Block-Prozess: Verteidigung zerpflückt "Olga"-Aussage, Hensel-Anwalt wird scharf kritisiert

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Hamburg - Am Freitag wurde der Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) fortgesetzt. Der 55. Verhandlungstag stand ganz im Zeichen der Anwälte. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Seit fast einem Jahr muss sich Christina Block (53) wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder vor Gericht verantworten. Sie wird von Anwalt Ingo Bott (43) verteidigt.
Seit fast einem Jahr muss sich Christina Block (53) wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder vor Gericht verantworten. Sie wird von Anwalt Ingo Bott (43) verteidigt.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

So hatte die Verteidigung Gelegenheit, sich zur abgeschlossenen Zeugenbefragung der mutmaßlichen Mit-Entführerin Keren T. alias "Olga" zu äußern. Block-Anwalt Ingo Bott nutzte dies, um zu betonen, dass nun klar sei, dass seine Mandantin nichts von der Entführung gewusst geschweige denn sie beauftragt habe. Er sprach von einem "Wendepunkt".

Auch die übrigen Verteidiger unterstrichen, dass die Ausführungen der Israelin keine belastenden Hinweise für eine Schuld der einzelnen Angeklagten gebracht hätten. Sie sprachen allesamt von zahlreichen Widersprüchen und betonten, dass das Team um den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. offensichtlich eigenmächtig gehandelt habe.

Für Aufsehen sorgte Dr. Marko Voß, der Verteidiger des Familienanwalts Andreas C., mit einem XXL-Antrag. In diesem befasste er sich umfangreich mit der familienrechtlichen Vorgeschichte der Blocks und schoss scharf gegen Philip von der Meden, den Anwalt von Stephan Hensel.

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Dr. Voß widersprach seinem Kollegen in dessen Behauptung, das viel zitierte Aufenthaltsbestimmungsrecht habe zum Zeitpunkt der Entführung nicht bei Frau Block gelegen. Von der Meden habe in seinen Ausführungen dazu im Oktober 2025 "falsch zitiert" und "Nebelkerzen" gezündet. Der Nebenklagevertreter wies die Vorwürfe in einer ersten kurzen Stellungnahme zurück.

16.02 Uhr: Nebenklagevertreter weist Vorwürfe seines Kollegen zurück

In einer kurzen Stellungnahme weist der Nebenklagevertreter die Vorwürfe zurück und wirft Dr. Voß seinerseits vor, ungenau gearbeitet zu haben. Demnach habe der Verteidiger die dänische Rechtslage völlig außer Acht gelassen.

Die Vorsitzende Richterin beendet daraufhin die heutige Verhandlung. Weiter geht's am Montag um 9.30 Uhr.

15.58 Uhr: Wer hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Dr. Voß fasst zum Abschluss seines XXL-Antrags noch einmal zusammen, dass das viel zitierte Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Entführung bei Frau Block gelegen habe - anders als von Hensel-Anwalt Philip von der Meden im Oktober 2025 in der Hauptverhandlung behauptet.

Für seinen Mandanten C. bedeute dieser Umstand, dass er sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht haben könne.

15.41 Uhr: Nebenklagevertreter lauscht Ausführungen äußerlich unbeeindruckt

Nach knapp zehnminütiger Pause setzt Dr. Voß seinen Monolog unbeirrt fort. Er beruft sich auf ein Dutzend Paragraphen, um die Aussagen des Nebenklagevertreters als falsch darzustellen.

Hensel-Anwalt Philip von der Meden, der nur wenige Meter von seinem Kollegen entfernt sitzt, folgt den Ausführungen äußerlich unbeeindruckt. Er macht sich lediglich hin und wieder Notizen auf seinem Laptop.

15.14 Uhr: Verteidiger arbeitet sich an Thesen von seinem Kollegen ab

Der Verteidiger des Block-Anwalts führt ausgesprochen umfangreich verschiedene Punkte an, um seine Ausführungen zu untermauern. Er nimmt sich mehrere Thesen vor, die Hensel-Anwalt Von der Meden in der Verhandlung am besagten 7. Oktober aufgestellt hatte.

Während er sich von These zu These arbeitet und diese mit deutlichen Worten zu entkräften versucht, schmeißt er mit juristischen Fachbegriffen um sich. Bei einigen im Zuschauerraum werden die Augen schwer.

Die Vorsitzende Richterin ordnet eine kurze Pause an.

14.50 Uhr: Dr. Voß schießt scharf gegen Hensel-Anwalt Philip von der Meden

Dr. Voß führt umfangreich zu der familienrechtlichen Vorgeschichte der Blocks aus. Er kommt dabei immer wieder auf das sogenannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht" und frühere Anordnungen anderer Gerichte zu sprechen.

