Block-Prozess: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"
Hamburg - Am Donnerstag fand der 59. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt - er war geprägt durch Diskussionen, Wortgefechte und längere Unterbrechungen. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.
Als Zeugin war erneut Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) geladen. Die Beamtin musste allerdings fast anderthalb Stunden warten, bis sie überhaupt aufgerufen wurde.
Der Grund: Die Verteidigung versuchte im Verlauf des Tages immer wieder, die begrenzte Aussagegenehmigung der 44-Jährigen durch Anträge erweitern zu lassen.
Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt zog sich mehrfach für längere Zeit zurück, um über die Anträge zu beraten - lehnte diese jedoch allesamt ab.
Das sorgte bei der Verteidigung für Frust. Anwältin Gül Pinar wurde nach einem emotionalen Einwand von der Richterin zurechtgewiesen: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden", mahnte Hildebrandt.
Einige Fragen durfte die Ermittlerin immerhin beantworten - wirklich viel Neues kam dabei allerdings nicht herum. Da die Verteidigung auch am vierten Tag ihre Befragung nicht abschloss, muss B. im August erneut mehrere Tage als Zeugin erscheinen.
15.50 Uhr: Verhandlung für heute beendet
Die Vorsitzende Richterin beendet den heutigen Verhandlungstag.
Weiter geht es am kommenden Montag (29. Juni) um 9.30 Uhr.
15.50 Uhr: Nebenklagevertreter kommt auch noch mit Antrag um die Ecke
Zum Abschluss des Verhandlungstages stellt Nebenklagevertreter Philip von der Meden noch einen Antrag. Er beantragt die Einführung einiger Urkunden ins Verfahren, bei denen es sich unter anderem um Übersetzungen dänischer Dokumente handele.
Konkret geht es um verschiedene familienrechtliche Beschlüsse, Verfügungen und Gerichtsentscheidungen im Fall Block/Hensel, unter anderem zu den Themen Zuständigkeit, Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Sorgerecht.
15.40 Uhr: Kammer lehnt weiter fleißig Anträge der Verteidigung ab
Die Richterin nutzt die verbliebene Zeit, um einen Beschluss zu verkünden. Demnach lehnt die Kammer den Antrag von Anwältin Gül Pinar, weitere Akteninhalte des Verfahrens gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad" für das hiesige Verfahren beizuziehen, ab.
Einer der zahlreichen genannten Gründe: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Kontakt zu den im hiesigen Verfahren beschuldigten Israelis gehabt hätten.
Auch ein Antrag von Dr. Voß, in dem es um die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Entführung geht, wird von der Kammer abgelehnt.
15.17 Uhr: Zeugin muss im August erneut in den Zeugenstand
Daum hat keine weiteren Fragen mehr, woraufhin die Ermittlerin zumindest für den heutigen Tag aus dem Zeugenstand entlassen ist.
Sie muss allerdings im August wiederkommen, da Anwältin Gül Pinar und Dr. Voß noch weitere Fragen an sie haben, für die heute die Zeit nicht mehr reicht. Sie soll sich mehrere Termin freihaben, bittet die Richterin. B. sieht wenig begeistert aus, stimmt aber zu.
15.07 Uhr: Verteidiger der Block-Cousine löchert die Ermittlerin mit Fragen
Nach dem abgelehnten Antrag stellt nun Reinhard Daum, Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., seine Fragen an die Ermittlerin.
Er befragt die Zeugin unter anderem erneut zu der Vernehmung der süddeutschen Familie, auf deren Hof die Kinder nach der Entführung gebracht worden waren.
In dieser Vernehmung sei oberflächlich unter anderem eine geschäftliche Zusammenarbeit zwischen dem Besitzer des Hofs und dem mutmaßlichen Chef-Entführer David B. Thema gewesen. Details seien aber nicht besprochen worden, erinnert sich die Ermittlerin.
Die Ausführungen der Familie, über die Planung und Durchführung der Entführung nichts gewusst zu haben, seien glaubhaft und schlüssig gewesen, wiederholt B. ihre Aussage von gestern.
14.45 Uhr: Kammer lehnt auch den Antrag vom Block-Anwalt ab
Nach 35 Minuten kehrt die Kammer zurück und verkündet, dass auch der Antrag von Bott abgelehnt wird. Die Begründung ist dieselbe, wie bei den anderen heutigen Anträgen.
