Block-Prozess: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"
Hamburg - Tag 59 im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53)! Im Zentrum steht erneut Hauptermittlungsführerin Merle B. (44). TAG24 ist vor Ort und berichtet im Liveblog.
12.13 Uhr: Woher wusste Theo, dass die Entführer israelisch sprachen?
Merkwürdig findet Rieks, dass Theo in der Befragung ausgesagt habe, dass die mutmaßlichen Entführer israelisch gesprochen hätten. Auf mehrfache Nachfrage habe er jedoch nicht plausibel erklären können, wie er darauf komme, dass die fremde Sprache israelisch gewesen sei.
Der Delling-Anwalt versucht offensichtlich, eine Beeinflussung der Kinder durch den Vater Stephan Hensel herauszuarbeiten.
12.05 Uhr: Delling-Anwalt spricht mit Ermittlerin über Befragung der Kinder
Delling-Anwalt David Rieks führt seine Befragung unbeirrt fort und will von der Ermittlerin etwas zu einem möglichen "Loyalitätskonflikt" der Kinder wissen, von welchem die Zeugin gestern bereits gesprochen hatte.
Ob sie bei der Befragung der Kinder diesen möglichen Loyalitätskonflikt bereits präsent gehabt habe. Einen Loyalitätskonflikt gebe es im Rahmen einer Straftat immer, urteilt die Zeugen. Zum Zeitpunkt der Befragung habe sie das aber nicht konkret im Kopf gehabt, erinnert sie sich.
In der Vernehmung der Kinder im Januar 2024 habe sie auch keine speziellen Fragen gestellt, die die Kinder unter Druck setzen würden. Dazu hätten auch etwaige Fragen bezüglich einer möglichen Beeinflussung/Manipulation durch Stephan Hensel gezählt.
Nur einmal habe sie im Fall von Theo nachgehakt, als dieser gesagt habe, dass ein Schloss nach einem der Entführer-Autos geworfen worden sei, obwohl er dies selbst nicht mitbekommen haben konnte. Was Theo auf die Nachfrage, ob er dies von seinem Vater gehört habe, gesagt habe, wisse sie allerdings nicht mehr genau.
11.50 Uhr: Kammer lehnt den nächsten Antrag ab
Nach ziemlich genau 30 Minuten kehrt die Kammer um die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt zurück und verkündet, dass auch dieser Antrag abgelehnt wird.
Die Begründung: Der Kammer erschließe sich nicht, inwiefern für die Beantwortung dieser Frage der Beantwortung der Schuld- und Rechtsfrage erforderlich sei.
11.21 Uhr: Auf den nächsten Antrag folgt die nächste Unterbrechung
Nach einer rund zehnminütigen Pause, um die Gemüter zu beruhigen, geht es weiter.
Delling-Anwalt David Rieks beantragt eine gerichtliche Entscheidung dazu, ob die begrenzte Aussagegenehmigung der Beamtin zumindest auf die Beantwortung der Frage, wie B. sich die fehlenden Akteneinträge zu der Korrespondenz mit Stephan Hensel erklärt, erweitert werden kann.
Die Kammer zieht sich erneut für eine Besprechung zurück.
11 Uhr: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"
Delling-Anwalt David Rieks stellt weitere Fragen an die Ermittlerin. Er will wissen, wann B. die Übersetzung der Vernehmung aus Dänemark erhalten habe. An die genauen Daten erinnert sich die 44-Jährige jedoch nicht.
Als nächstes geht es um eine Korrespondenz der Beamtin mit Stephan Hensel. Wie sie sich erklären könne, dass es dazu keinen Vermerk in den Akten gebe, will Rieks wissen. "Dazu darf ich nichts sagen", erklärt B. und verweist erneut auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung.
Wieder gibt es Diskussionen um die Thematik, die Verteidigung erscheint zunehmend frustriert. Anwältin Pinar wird laut und daraufhin von der Vorsitzenden Richterin ermahnt: "Es gibt überhaupt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden."
10.47 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab
Nach einer guten Dreiviertelstunde kehrt die Kammer zurück und gibt bekannt, dass die Gegenstellung von Anwältin Pinar keinen Grund für eine Änderung des gestrigen Beschlusses liefere.
Der Antrag ist entsprechend abgelehnt und die begrenzte Aussagegenehmigung für die Ermittlerin bleibt bestehen. Die Beamtin soll nun weiter befragt werden.
