Block-Prozess: Gutachterin sieht "massive Traumatisierung" der Kinder

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Hamburg - Am Donnerstag wurde der Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) mit dem 67. Verhandlungstag fortgesetzt - erneut musste die Öffentlichkeit draußen bleiben.

Die jugendpsychiatrische Sachverständige Frau Dr. med. Mareike Schüler-Springorum hat ihr Gutachten im Rahmen des Block-Prozesses vorgetragen.
Die jugendpsychiatrische Sachverständige Frau Dr. med. Mareike Schüler-Springorum hat ihr Gutachten im Rahmen des Block-Prozesses vorgetragen.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Die forensische jugendpsychiatrische Sachverständige Frau Dr. med. Mareike Schüler-Springorum setzte ihre Gutachtenerstattung zu den Folgen der mutmaßlichen Entführung für die Kinder fort beziehungsweise schloss diese nach vier Verhandlungstagen ab. Das bestätigte das Gericht am Nachmittag.

Demnach kam die Psychiaterin zu dem Ergebnis, dass die Kinder durch die mutmaßliche Entführung und den damit verbundenen Angriff auf ihren Vater Stephan Hensel einer "massiven Traumatisierung ausgesetzt gewesen seien, deren Folgen bis heute andauerten".

Grundlage des Gutachtens seien neben den Verfahrensakten auch medizinische, psychologische und schulische Unterlagen sowie die "persönliche Exploration der betroffenen Kinder" durch die Sachverständige gewesen.

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Nachdem Schüler-Springorum ihre Ausführungen abgeschlossen hatte, hätten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung Rückfragen gestellt.

Zudem hätten die Prozessbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, die noch nicht von allen wahrgenommen worden sei. Daher findet auch der Verhandlungstermin am Freitag - zumindest teilweise - ohne Zuschauer statt.

Block-Prozess: Gutachten könnte großen Einfluss auf Strafmaß haben

Christina Block (53, l.) ist wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder angeklagt.
Christina Block (53, l.) ist wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder angeklagt.  © Marcus Brandt/dpa Pool /dpa

Mit Beschluss vom 28. Juli hatte die Kammer entschieden, dass die gesamte Gutachtenerstattung, einschließlich der Befragung der Sachverständigen und möglicher Stellungnahmen der Prozessbeteiligten, nicht öffentlich stattfinden wird.

So sollten die schutzbedürftigen Interessen der Kinder gewahrt werden.

Die Einschätzung der Sachverständigen könnte großen Einfluss haben: Sollte es zu einer Verurteilung wegen Kindesentziehung kommen - die Staatsanwaltschaft wirft Block vor, die Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben -, könnten die Folgen laut Gericht das Strafmaß beeinflussen.

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Die abschließende rechtliche Einordnung und Bewertung des Gutachtens bleibt der Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme in der Schlussberatung vorbehalten, wie das Gericht mitteilte.

Erstmeldung: 8 Uhr, aktualisiert: 16.50 Uhr

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

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