Der Kammer erschließe sich nicht, inwiefern die Beantwortung dieser Frage für die Beantwortung der Schuld- und Rechtsfolgenfrage erforderlich sei.
14.10 Uhr: Kammer zieht sich erneut zur Beratung zurück
Anschließend will Bott wissen, ob die Ermittlerin im Rahmen des Verfahrens gegen Hensel und dessen Frau Astrid H. mit Block-Tochter Greta gesprochen habe. "Zu diesem Verfahren darf ich nichts sagen", erinnert B. erwartungsgemäß an ihre begrenzte Aussagegenehmigung.
Wie Rieks vorhin beantragt nun Bott eine gerichtliche Entscheidung, dass die Vorsitzende Richterin auf die Zeugin dahingehend einwirkt, die Frage zu beantworten.
Außer Sascha Böttner, der Anwalt vom mutmaßlichen Mit-Entführer Tal S., schließen sich alle Verteidiger dem Antrag an. Erneut zieht sich die Kammer zu einer mindestens 30-minütigen Beratung zurück.
14.03 Uhr: Hensel-Anwalt bezeichnet Vorgehen von Bott als "unanständig"
Nebenklagevertreter Philip von der Meden beanstandet die Fragen von Bott. Er würde die Zeugin bedrängen und bezeichnet das Vorgehen seines Kollegen als "unanständig".
Bott erwidert trocken: "Damit haben wir die Überschrift und Schlagzeile, ich mache aber trotzdem weiter." Die Vorsitzende Richterin lässt den Vorwurf des Block-Anwalts in Richtung des Hensel-Anwalts ins Protokoll aufnehmen.
13.57 Uhr: Ermittlerin erinnert sich an Gespräch mit Stephan Hensel
Nun stellt der Block-Anwalt noch einmal Fragen zum bereits viel diskutierten Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Ermittlerin habe dazu einen Aktenvermerk gemacht, dass das Recht mehrfach zwischen Frau Block und Herrn Hensel gewechselt sei.
Auf Botts Nachfrage, auf Basis welcher Beschlüsse sie diesen Vermerk verfasst habe, erwidert B., dass sie sich jetzt, zweieinhalb Jahre später, nicht mehr an die einzelnen Beschlüsse erinnern könne.
Woran sie sich erinnern könne, sei ein Gespräch mit Hensel, in dem dieser gesagt habe, dass er die Kinder nicht zurück nach Deutschland bringen werde - obwohl er aufgrund deutscher Beschlüsse eigentlich dazu verpflichtet sei.
13.45 Uhr: Block-Anwalt stellt Fragen zur genauen Chronologie der Ereignisse
Bott befragt die Ermittlerin zum 4. Januar 2024, als das Jugendamt im Haus der Blocks war, um die Kinder zu begutachten. Sie habe darüber im Vorwege keine Kenntnis gehabt und könne sich nicht erinnern, ob es im Nachgang ein Gespräch diesbezüglich gegeben habe.
Thema ist auch erneut die Korrespondenz zwischen Otmar Kury, dem damaligen Anwalt von Frau Block, und dem Vorgesetzten von B. In diesem soll Kury der Polizei mitgeteilt haben, dass die Kinder bei der Mutter und wohlauf seien. Botts Fragen zielen offensichtlich vor allem darauf ab, noch einmal die genaue Chronologie der Ereignisse zu klären.
13.37 Uhr: Verhandlung läuft wieder, Block-Anwalt Bott stellt Fragen
Die Verhandlung läuft wieder. Richterin Isabel Hildebrandt übertragt Block-Anwalt Ingo Bott das Wort.
Wie schon am gestrigen Mittwoch ist der Zuschauerraum in Saal 237 nach der Mittagspause deutlich leerer.
12.18 Uhr: Mittagspause
Rieks hat vorerst keine weiteren Fragen. Bevor Anwältin Pinar und Block-Verteidiger Bott ihrerseits noch Fragen stellen dürfen, unterbricht die Richterin für die obligatorische Mittagspause.
Weiter geht es um 13.30 Uhr
12.13 Uhr: Woher wusste Theo, dass die Entführer israelisch sprachen?
Merkwürdig findet Rieks, dass Theo in der Befragung ausgesagt habe, dass die mutmaßlichen Entführer israelisch gesprochen hätten. Auf mehrfache Nachfrage habe er jedoch nicht plausibel erklären können, wie er darauf komme, dass die fremde Sprache israelisch gewesen sei.
