Block-Prozess: Ex-GNTM-Model widerspricht Vorwürfen - wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?

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Hamburg - Am Mittwoch fand der 62. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (53) statt. Im Fokus stand eine mit Spannung erwartete Zeugenaussage. TAG24 war vor Ort und berichtete im Liveblog.

Seit fast genau einem Jahr muss sich Steakhouse-Erbin Christina Block (53) wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor Gericht verantworten.
Seit fast genau einem Jahr muss sich Steakhouse-Erbin Christina Block (53) wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor Gericht verantworten.  © Marcus Brandt/dpa

Erstmals sagte der mutmaßlich an der Tat beteiligte Jonathan G. als Zeuge aus. Der 35-Jährige berichtete davon, dass er über einen Freund mit dem mutmaßlichen Chef-Entführer David B. in Kontakt gekommen und von diesem für die "Operation" rekrutiert worden sei.

G. widersprach der Darstellung des in U-Haft sitzenden Tal S., dass er im Rahmen der Ergreifung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24 brutal auf deren Vater Stephan Hensel eingeschlagen habe. Stattdessen habe er weder die Kinder noch den Nebenkläger angerührt.

Wie die anderen befragten Israelis berichtete auch das ehemalige GNTM-Model von einem Treffen im Hotel "Grand Elysée", bei dem Christina Block kurz vor der Entführung zu dem Team gesprochen habe. Ein entsprechendes Treffen soll es nach Darstellung der Block-Seite nie gegeben haben.

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G. sprach auch über die persönlichen Folgen der "Mission". Er könne nicht mehr arbeiten, sei paranoid und habe Angst, offenbarte der frühere Fitness-Trainer. Er berichtete zudem von einem Suizidversuch, den es bereits gegeben habe, als er noch bei der Armee tätig gewesen sei.

Der Verteidiger von Tal S., Sascha Böttner, wollte dazu weitere Fragen stellen, wurde von der Vorsitzenden Richterin jedoch aufgehalten. Der Anwalt regte daraufhin an, die Öffentlichkeit für die weitere Befragung des Zeugen auszuschließen. Darüber müsse nachgedacht werden, räumte die Richterin ein.

16.23 Uhr: Philip von der Meden und Ingo Bott sprechen zur Presse

Nebenklagevertreter Philip von der Meden erklärt nach der Verhandlung vor der anwesenden Presse, dass es nicht erst seit der Zeugenaussage von G. "keine Zweifel mehr daran gebe", dass Frau Block an der Entführung beteiligt gewesen sei. Er sei der Überzeugung, dass der Prozess noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könne, so der Jurist.

Block-Anwalt Ingo Bott wiederum bezeichnet die Zeugenaussage des mutmaßlichen Mit-Entführers als "formelhaft" und farblos". G. habe Heldengeschichten erzählt, wie er im Wald mit einem Hund gekämpft und sich bis zur Grenze durchgeschlagen habe, wirkliche Tatsacheninhalte seien aber nicht dabei gewesen, urteilt der Verteidiger.

15.47 Uhr: Verhandlung beendet

Die Verhandlung ist für den heutigen Tag beendet.

Weiter geht es am morgigen Donnerstag um 9.30 Uhr.

15.47 Uhr: Weitere Anträge werden abgelehnt

Auch der Antrag, dass einige Unterlagen des Amtsgerichts in das psychologische Gutachten der Sachverständigen Dr. Schüler-Springorum einfließen müsse, lehnt die Kammer ab. Die Auswahl der Unterlage obliege der Sachverständigen selbst, so die Begründung der Kammer.

Zudem wird auch ein Antrag von Nebenklagevertreter Philip von der Meden abgelehnt. Dieser hatte beantragt, diverse Unterlagen und Dokumente in die Verhandlung einzuführen, unter anderem dänischen Beschlüsse. Dies sei nicht relevant, zudem sei einiges bereits im Selbstleseverfahren thematisiert worden, begründet die Kammer.

15.30 Uhr: Kammer lehnt Antrag der Verteidigung ab

Als erstes verkündet die Kammer, dass ein Antrag der Verteidigung, der sich mit dem sichergestellten Handy von Block-Tochter Klara befasst hatte, abgelehnt wird.

Das Handy war am 1. Januar 2024, wenige Stunden nach der Entführung, von der dänischen Polizei auf der Straße gefunden worden.

Das Gerät sei untersucht worden und es gebe keine Anzeichen darauf, dass die gespeicherten Daten relevante Informationen für die in der Verhandlung zu klärenden Fragen beinhalteten. Der Antrag hatte vorgesehen, die Daten in den Prozess mit einzubeziehen.

15.18 Uhr: Zeuge hat laut eigener Aussage Suizidversuch hinter sich

Sascha Böttner, der Anwalt des in U-Haft sitzenden Tal S., befragt G. zu dessen körperlichem und psychischem Zustand. Er könne nicht arbeiten, sei paranoid und habe Angst erklärt der Zeuge. "Ich brauche Alkohol, um mich ein wenig runterzubringen", gibt das frühere Model zu.

Ob er früher in seinem Leben schon einmal mit Angst zu kämpfen gehabt habe, will Böttner wissen. "Als ich in der Armee war", bestätigt G. Er sei von Kommandanten gemobbt worden, verdeutlicht der Zeuge. Er habe sogar einen Suizidversuch hinter sich, gesteht G.

