Block-Prozess: Verteidigung zerpflückt "Olga"-Aussage, Hensel-Anwalt wird scharf kritisiert
Hamburg - Am Freitag wurde der Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) fortgesetzt. Der 55. Verhandlungstag stand ganz im Zeichen der Anwälte. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.
So hatte die Verteidigung Gelegenheit, sich zur abgeschlossenen Zeugenbefragung der mutmaßlichen Mit-Entführerin Keren T. alias "Olga" zu äußern. Block-Anwalt Ingo Bott nutzte dies, um zu betonen, dass nun klar sei, dass seine Mandantin nichts von der Entführung gewusst geschweige denn sie beauftragt habe. Er sprach von einem "Wendepunkt".
Auch die übrigen Verteidiger unterstrichen, dass die Ausführungen der Israelin keine belastenden Hinweise für eine Schuld der einzelnen Angeklagten gebracht hätten. Sie sprachen allesamt von zahlreichen Widersprüchen und betonten, dass das Team um den mutmaßlichen Chef-Entführer David B. offensichtlich eigenmächtig gehandelt habe.
Für Aufsehen sorgte Dr. Marko Voß, der Verteidiger des Familienanwalts Andreas C., mit einem XXL-Antrag. In diesem befasste er sich umfangreich mit der familienrechtlichen Vorgeschichte der Blocks und schoss scharf gegen Philip von der Meden, den Anwalt von Stephan Hensel.
Dr. Voß widersprach seinem Kollegen in dessen Behauptung, das viel zitierte Aufenthaltsbestimmungsrecht habe zum Zeitpunkt der Entführung nicht bei Frau Block gelegen. Von der Meden habe in seinen Ausführungen dazu im Oktober 2025 "falsch zitiert" und "Nebelkerzen" gezündet. Der Nebenklagevertreter wies die Vorwürfe in einer ersten kurzen Stellungnahme zurück.
16.02 Uhr: Nebenklagevertreter weist Vorwürfe seines Kollegen zurück
In einer kurzen Stellungnahme weist der Nebenklagevertreter die Vorwürfe zurück und wirft Dr. Voß seinerseits vor, ungenau gearbeitet zu haben. Demnach habe der Verteidiger die dänische Rechtslage völlig außer Acht gelassen.
Die Vorsitzende Richterin beendet daraufhin die heutige Verhandlung. Weiter geht's am Montag um 9.30 Uhr.
15.58 Uhr: Wer hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Dr. Voß fasst zum Abschluss seines XXL-Antrags noch einmal zusammen, dass das viel zitierte Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Zeitpunkt der Entführung bei Frau Block gelegen habe - anders als von Hensel-Anwalt Philip von der Meden im Oktober 2025 in der Hauptverhandlung behauptet.
Für seinen Mandanten C. bedeute dieser Umstand, dass er sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht haben könne.
15.41 Uhr: Nebenklagevertreter lauscht Ausführungen äußerlich unbeeindruckt
Nach knapp zehnminütiger Pause setzt Dr. Voß seinen Monolog unbeirrt fort. Er beruft sich auf ein Dutzend Paragraphen, um die Aussagen des Nebenklagevertreters als falsch darzustellen.
Hensel-Anwalt Philip von der Meden, der nur wenige Meter von seinem Kollegen entfernt sitzt, folgt den Ausführungen äußerlich unbeeindruckt. Er macht sich lediglich hin und wieder Notizen auf seinem Laptop.
15.14 Uhr: Verteidiger arbeitet sich an Thesen von seinem Kollegen ab
Der Verteidiger des Block-Anwalts führt ausgesprochen umfangreich verschiedene Punkte an, um seine Ausführungen zu untermauern. Er nimmt sich mehrere Thesen vor, die Hensel-Anwalt Von der Meden in der Verhandlung am besagten 7. Oktober aufgestellt hatte.
Während er sich von These zu These arbeitet und diese mit deutlichen Worten zu entkräften versucht, schmeißt er mit juristischen Fachbegriffen um sich. Bei einigen im Zuschauerraum werden die Augen schwer.
Die Vorsitzende Richterin ordnet eine kurze Pause an.