Der Delling-Anwalt versucht offensichtlich, eine Beeinflussung der Kinder durch den Vater Stephan Hensel herauszuarbeiten.
Für Irritation bei Rieks sorgt auch, dass die Kinder laut Aktenvermerk der Ermittlerin "zwei bis drei Stunden" im Wohnmobil ausharren mussten, als dieses schon auf dem Hof in Süddeutschland angekommen war.
Dies passe nicht damit zusammen, dass sie gegen 19 Uhr angekommen seien und nur rund eine Stunde später laut Fotobeweis bereits im Bett geschlafen hätten. "Das kann ich nicht erklären", räumt die Ermittlerin ein. Womöglich hätten sich die Kinder in ihrer Zeitangabe, auf die sie sich in dem Aktenvermerk bezogen habe, getäuscht.
12.05 Uhr: Delling-Anwalt spricht mit Ermittlerin über Befragung der Kinder
Delling-Anwalt David Rieks führt seine Befragung unbeirrt fort und will von der Ermittlerin etwas zu einem möglichen "Loyalitätskonflikt" der Kinder wissen, von welchem die Zeugin gestern bereits gesprochen hatte.
Ob sie bei der Befragung der Kinder diesen möglichen Loyalitätskonflikt bereits präsent gehabt habe. Einen Loyalitätskonflikt gebe es im Rahmen einer Straftat immer, urteilt die Zeugen. Zum Zeitpunkt der Befragung habe sie das aber nicht konkret im Kopf gehabt, erinnert sie sich.
In der Vernehmung der Kinder im Januar 2024 habe sie auch keine speziellen Fragen gestellt, die die Kinder unter Druck setzen würden. Dazu hätten auch etwaige Fragen bezüglich einer möglichen Beeinflussung/Manipulation durch Stephan Hensel gezählt.
Nur einmal habe sie im Fall von Theo nachgehakt, als dieser gesagt habe, dass ein Schloss nach einem der Entführer-Autos geworfen worden sei, obwohl er dies selbst nicht mitbekommen haben konnte. Was Theo auf die Nachfrage, ob er dies von seinem Vater gehört habe, gesagt habe, wisse sie allerdings nicht mehr genau.
11.50 Uhr: Kammer lehnt den nächsten Antrag ab
Nach ziemlich genau 30 Minuten kehrt die Kammer um die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt zurück und verkündet, dass auch dieser Antrag abgelehnt wird.
Die Begründung: Der Kammer erschließe sich nicht, inwiefern für die Beantwortung dieser Frage der Beantwortung der Schuld- und Rechtsfolgenfrage erforderlich sei.
11.21 Uhr: Auf den nächsten Antrag folgt die nächste Unterbrechung
Nach einer rund zehnminütigen Pause, um die Gemüter zu beruhigen, geht es weiter.
Delling-Anwalt David Rieks beantragt die gerichtliche Entscheidung, dass die Vorsitzende Richterin die Zeugin dazu veranlasst, die Frage, wie B. sich die fehlenden Akteneinträge zu der Korrespondenz mit Stephan Hensel erklärt, zu beantworten.
Die Kammer zieht sich erneut für eine Besprechung zurück.
11 Uhr: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"
Delling-Anwalt David Rieks stellt weitere Fragen an die Ermittlerin. Er will wissen, wann B. die Übersetzung der Vernehmung aus Dänemark erhalten habe. An die genauen Daten erinnert sich die 44-Jährige jedoch nicht.
Als nächstes geht es um eine Korrespondenz der Beamtin mit Stephan Hensel. Wie sie sich erklären könne, dass es dazu keinen Vermerk in den Akten gebe, will Rieks wissen. "Dazu darf ich nichts sagen", erklärt B. und verweist erneut auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung.
Wieder gibt es Diskussionen um die Thematik, die Verteidigung erscheint zunehmend frustriert. Anwältin Pinar wird laut und daraufhin von der Vorsitzenden Richterin ermahnt: "Es gibt überhaupt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden."
10.47 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab
Nach einer guten Dreiviertelstunde kehrt die Kammer zurück und gibt bekannt, dass die Gegenstellung von Anwältin Pinar keinen Grund für eine Änderung des gestrigen Beschlusses liefere.
