Block-Prozess: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"

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Hamburg - Tag 59 im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53)! Im Zentrum steht erneut Hauptermittlungsführerin Merle B. (44). TAG24 ist vor Ort und berichtet im Liveblog.

Christina Block (53) muss auch am 59. Verhandlungstag als Hauptangeklagte vor Gericht erscheinen.
Christina Block (53) muss auch am 59. Verhandlungstag als Hauptangeklagte vor Gericht erscheinen.  © Georg Wendt/dpa Pool/dpa

11.21 Uhr: Auf den nächsten Antrag folgt die nächste Unterbrechung

Nach einer rund zehnminütigen Pause, um die Gemüter zu beruhigen, geht es weiter.

Delling-Anwalt David Rieks beantragt eine gerichtliche Entscheidung dazu, ob die begrenzte Aussagegenehmigung der Beamtin ausschließlich auf die Beantwortung der Frage, wie B. sich die fehlenden Akteneinträge zu der Korrespondenz mit Stephan Hensel erklärt, erweitert werden kann.

Die Kammer zieht sich erneut für eine Besprechung zurück.

11 Uhr: "Es gibt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden"

Delling-Anwalt David Rieks stellt weitere Fragen an die Ermittlerin. Er will wissen, wann B. die Übersetzung der Vernehmung aus Dänemark erhalten habe. An die genauen Daten erinnert sich die 44-Jährige jedoch nicht.

Als nächstes geht es um eine etwaige Korrespondenz der Beamtin mit Stephan Hensel. Wie sie sich erklären könne, dass es dazu keinen Vermerk in den Akten gebe, will Rieks wissen. "Dazu darf ich nichts sagen", erklärt B. und verweist erneut auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung.

Wieder gibt es Diskussionen um die Thematik, die Verteidigung erscheint zunehmend frustriert. Anwältin Pinar wird laut und daraufhin von der Vorsitzenden Richterin ermahnt: "Es gibt überhaupt keinen Grund, derart aufbrausend und aggressiv zu werden."

Richterin Isabel Hildebrandt sah sich am Donnerstag erneut scharfer Kritik der Verteidigung ausgesetzt. Sie antwortete ihrerseits mit deutlichen Worten.
Richterin Isabel Hildebrandt sah sich am Donnerstag erneut scharfer Kritik der Verteidigung ausgesetzt. Sie antwortete ihrerseits mit deutlichen Worten.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

10.47 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab

Nach einer guten Dreiviertelstunde kehrt die Kammer zurück und gibt bekannt, dass die Gegenstellung von Anwältin Pinar keinen Grund für eine Änderung des gestrigen Beschlusses liefere.

Der Antrag ist entsprechend abgelehnt und die begrenzte Aussagegenehmigung für die Ermittlerin bleibt bestehen. Die Beamtin soll nun weiter befragt werden.

10.38 Uhr: Kammer hat noch keine Entscheidung getroffen

Die Kammer scheint sich mit der Entscheidung sehr schwer zu tun.

Es sind bereits knapp 40 Minuten vergangen und die Prozessbeteiligten sowie Zuschauer warten noch immer.

10.01 Uhr: Verteidigung einig: Ermittlerin muss umfassend aussagen dürfen

Block-Anwalt Ingo Bott unterstützt den Antrag seiner Kollegin. Er ergänzt, dass insbesondere das parallele Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. von großem Interesse für das Verfahren gegen seine Mandantin und die anderen Angeklagten sei.

Die beiden hatten die Kinder Klara und Theo Ende August 2021 nach einem Umgangswochenende in Dänemark bei sich behalten. Laut eigener Aussage, weil die Kinder auf keinen Fall zurück zu ihrer Mutter wollten.

Bott betont, die Ermittlerin, die zu den damaligen Vorfällen ermittelt hatte, müsse dafür befragt werden dürfen. Alles andere sei "absurd", so der Block-Anwalt. Auch die anderen Verteidiger unterstützen mit teilweise deutlichen Worten den Antrag.