10.38 Uhr: Kammer hat noch keine Entscheidung getroffen
Die Kammer scheint sich mit der Entscheidung sehr schwer zu tun.
Es sind bereits knapp 40 Minuten vergangen und die Prozessbeteiligten sowie Zuschauer warten noch immer.
10.01 Uhr: Verteidigung einig: Ermittlerin muss umfassend aussagen dürfen
Block-Anwalt Ingo Bott unterstützt den Antrag seiner Kollegin. Er ergänzt, dass insbesondere das parallele Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. von großem Interesse für das Verfahren gegen seine Mandantin und die anderen Angeklagten sei.
Die beiden hatten die Kinder Klara und Theo Ende August 2021 nach einem Umgangswochenende in Dänemark bei sich behalten. Laut eigener Aussage, weil die Kinder auf keinen Fall zurück zu ihrer Mutter wollten.
Bott betont, die Ermittlerin, die zu den damaligen Vorfällen ermittelt hatte, müsse dafür befragt werden dürfen. Alles andere sei "absurd", so der Block-Anwalt. Auch die anderen Verteidiger unterstützen mit teilweise deutlichen Worten den Antrag.
Die Kammer zieht sich für eine Beratung zurück und will in 20 Minuten den Beschluss verkünden.
9.46 Uhr: Aussagegenehmigung der Ermittlerin sofort wieder Thema
Im Rahmen des Antrags beantragt Pinar den gestrigen Beschluss der Kammer, die begrenzte Aussagegenehmigung der Ermittlerin B. nicht zu erweitern, aufzuheben.
Die Forderung der Juristin: Die Beamtin solle mit Blick auf andere Verfahren, unter anderem gegen die Familie aus Süddeutschland, auf deren Hof die Kinder nach der Entführung gebracht wurden, vollumfänglich aussagen dürfen - nicht nur mit Bezug auf ihre eigenen damaligen Tätigkeiten.
In dem Antrag sind auch weitere Verfahren inkludiert, unter anderem jenes gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".
Mit Blick auf ihren Mandanten gebe es einen "umfassenden Aufklärungsbedarf". P. habe "das Recht auf ein faires Verfahren" und es gehe hier um die Wahrheitsfindung, betont Pinar. Zur Unterstützung ihrer Argumentation nennt die Juristin verschiedenste Rechtsparagraphen.
9.35 Uhr: Verhandlung eröffnet, Anwältin Gül Pinar stellt einen Antrag
Nachdem der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. in den Saal geführt wurde, eröffnet die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt die heutige Verhandlung.
Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., erklärt sogleich, dass sie einen Antrag stellen möchte.
9.22 Uhr: Relativ viel Andrang im Zuschauerraum
Kurz vor Beginn der heutigen Verhandlung ist der Zuschauerraum in Saal 237 recht gut gefüllt.
Erneut sind augenscheinlich einige Schüler unter den Besuchern.
9 Uhr: So geht es am Donnerstag weiter
Wie das Gericht mitteilte, soll die Befragung von B. am Donnerstag fortgesetzt werden.
Weitere Zeugen sind demnach nicht geladen.
8.45 Uhr: Recap vom 58. Verhandlungstag
Die Befragung der Ermittlerin am Mittwoch war, wie schon im April, geprägt durch wiederkehrende Diskussionen um ihre begrenzte Aussagegenehmigung. Sie dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazugehörigen Ermittlungen Aussagen tätigen, betonte die Beamtin immer wieder.
Die Verteidigung stellte jedoch wiederholt Fragen zu dem Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. sowie dem Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".
Immer wieder griff die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ein. Schließlich schickte sie die Zeugin sogar vor die Tür, um mit den Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung zu diskutieren. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Erweiterung der Genehmigung, dieser wurde von der Kammer jedoch abgelehnt.
In den Momenten, in denen die Beamtin mal etwas sagen konnte/durfte, sprach sie unter anderem über den 3. Januar 2024, als sie mit dem Fall betraut worden und im Haus der Familie Block auf die entführten Kinder getroffen sei. Diese hätten nicht den Eindruck gemacht, als dass sie nicht bei ihrer Mutter sein wollten, erinnerte sich B.
Titelfoto: Fotomontage: Georg Wendt/dpa, Marcus Brandt/Pool dpa/dpa