Der Antrag ist entsprechend abgelehnt und die begrenzte Aussagegenehmigung für die Ermittlerin bleibt bestehen. Die Beamtin soll nun weiter befragt werden.
10.38 Uhr: Kammer hat noch keine Entscheidung getroffen
Die Kammer scheint sich mit der Entscheidung sehr schwer zu tun.
Es sind bereits knapp 40 Minuten vergangen und die Prozessbeteiligten sowie Zuschauer warten noch immer.
10.01 Uhr: Verteidigung einig: Ermittlerin muss umfassend aussagen dürfen
Block-Anwalt Ingo Bott unterstützt den Antrag seiner Kollegin. Er ergänzt, dass insbesondere das parallele Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. von großem Interesse für das Verfahren gegen seine Mandantin und die anderen Angeklagten sei.
Die beiden hatten die Kinder Klara und Theo Ende August 2021 nach einem Umgangswochenende in Dänemark bei sich behalten. Laut eigener Aussage, weil die Kinder auf keinen Fall zurück zu ihrer Mutter wollten.
Bott betont, die Ermittlerin, die zu den damaligen Vorfällen ermittelt hatte, müsse dafür befragt werden dürfen. Alles andere sei "absurd", so der Block-Anwalt. Auch die anderen Verteidiger unterstützen mit teilweise deutlichen Worten den Antrag.
Die Kammer zieht sich für eine Beratung zurück und will in 20 Minuten den Beschluss verkünden.
9.46 Uhr: Aussagegenehmigung der Ermittlerin sofort wieder Thema
Im Rahmen des Antrags beantragt Pinar den gestrigen Beschluss der Kammer, die begrenzte Aussagegenehmigung der Ermittlerin B. nicht zu erweitern, aufzuheben.
Die Forderung der Juristin: Die Beamtin solle mit Blick auf andere Verfahren, unter anderem gegen die Familie aus Süddeutschland, auf deren Hof die Kinder nach der Entführung gebracht wurden, vollumfänglich aussagen dürfen - nicht nur mit Bezug auf ihre eigenen damaligen Tätigkeiten.
In dem Antrag sind auch weitere Verfahren inkludiert, unter anderem jenes gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".
Mit Blick auf ihren Mandanten gebe es einen "umfassenden Aufklärungsbedarf". P. habe "das Recht auf ein faires Verfahren" und es gehe hier um die Wahrheitsfindung, betont Pinar. Zur Unterstützung ihrer Argumentation nennt die Juristin verschiedenste Rechtsparagraphen.
9.35 Uhr: Verhandlung eröffnet, Anwältin Gül Pinar stellt einen Antrag
Nachdem der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. in den Saal geführt wurde, eröffnet die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt die heutige Verhandlung.
Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., erklärt sogleich, dass sie einen Antrag stellen möchte.
9.22 Uhr: Relativ viel Andrang im Zuschauerraum
Kurz vor Beginn der heutigen Verhandlung ist der Zuschauerraum in Saal 237 recht gut gefüllt.
Erneut sind augenscheinlich einige Schüler unter den Besuchern.
9 Uhr: So geht es am Donnerstag weiter
Wie das Gericht mitteilte, soll die Befragung von B. am Donnerstag fortgesetzt werden.
Weitere Zeugen sind demnach nicht geladen.
8.45 Uhr: Recap vom 58. Verhandlungstag
Die Befragung der Ermittlerin am Mittwoch war, wie schon im April, geprägt durch wiederkehrende Diskussionen um ihre begrenzte Aussagegenehmigung. Sie dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazugehörigen Ermittlungen Aussagen tätigen, betonte die Beamtin immer wieder.
Die Verteidigung stellte jedoch wiederholt Fragen zu dem Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. sowie dem Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".
Immer wieder griff die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ein. Schließlich schickte sie die Zeugin sogar vor die Tür, um mit den Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung zu diskutieren. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Erweiterung der Genehmigung, dieser wurde von der Kammer jedoch abgelehnt.
In den Momenten, in denen die Beamtin mal etwas sagen konnte/durfte, sprach sie unter anderem über den 3. Januar 2024, als sie mit dem Fall betraut worden und im Haus der Familie Block auf die entführten Kinder getroffen sei. Diese hätten nicht den Eindruck gemacht, als dass sie nicht bei ihrer Mutter sein wollten, erinnerte sich B.
Titelfoto: Fotomontage: Georg Wendt/dpa, Marcus Brandt/Pool dpa/dpa