Die Kammer zieht sich für eine Beratung zurück und will in 20 Minuten den Beschluss verkünden.

9.46 Uhr: Aussagegenehmigung der Ermittlerin sofort wieder Thema

Im Rahmen des Antrags beantragt Pinar den gestrigen Beschluss der Kammer, die begrenzte Aussagegenehmigung der Ermittlerin B. nicht zu erweitern, aufzuheben.

Die Forderung der Juristin: Die Beamtin solle mit Blick auf andere Verfahren, unter anderem gegen die Familie aus Süddeutschland, auf deren Hof die Kinder nach der Entführung gebracht wurden, vollumfänglich aussagen dürfen - nicht nur mit Bezug auf ihre eigenen damaligen Tätigkeiten.

In dem Antrag sind auch weitere Verfahren inkludiert, unter anderem jenes gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".

Mit Blick auf ihren Mandanten gebe es einen "umfassenden Aufklärungsbedarf". P. habe "das Recht auf ein faires Verfahren" und es gehe hier um die Wahrheitsfindung, betont Pinar. Zur Unterstützung ihrer Argumentation nennt die Juristin verschiedenste Rechtsparagraphen.

Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., eröffnete die Verhandlung am Donnerstag mit einem Antrag. (Archivfoto)
Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., eröffnete die Verhandlung am Donnerstag mit einem Antrag. (Archivfoto)  © Georg Wendt/dpa

9.35 Uhr: Verhandlung eröffnet, Anwältin Gül Pinar stellt einen Antrag

Nachdem der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. in den Saal geführt wurde, eröffnet die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt die heutige Verhandlung.

Anwältin Gül Pinar, die Verteidigerin des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P., erklärt sogleich, dass sie einen Antrag stellen möchte.

9.22 Uhr: Relativ viel Andrang im Zuschauerraum

Kurz vor Beginn der heutigen Verhandlung ist der Zuschauerraum in Saal 237 recht gut gefüllt.

Erneut sind augenscheinlich einige Schüler unter den Besuchern.

9 Uhr: So geht es am Donnerstag weiter

Wie das Gericht mitteilte, soll die Befragung von B. am Donnerstag fortgesetzt werden.

Weitere Zeugen sind demnach nicht geladen.

Die Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) sagte am Mittwoch zum dritten Mal als Zeugin aus. Am Donnerstag wird ihre Befragung fortgesetzt.
Die Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) sagte am Mittwoch zum dritten Mal als Zeugin aus. Am Donnerstag wird ihre Befragung fortgesetzt.  © Georg Wendt/dpa

8.45 Uhr: Recap vom 58. Verhandlungstag

Die Befragung der Ermittlerin am Mittwoch war, wie schon im April, geprägt durch wiederkehrende Diskussionen um ihre begrenzte Aussagegenehmigung. Sie dürfe ausschließlich zu diesem Verfahren und den dazugehörigen Ermittlungen Aussagen tätigen, betonte die Beamtin immer wieder.

Die Verteidigung stellte jedoch wiederholt Fragen zu dem Verfahren gegen Kindsvater Stephan Hensel und dessen Frau Astrid H. sowie dem Verfahren gegen Ex-BND-Chef August Hanning und Thorsten M. von der Firma "System 360 Grad".

Immer wieder griff die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ein. Schließlich schickte sie die Zeugin sogar vor die Tür, um mit den Verfahrensbeteiligten über die Aussagegenehmigung zu diskutieren. Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Erweiterung der Genehmigung, dieser wurde von der Kammer jedoch abgelehnt.

In den Momenten, in denen die Beamtin mal etwas sagen konnte/durfte, sprach sie unter anderem über den 3. Januar 2024, als sie mit dem Fall betraut worden und im Haus der Familie Block auf die entführten Kinder getroffen sei. Diese hätten nicht den Eindruck gemacht, als dass sie nicht bei ihrer Mutter sein wollten, erinnerte sich B.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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