Droht Christina Block ein Haftbefehl? Briefumschlag sorgt bei Prozess für Aufsehen

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Hamburg - Am 64. Verhandlungstag im Kinderentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) stand am Dienstag die Erstattung des Gutachtens der forensischen kinder- und jugendpsychiatrischen Sachverständigen auf dem Programm, weswegen die Öffentlichkeit nach rund eineinhalb Stunden ausgeschlossen wurde. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Steakhouse-Erbin Christina Block (53) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Hier mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43).
Steakhouse-Erbin Christina Block (53) wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Hier mit ihrem Anwalt Ingo Bott (43).  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

An diesem – zumindest für die Medienvertreter – kurzen Prozesstag wurde die Öffentlichkeit wie erwartet für die Erstattung des Gutachtens der Sachverständigen sowie die dazugehörigen Stellungnahmen und Nachfragen ausgeschlossen.

Zuvor sorgte jedoch ein Briefumschlag für Aufsehen. Es ging um Unterlagen, die Christina Block außerhalb der Hauptverhandlung an die Sachverständige übergeben haben soll. Diese hatte die Kammer darüber informiert.

Nach TAG24-Informationen sollen sich unter den Unterlagen ein Brief direkt an die Sachverständige sowie Beweisanträge von Ingo Bott befunden haben.

Bott schilderte das Verhalten seiner Mandantin als "lebensnah und nachvollziehbar", gleichzeitig sei die Übergabe aber auch "versehentlich" passiert.

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Die Richterin zeigte sich skeptisch: "Ich halte das nicht für einen Irrtum. Das ist der Versuch einer Verdunkelungshandlung!"

Bereits im November habe sie Block davor gewarnt, Einfluss auf Beweismittel zu nehmen. Block selbst gab an, nichts habe "verdunkeln" zu wollen, sie habe der Sachverständigen lediglich "helfen" wollen.

Die Kammer will jetzt prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden. Der Staatsanwalt sprach in seiner Stellungnahme bereits davon, dass die Vorraussetzungen für einen Haftbefehl erfüllt seien.

11 Uhr: Liveticker zu Ende

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit heute noch einmal zugelassen wird. Vielmehr wird erwartet, dass auch der morgige Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.

Aus diesem Grund endet der Live-Ticker an dieser Stelle.

Nach rund eineinhalb Stunden wurde die Öffentlichkeit am 64. Verhandlungstag für gleich mehrere Prozesstage ausgeschlossen.
Nach rund eineinhalb Stunden wurde die Öffentlichkeit am 64. Verhandlungstag für gleich mehrere Prozesstage ausgeschlossen.  © Marcus Brandt/dpa

10.55 Uhr: Öffentlichkeit wird endgültig ausgeschlossen

Jetzt aber: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Die Kammer hat den Ausschluss noch auf die Stellungnahmen und Nachfragen der Verteidiger erweitert. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin lediglich einen Ausschluss während der Erstattung des Gutachtens angekündigt.

Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte die Nebenklagevertreterin der jüngsten Block-Kinder Klara (15) und Theodor (12) gestellt. Er wurde von allen Prozessbeteiligten unterstützt. Begründung: Das Gutachten enthalte "höchstpersönliche Informationen" über das Innenleben und den Gesundheitszustand ihrer Mandanten.

10.45 Uhr: Öffentlichkeit darf doch wieder rein

Kommando zurück! Die Öffentlichkeit darf nun doch wieder in den Saal – das teilen die Justizbeamten vor Ort mit. Auch die Medienvertreter können wieder Platz nehmen.

Warum die Entscheidung revidiert wurde, ist bislang unklar.

10.40 Uhr: Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

Die Kammer entscheidet: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Alle mussten den Zuschauerraum verlassen.

10.36 Uhr: Bott äußert sich erneut

Vor der Entscheidung ergreift doch nochmal Ingo Bott das Wort. Es geht wieder um den Briefumschlag, er spüre ja "wie es brodelt". Er betont, dass bislang keine Gelegenheit bestanden habe, die betreffenden Beweisanträge in der Hauptverhandlung zu stellen.

Eine "heimliche" Vorgehensweise habe es aber nicht gegeben. Aus dem Gutachten gehe zudem hervor, dass der Sachverständigen "oft" Unterlagen übergeben worden seien.

Die Richterin stellt erneut klar: Der Vorwurf sei nicht, dass Unterlagen übergeben wurden, sondern dass dies "an dem Gericht vorbei" geschehen sei und die Dokumente nicht Teil der Akte sind.