Es sei zu klären, ob dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zum Zeitpunkt der Entführung bei Frau Block gelegen habe, oder nicht.

Das hatte Hensel-Anwalt Philip von der Meden in einer Erklärung am 7. Oktober 2025 bestritten. Voß wirft seinem Kollegen nun aber vor, in sämtlichen Punkten "falsch zitiert" zu haben und "Nebelkerzen" gezündet zu haben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe sehr wohl bei Frau Block gelegen.

Hensel-Anwalt Philip von der Meden wurde am Freitag scharf von Dr. Voß, dem Verteidiger des Familienanwalts C. angegangen.
Hensel-Anwalt Philip von der Meden wurde am Freitag scharf von Dr. Voß, dem Verteidiger des Familienanwalts C. angegangen.  © Georg Wendt/dpa

14.24 Uhr: Verteidiger des Block-Anwalts stellt umfangreichen Antrag

Die Stellungnahmen zur Zeugenaussage von Keren T. sind beendet. Es geht weiter mit einem Antrag von Dr. Marko Voß, dem Verteidiger des Familienanwalts Andreas C.

Der Antrag dürfte umfangreich ausfallen, so betont Voß, er wisse nicht, ob er die Antragstellung bis 16 Uhr beenden könne. Die Vorsitzende Richterin bittet ihn trotzdem, seinen Antrag vorzubringen.

14.19 Uhr: Verteidiger brechen Lanze für ihre Mandanten

Jetzt sprechen Reinhard Daum, der Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., sowie der Pflichtverteidiger ihres Ehemannes Mark B.

Die beiden Anwälte betonen nacheinander, dass es spätestens nach der Zeugenaussage von "Olga" keine Grundlage mehr dafür gebe, dass ihre Mandanten jede Woche mehrere Tage stundenlang im Gericht sitzen müssten.

Beide hätten "selbstverständlich" nichts von der Planung, Durchführung oder dem Ablauf der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 gewusst.

14.09 Uhr: Verteidiger sieht "keinen belastenden Hinweis" gegen Delling

Konkret bezogen auf seinen Mandanten führt Rieks aus, dass dieser in der detailreichen Schilderung von Keren T. "nahezu keine Rolle" gespielt habe.

Es gebe "keinen belastenden Hinweis", dass Herr Delling an irgendeiner Planung beteiligt gewesen sei.

Mit Blick auf Theo und Klara argumentiert Rieks, dass diese offensichtlich unter dem Eindruck eines jahrelangen Familienkonflikts gestanden hätten.

Dabei bezieht er sich auf die Erzählung von T., dass Klara kurz nach der Entführung gesagt habe, dass sie Deutschland und ihre Mutter hasse, der Umgang der beiden kurz darauf aber sehr vertraut und herzlich gewirkt habe.Dies spreche dafür, dass die Kinder von außen - in erster Linie durch Vater Stephan Hensel - entfremdet und manipuliert würden.

13.51 Uhr: Delling-Anwalt weist Vorwürfe gegen die Angeklagten zurück

Rieks erklärt, dass die Aussage von Keren T. "weniger Licht ins Dunkel gebracht" habe, als erhofft. Vielmehr hätten die Ausführungen der mutmaßlichen Mit-Entführerin für noch mehr Fragezeichen gesorgt.

Gleichwohl betont der Delling-Anwalt, dass die Zeugenaussage gezeigt habe, dass die IT-Firma "Cyber Cupula" zunächst nur für Recherche zuständig gewesen sei und es keine Planungen für eine Rückholaktion in der Silvesternacht 2023/24 gegeben habe.

Das habe sich Ende 2023 geändert, als der mutmaßliche Chef-Entführer David B. eigenmächtig entschieden habe, aktiv zu werden. Das "spontane, unbeholfene" Vorgehen in der Silvesternacht spräche aber entschieden gegen eine monatelange Planung.

Niemand der Angeklagten habe "Cyber Cupula" beauftragt oder für eine Rückführung der Kinder bezahlt - das habe die Aussage von "Olga" eindeutig aufgezeigt.

Block-Partner Gerhard Delling (r.) neben seinem Verteidiger David Rieks.
Block-Partner Gerhard Delling (r.) neben seinem Verteidiger David Rieks.  © Georg Wendt/dpa-pool/dpa

13.37 Uhr: Verhandlung läuft wieder

Mit ein paar Minuten Verspätung läuft die Verhandlung wieder.

Die Vorsitzende Richterin erteilt Anwalt David Rieks, dem Verteidiger von Gerhard Delling, das Wort für dessen Stellungnahme zur Aussage von "Olga".

Titelfoto: Georg Wendt/dpa

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