14.50 Uhr: Dr. Voß schießt scharf gegen Hensel-Anwalt Philip von der Meden
Dr. Voß führt umfangreich zu der familienrechtlichen Vorgeschichte der Blocks aus. Er kommt dabei immer wieder auf das sogenannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht" und frühere Anordnungen anderer Gerichte zu sprechen.
Es sei zu klären, ob dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zum Zeitpunkt der Entführung bei Frau Block gelegen habe, oder nicht.
Das hatte Hensel-Anwalt Philip von der Meden in einer Erklärung am 7. Oktober 2025 bestritten. Voß wirft seinem Kollegen nun aber vor, in sämtlichen Punkten "falsch zitiert" zu haben und "Nebelkerzen" gezündet zu haben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe sehr wohl bei Frau Block gelegen.
14.24 Uhr: Verteidiger des Block-Anwalts stellt umfangreichen Antrag
Die Stellungnahmen zur Zeugenaussage von Keren T. sind beendet. Es geht weiter mit einem Antrag von Dr. Marko Voß, dem Verteidiger des Familienanwalts Andreas C.
Der Antrag dürfte umfangreich ausfallen, so betont Voß, er wisse nicht, ob er die Antragstellung bis 16 Uhr beenden könne. Die Vorsitzende Richterin bittet ihn trotzdem, seinen Antrag vorzubringen.
14.19 Uhr: Verteidiger brechen Lanze für ihre Mandanten
Jetzt sprechen Reinhard Daum, der Verteidiger der mitangeklagten Block-Cousine Uta B., sowie der Pflichtverteidiger ihres Ehemannes Mark B.
Die beiden Anwälte betonen nacheinander, dass es spätestens nach der Zeugenaussage von "Olga" keine Grundlage mehr dafür gebe, dass ihre Mandanten jede Woche mehrere Tage stundenlang im Gericht sitzen müssten.
Beide hätten "selbstverständlich" nichts von der Planung, Durchführung oder dem Ablauf der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 gewusst.
14.09 Uhr: Verteidiger sieht "keinen belastenden Hinweis" gegen Delling
Konkret bezogen auf seinen Mandanten führt Rieks aus, dass dieser in der detailreichen Schilderung von Keren T. "nahezu keine Rolle" gespielt habe.
Es gebe "keinen belastenden Hinweis", dass Herr Delling an irgendeiner Planung beteiligt gewesen sei.
Mit Blick auf Theo und Klara argumentiert Rieks, dass diese offensichtlich unter dem Eindruck eines jahrelangen Familienkonflikts gestanden hätten.
Dabei bezieht er sich auf die Erzählung von T., dass Klara kurz nach der Entführung gesagt habe, dass sie Deutschland und ihre Mutter hasse, der Umgang der beiden kurz darauf aber sehr vertraut und herzlich gewirkt habe.Dies spreche dafür, dass die Kinder von außen - in erster Linie durch Vater Stephan Hensel - entfremdet und manipuliert würden.
13.51 Uhr: Delling-Anwalt weist Vorwürfe gegen die Angeklagten zurück
Rieks erklärt, dass die Aussage von Keren T. "weniger Licht ins Dunkel gebracht" habe, als erhofft. Vielmehr hätten die Ausführungen der mutmaßlichen Mit-Entführerin für noch mehr Fragezeichen gesorgt.
Gleichwohl betont der Delling-Anwalt, dass die Zeugenaussage gezeigt habe, dass die IT-Firma "Cyber Cupula" zunächst nur für Recherche zuständig gewesen sei und es keine Planungen für eine Rückholaktion in der Silvesternacht 2023/24 gegeben habe.
Das habe sich Ende 2023 geändert, als der mutmaßliche Chef-Entführer David B. eigenmächtig entschieden habe, aktiv zu werden. Das "spontane, unbeholfene" Vorgehen in der Silvesternacht spräche aber entschieden gegen eine monatelange Planung.
Niemand der Angeklagten habe "Cyber Cupula" beauftragt oder für eine Rückführung der Kinder bezahlt - das habe die Aussage von "Olga" eindeutig aufgezeigt.
13.37 Uhr: Verhandlung läuft wieder
Mit ein paar Minuten Verspätung läuft die Verhandlung wieder.