10.26 Uhr: Die Kammer zieht sich zurück

Pinar ist fertig. Die Kammer zieht sich zurück, um über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu entscheiden.

Wird gleich die Öffentlichkeit ausgeschlossen? Die Kammer und alle Prozessbeteiligten am 64. Verhandlungstag.
Wird gleich die Öffentlichkeit ausgeschlossen? Die Kammer und alle Prozessbeteiligten am 64. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

10.15 Uhr: Noch eine Stellungnahme

Bevor die Kammer über einen möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit entscheidet, äußert sich Gül Pinar, die Anwältin des angeklagten Sicherheitsunternehmers, zum Zeugen Jonathan G.

Sie betont erneut, dass ihr Mandant "mal wieder" in den Aussagen des Zeugen überhaupt keine Rolle gespielt hat. "Er kannte meinen Mandanten nicht", so Pinar.

10.07 Uhr: Lügt Christina Block?

Block äußert sich nun selbst zu dem Vorfall. Sie sagt, sie habe gedacht, die Unterlagen würden der Sachverständigen "helfen". Es sei nie ihre Absicht gewesen, "etwas zu verdunkeln" oder Einfluss auf Beweismittel zu nehmen.

Den Umschlag habe sie der Sachverständigen während einer Anamnese übergeben, als beide gemeinsam auf ihrer Terrasse gesessen hätten. Die Beweisanträge habe sie dabeigehabt, weil an diesem Tag auch Prozesstag gewesen sei. Den Brief der Freundin habe sie kurz zuvor aus dem Briefkasten genommen und spontan auch mit in den Umschlag gesteckt. Gelesen habe sie diesen nicht.

Sie habe der Sachverständigen "viele Unterlagen" gegeben und es einfach "schade" gefunden, dass diese die entsprechenden Beweisanträge nicht kenne. Das habe sie auch gesagt. Daraufhin habe die Sachverständige geantwortet, sie könne ihr die Unterlagen einfach mitgeben.

Während Block das erzählt, schüttelt die Sachverständige den Kopf. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin stellt sie klar, dass sie das nie gesagt habe. "Überrascht" sei sie vor allem aber auch von dem Brief der Freundin gewesen, da dieser (wie auch die Beweisanträge) nicht Teil der Gerichtsakten ist.

Damit ist Blocks Einlassung beendet. Die Vorsitzende Richterin kündigt erneut an, dass die Kammer nun prüfen werde, ob Maßnahmen gegen die Unternehmerin ergriffen werden.

9.55 Uhr: Kurze Pause

Bott und Block ziehen sich zu einer kurzen Besprechung zurück. Sie wollen beraten, ob sich die Unternehmerin doch noch selbst zu ihrem Vorgehen äußern wird. Das Gericht unterbricht die Verhandlung für zehn Minuten.

Zuvor hatte die Vorsitzende angekündigt, zu prüfen, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden.

9.45 Uhr: Block droht Haftbefehl

Paukenschlag gleich zu Beginn des Verhandlungstags: Christina Block wird von der Vorsitzenden Richterin mit einem brisanten Vorwurf konfrontiert. Es geht um einen Umschlag mit Unterlagen, den sie der Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung übergeben haben soll.

"Warum haben Sie das gemacht? Das ist der Versuch einer Verdunkelungshandlung", so Isabel Hildebrandt. Block-Anwalt Ingo Bott (43) antwortet für seine Mandantin: "Das war ein Versehen, das meine Mandantin auch bereut."

Die Richterin zeigt sich skeptisch: "Ich halte das nicht für einen Irrtum." Schließlich gehöre zu den Unterlagen auch ein Brief, den eine Freundin von Christina Block direkt an die Sachverständige gerichtet haben soll.

Bott schildert das Verhalten seiner Mandantin "als lebensnah und nachvollziehbar". Die Richterin entgegnet jedoch: "Wenn das das erste Mal wäre. Aber ich habe Frau Block bereits im November davor gewarnt, Einfluss auf Beweismittel zu nehmen. Ich dachte, das wäre verstanden worden."

Die Staatsanwaltschaft geht sogar noch einen Schritt weiter. Aus ihrer Sicht erfüllt das Verhalten die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls.

Nach TAG24-Informationen sollen sich unter den Unterlagen auch Beweisanträge von Ingo Bott befunden haben.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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