Entführung gebracht worden waren.

In dieser Vernehmung sei oberflächlich unter anderem eine geschäftliche Zusammenarbeit zwischen dem Besitzer des Hofs und dem mutmaßlichen Chef-Entführer David B. Thema gewesen. Details seien aber nicht besprochen worden, erinnert sich die Ermittlerin.

Die Ausführungen der Familie, über die Planung und Durchführung der Entführung nichts gewusst zu haben, seien glaubhaft und schlüssig gewesen, wiederholt B. ihre Aussage von gestern.

Reinhard Daum, Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., im Gespräch mit Kollegin Gül Pinar.
Reinhard Daum, Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., im Gespräch mit Kollegin Gül Pinar.  © Marcus Brandt/dpa

14.45 Uhr: Kammer lehnt auch den Antrag vom Block-Anwalt ab

Nach 35 Minuten kehrt die Kammer zurück und verkündet, dass auch der Antrag von Bott abgelehnt wird. Die Begründung ist dieselbe, wie bei den anderen heutigen Anträgen.

Der Kammer erschließe sich nicht, inwiefern die Beantwortung dieser Frage für die Beantwortung der Schuld- und Rechtsfolgenfrage erforderlich sei.

14.10 Uhr: Kammer zieht sich erneut zur Beratung zurück

Anschließend will Bott wissen, ob die Ermittlerin im Rahmen des Verfahrens gegen Hensel und dessen Frau Astrid H. mit Block-Tochter Greta gesprochen habe. "Zu diesem Verfahren darf ich nichts sagen", erinnert B. erwartungsgemäß an ihre begrenzte Aussagegenehmigung.

Wie Rieks vorhin beantragt nun Bott eine gerichtliche Entscheidung, dass die Vorsitzende Richterin auf die Zeugin dahingehend einwirkt, die Frage zu beantworten.

Außer Sascha Böttner, der Anwalt vom mutmaßlichen Mit-Entführer Tal S., schließen sich alle Verteidiger dem Antrag an. Erneut zieht sich die Kammer zu einer mindestens 30-minütigen Beratung zurück.

14.03 Uhr: Hensel-Anwalt bezeichnet Vorgehen von Bott als "unanständig"

Nebenklagevertreter Philip von der Meden beanstandet die Fragen von Bott. Er würde die Zeugin bedrängen und bezeichnet das Vorgehen seines Kollegen als "unanständig".

Bott erwidert trocken: "Damit haben wir die Überschrift und Schlagzeile, ich mache aber trotzdem weiter." Die Vorsitzende Richterin lässt den Vorwurf des Block-Anwalts in Richtung des Hensel-Anwalts ins Protokoll aufnehmen.

13.57 Uhr: Ermittlerin erinnert sich an Gespräch mit Stephan Hensel

Nun stellt der Block-Anwalt noch einmal Fragen zum bereits viel diskutierten Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Ermittlerin habe dazu einen Aktenvermerk gemacht, dass das Recht mehrfach zwischen Frau Block und Herrn Hensel gewechselt sei.

Auf Botts Nachfrage, auf Basis welcher Beschlüsse sie diesen Vermerk verfasst habe, erwidert B., dass sie sich jetzt, zweieinhalb Jahre später, nicht mehr an die einzelnen Beschlüsse erinnern könne.

Woran sie sich erinnern könne, sei ein Gespräch mit Hensel, in dem dieser gesagt habe, dass er die Kinder nicht zurück nach Deutschland bringen werde - obwohl er aufgrund deutscher Beschlüsse eigentlich dazu verpflichtet sei.

13.45 Uhr: Block-Anwalt stellt Fragen zur genauen Chronologie der Ereignisse

Bott befragt die Ermittlerin zum 4. Januar 2024, als das Jugendamt im Haus der Blocks war, um die Kinder zu begutachten. Sie habe darüber im Vorwege keine Kenntnis gehabt und könne sich nicht erinnern, ob es im Nachgang ein Gespräch diesbezüglich gegeben habe.

Thema ist auch erneut die Korrespondenz zwischen Otmar Kury, dem damaligen Anwalt von Frau Block, und dem Vorgesetzten von B. In diesem soll Kury der Polizei mitgeteilt haben, dass die Kinder bei der Mutter und wohlauf seien. Botts Fragen zielen offensichtlich vor allem darauf ab, noch einmal die genaue Chronologie der Ereignisse zu klären.

Block-Anwalt Ingo Bott stellte am Donnerstag erneut Fragen an die Ermittlerin Merle B.
Block-Anwalt Ingo Bott stellte am Donnerstag erneut Fragen an die Ermittlerin Merle B.  © Georg Wendt/dpa

13.37 Uhr: Verhandlung läuft wieder, Block-Anwalt Bott stellt Fragen

Die Verhandlung läuft wieder. Richterin Isabel Hildebrandt übertragt Block-Anwalt Ingo Bott das Wort.

Wie schon am gestrigen Mittwoch ist der Zuschauerraum in Saal 237 nach der Mittagspause deutlich leerer.

Titelfoto: Fotomontage: Georg Wendt/dpa, Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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