Die Vorsitzende Richterin erteilt Anwalt David Rieks, dem Verteidiger von Gerhard Delling, das Wort für dessen Stellungnahme zur Aussage von "Olga".
12.14 Uhr: Mittagspause
Obwohl Bott zu der Stellungnahme von Böttner noch "zwei Sätze" sagen will, unterbricht die Vorsitzende Richterin die Verhandlung für die obligatorische Mittagspause.
Weiter geht es um 13.30 Uhr.
12.04 Uhr: Verteidiger von Mit-Entführer S. spricht von "fiktiver Realität"
Jetzt hat Sascha Böttner, der Verteidiger des in U-Haft sitzenden mutmaßlichen Mit-Entführers Tal S., das Wort. Er spricht davon, dass David B. und Keren T. eine "fiktive Realität" geschaffen hätten. Deshalb hätten sein Mandant und andere Beteiligte geglaubt, bei der Rückholung der Kinder - zumindest moralisch - im Recht zu sein.
Ob die Aktion rechtlich legal gewesen sei, sei für seinen Mandaten nicht entscheidend gewesen, argumentiert Böttner. Stattdessen sei für den Israeli nur entscheidend gewesen, "das Richtige" zu tun. Da Stephan Hensel ihm als Psychopath und Gefahr für die Kinder verkauft worden sei, sei die Rettung der Kinder die einzige Option gewesen.
Hätte S. von der Behauptung der Kinder, dass sie von der Mutter körperlich drangsaliert worden seien, gewusst, hätte er sich niemals an dem Vorhaben beteiligt, unterstreicht der Verteidiger zum wiederholten Male.
11.53 Uhr: Zeugenaussage von "Olga" ein "Wendepunkt" im Verfahren?
Zum Abschluss seiner ausführlichen Erklärung betont Block-Anwalt Bott, dass die Zeugenaussage von Keren T. ein "Schlüsselmoment" und ein "Wendepunkt" im Verfahren gewesen sei.
Seine Mandantin sei in die Planung und Durchführung der Entführung nicht eingebunden gewesen, habe von dem Vorhaben schlichtweg nichts gewusst, hält der Verteidiger fest.
11.42 Uhr: Bott: Meine Mandantin wollte "einfach nur alles richtig machen"
Die Aussage von "Olga" habe weiterhin aufgezeigt, dass seine Mandantin "einfach nur alles richtig machen wollte", argumentiert Bott. Frau Block und ihre Vertraute Keren T. hätten eine "Schicksalsgemeinschaft" gebildet.
Die Fäden habe stattdessen David B. gezogen, wiederholt der Verteidiger.
11.27 Uhr: Block-Anwalt über 28. Dezember 2023: "Es gab kein Treffen"
Bott macht weiter und verdeutlicht, dass die Aussage von "Olga" auch gezeigt habe, dass es das ominöse Treffen am 28. Dezember 2023 zwischen seiner Mandantin und den Entführern im "Grand Elysée" nicht gegeben habe.
Das macht der Block-Anwalt vor allem daran fest, dass es verschiedene Aussagen zu dem genauen Zeitpunkt des Treffens durch die Israelis gebe. Der Grund für diese unterschiedlichen Angaben? "Es gab kein Treffen", so Bott.
11.11 Uhr: Erneute Diskussionen zwischen Richterin und Block-Anwalt
Und wieder knallt es zwischen der Vorsitzenden Richterin und Block-Anwalt Bott. Hildebrandt ermahnt den Juristen, nachdem dieser ausführlich aus polizeilichen Vernehmungsprotokollen zitierte.
Er dürfe nach dem sogenannten "Mündlichkeitsprinzip" in seiner Stellungnahme nur das einführen, was mündlich in der Hauptverhandlung gesagt worden sei, erinnert die Richterin Bott.
Dieser will das nicht hinnehmen, fügt sich dann jedoch und macht mit seiner Erklärung weiter. Kurz darauf grätscht Hildebrandt aber erneut dazwischen, als Bott auf Englisch eine längere Aussage zitiert. Er solle die deutsche Übersetzung verwenden, fordert die Richterin.
10.58 Uhr: Block-Anwalt sieht alleinige Verantwortung bei David B.
Nach einer kurzen Pause hat erneut Block-Anwalt Ingo Bott das Wort. Nun bezieht er Stellung zu der Zeugenaussage von "Olga".
Er führt mehrere Punkte an, weshalb die Ausführungen der mutmaßlichen Mit-Entführerin gezeigt hätten, dass seine Mandantin von nichts gewusst geschweige denn etwas in Auftrag gegeben habe.
Planung und Ausführung habe allein in der Verantwortung von David B. gelegen, der darüber nie mit seiner Mandantin gesprochen habe - aus Sorge, sie könne darüber mit anderen sprechen. Das hätten sowohl die Aussagen von Keren T. als auch von David B. selbst gezeigt.
10.42 Uhr: Verteidiger des Block-Anwalts widerspricht Aussage von "Olga"
Die Entscheidung, die Kinder mit Gewalt dem Vater zu entziehen, hätten die Israelis vor Ort eigenmächtig entschieden. Sein Mandant habe dies nachweislich weder in Auftrag gegeben noch gebilligt, argumentiert Dr. Voß weiter.
Auch die Behauptung von Keren T., Familienanwalt C. habe sie und die anderen Beteiligten falsch beraten, indem er ausgesagt habe, die Kindern gehörten rechtmäßig zu der Mutter und nicht dem Vater, sei falsch.
Stattdessen sei diese Einschätzung aufgrund der Entscheidungen der Familiengerichte zum damaligen Zeitpunkt rechtlich völlig zutreffend gewesen.
10.26 Uhr: Verteidiger spricht von zahlreichen Widersprüchen
Dr. Voß kommt immer wieder auf den vom mutmaßlichen Chef-Entführer David B. erstellten "Friedensplan" zu sprechen. Laut T. habe Frau Block enthusiastisch auf diesen Plan reagiert, während Familienanwalt C. nicht überzeugt gewesen sei.
David B. selbst habe jedoch das genaue Gegenteil behauptet. Denselben Widerspruch hätte es zwischen den beiden Aussagen mit Blick auf die Erzählung gegeben, dass die physische Rückholung der Kinder von Anfang im Fokus der IT-Firma "Cyber Cupula" gestanden hätte.
Dass C. angewiesen habe, die Kinder "um jeden Preis" zurückzuholen, habe Keren T. zuvor nicht einmal gegenüber der Staatsanwalt oder der Polizei geäußert. Angesichts dieses Umstandes und der zahlreichen Widersprüche könnten die Aussage von T. keineswegs zum Nachteil seines Mandaten ausgelegt werden, verdeutlicht Voß.
10.13 Uhr: Verteidiger Dr. Voß nimmt Aussage von "Olga" auseinander
Nun hat Dr. Marko Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts Andreas C., das Wort. Er äußert sich mit deutlichen Worten zur Zeugenaussage von Keren T. alias "Olga".
Diese hätte nichts hervorgebracht, was sich zum Nachteil der Angeklagten ableiten ließe. Stattdessen habe es "diametrale Widersprüche" zu den Aussagen der anderen israelischen Beschuldigten gegeben, unter anderem zu den Ausführungen des mutmaßlichen Chef-Entführers David B.
Im Sinne des juristischen Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" könnten die Aussagen der angeblichen Hauptbelastungszeugin deshalb keinerlei Folgen für seinen Mandanten und die Hauptangeklagte Block haben. T. habe ein "zweifelhaftes Verhältnis zur Wahrheit", betont Dr. Voß.
9.59 Uhr: Vorsitzende Richterin ermahnt Block-Anwalt in scharfem Ton
Bott kommt auf die Aussagen des Psychologen zu dem Verhalten der Kinder kurz nach Entführung Anfang 2024 zu sprechen. R. habe von einer "offenen, leichten Atmosphäre" zwischen Theo, Klara und ihrer Mutter gesprochen. Angst oder ähnliches habe der Sachverständige bei seinem Besuch nicht feststellen können.
Der Block-Verteidiger unterstreicht in diesem Zuge wiederholt, dass die Reputation und fachliche Eignung des Psychologen "völlig außer Frage" stehe, auch wenn einzelne Personen versuchten, das Gegenteil zu behaupten.
Bott holt daraufhin zu einer Schelte gegen den Anwalt von Hensel, Gerd Uecker, aus. Dessen Verhalten und Bewertung der Aussagen von R. seien nicht nachvollziehbar, nachdem die beiden zuvor schon zusammengearbeitet hatten.
Die Richterin greift ein und ermahnt den Block-Anwalt in scharfem Ton, weil dieser vom Thema abkomme und sich auf die Aussagen des Psychologen selbst konzentrieren solle.
9.48 Uhr: Block-Anwalt Ingo Bott bezieht Stellung zu Aussage von Psychologe
Block-Anwalt Ingo Bott erhält von Hildebrandt das Wort und verliest eine Stellungnahme zu der gestrigen Zeugenaussage des Psychologen Dr. Stefan R.
Er bezeichnet die Ausführungen als "bemerkenswert". R. habe nachvollziehbar erläutert, weshalb die Gewaltvorwürfe seitens der Kinder gegenüber ihrer Mutter aus seiner Sicht nicht zutreffend, sondern das "Ergebnis einer gezielten Entfremdung" seien.
Die Aussagen des Psychologen hätten keinerlei Widersprüche enthalten, sondern die tiefgreifende Expertise von R. unterstrichen. Gleichzeitig sei am Beispiel von R. erneut klar geworden, dass Stephan Hensel keine Gelegenheit auslasse, etwaigen Fachexperten ihre Kompetenz abzusprechen.
Bott wiederholt bei dieser Gelegenheit noch einmal die Einschätzung des Psychologen, dass Hensel eine "manipulative Persönlichkeit" mit narzisstischen bis psychopathischen Zügen sei.
9.37 Uhr: Vorsitzende Richterin eröffnet Verhandlung
Nachdem der in U-Haft sitzende mutmaßliche Mit-Entführer Tal S. wie gewohnt in Begleitung eines Justizbeamten in den Saal geführt wurde, eröffnet die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt die Verhandlung.
Hensel ist nicht anwesend, als Nebenkläger ist er dazu aber auch nicht verpflichtet.
9.31 Uhr: Beginn verzögert sich
Der Beginn der Verhandlung verzögert sich mal wieder. Kurz nach 9.30 Uhr sind noch nicht alle Prozessbeteiligten anwesend.
Unter anderem ist von Block-Ex Stephan Hensel und seinem Anwalt noch nichts zu sehen.
9.15 Uhr: Ganz wenig Andrang im Landgericht
Die Aussicht auf Stellungnahmen und womöglich längere Ausführungen sorgt bei vielen offenbar für Desinteresse.
Etwa eine Viertelstunde vor Verhandlungsbeginn ist der Zuschauerraum in Gerichtssaal 237 nur mit ganz wenigen Menschen gefüllt.
9 Uhr: So geht es am Freitag weiter
Wie das Gericht im Vorfeld mitteilte, bekommen die Verfahrensbeteiligten am Freitag die Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben - insbesondere zu der bereits Ende Mai abgeschlossenen Zeugenaussage der mutmaßlichen Mit-Entführerin Keren T. alias "OIga".
Etwaige Zeugen sind demnach für den 55. Verhandlungstag nicht geladen.
8.50 Uhr: Recap vom 54. Verhandlungstag
Am 54. Verhandlungstag sagte zum zweiten Mal der Psychologe Dr. Stefan R. aus, der insbesondere von Block-Anwalt Ingo Bott ausführlich befragt wurde.
Der Zeuge blieb bei seinen früheren fachlichen Einschätzungen, dass der Kindsvater Stephan Hensel die Kinder manipuliert haben könnte und psychopathische Züge aufweise.
Für Aufsehen sorgte ein erneuter Schlagabtausch zwischen Bott und der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt, nachdem der Anwalt Zweifel geäußert hatte, dass die Kammer seinen Ausführungen die nötige Aufmerksamkeit schenke.
Hildebrandt forderte ihn auf, seine Kritik zu konkretisieren, was Bott ablehnte. Die Richterin fragte den Block-Verteidiger daraufhin, ob er einfach nur Stimmung gegen das Gericht machen wolle.
Titelfoto: Georg Wendt/dpa