Böttner hat zu dem Suizidversuch weitere Fragen, wird aber von der Richterin gestoppt. Der Verteidiger regt daraufhin an, die Öffentlichkeit für die weitere Befragung auszuschließen, weil er "zahlreiche weitere Fragen" zu der Thematik habe.

Die Richterin räumt ein, dass darüber nachgedacht werden müsse. Für den heutigen Tag ist die Befragung von G. aber ohnehin beendet, da die Kammer noch einige Beschlüsse verkünden möchte.

Verteidiger Sascha Böttner regte an, die Öffentlichkeit für die weitere Befragung von Jonathan G. auszuschließen. Er habe unter anderem Fragen zu dessen Suizidversuch.
Verteidiger Sascha Böttner regte an, die Öffentlichkeit für die weitere Befragung von Jonathan G. auszuschließen. Er habe unter anderem Fragen zu dessen Suizidversuch.  © Georg Wendt/dpa

15.06 Uhr: Erneut ist das "sichere Geleit" für den Zeugen Thema der Befragung

Jetzt kommt auch Dr. Voß noch einmal auf das "sichere Geleit" des Zeugen zu sprechen. Ob es diesbezüglich Gespräche mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe, bevor der Antrag ans Amtsgericht gestellt worden sei, will der Verteidiger wissen.

Dr. Voß erinnert in diesem Zuge an eine Aussage von Staatsanwältin Paul, die vor einiger Zeit erklärt hatte, dass die Zeugenaussage von G. "nicht wichtig genug" sei, um die "extrem seltene" Ausnahmeregelung des sicheren Geleits zu treffen.

Dazu könne er nichts sagen, erklärt G. Er wisse nur, dass der entsprechende Antrag irgendwann bewilligt worden sei.

14.54 Uhr: Ex-GNTM-Model widerspricht mutmaßlichem Chef-Entführer

Nach Bott übernimmt Dr. Marko Voß, der Anwalt des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., die Befragung des Zeugen. Er möchte wissen, ob G. bei seiner Aussage bleibe, David B. einige Tage anstatt mehrere Monate nach der Entführung noch einmal getroffen zu haben.

Genau dies hatte B. in seiner Zeugenaussage erklärt. Im selben Zuge hatte der mutmaßliche Chef-Entführer auch gesagt, dass G. ihm gegenüber eine Gewaltanwendung im Rahmen der Entführung zugegeben habe. Das sei nicht zutreffend, widerspricht der Zeuge dieser Darstellung.

Zutreffend sei hingegen, dass B. ihm und den anderen Beteiligten vor der Aktion ganz klar gesagt habe, dass die Operation in voller Zustimmung der deutschen Behörden erfolge, erklärt G.

Dr. Marko Voß, der Anwalt des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., befragte den Zeugen zu einem Gespräch mit Chef-Entführer David B.
Dr. Marko Voß, der Anwalt des mitangeklagten Familienanwalts Dr. Andreas C., befragte den Zeugen zu einem Gespräch mit Chef-Entführer David B.  © Georg Wendt/dpa

14.35 Uhr: Richterin mischt sich in Befragung von Block-Anwalt ein

Wie er von der Verhaftung von Tal S. erfahren habe, will Bott als nächstes Wissen. Durch eine Textnachricht von David B., antwortet G. Der Block-Anwalt will daraufhin die genaue App wissen. "WhatsApp oder Signal", entgegnet der Zeuge. "Im Rahmen einer Gruppe oder privat?", fragt Bott. "Privat", erinnert sich G.

Abschließend will Bott wissen, was der Zeuge über sein "sicheres Geleit", das seinen Besuch im Zeugenstand erst möglich gemacht hat, sagen könne. Ob der Antrag darauf nach seiner Kenntnis direkt vom Amtsgericht bewilligt worden sei, fragt der Block-Anwalt. "Was meinen Sie mit direkt? Der Antrag ist bewilligt worden, er sitzt hier", mischt sich die Richterin ein.

Nach einem kurzen Wortgefecht hat Bott keine weiteren Fragen, es gibt erneut eine zehnminütige Pause.

14.16 Uhr: Block-Anwalt befragt Zeugen zu vermeintlichem Treffen im Hotel

Nach dem Nebenklagevertreter haben auch Tana Jeney, die Anwältin der Kinder, sowie die kinderpsychiatrische Sachverständige Dr. Schüler-Springorum Fragen an den Zeugen.

Sie erkundigen sich insbesondere zu dem Umgang mit den Kindern in der Silvesternacht. Zu vielem kann G. allerdings keine genauen Angaben machen, weil er sich nicht mehr genau erinnere oder es nicht mitbekommen habe.

Anschließend übernimmt Block-Anwalt Ingo Bott die Befragung des Zeugen. Er kommt auf das vermeintliche Treffen im "Grand Elysée" zu sprechen. Um wie viel Uhr das Treffen stattgefunden habe, will der Anwalt wissen. "Abends", antwortet G. Es sei bereits dunkel gewesen.

Warum er in seiner schriftlichen Stellungnahme nichts von der Maskierung während des Treffens geschildert habe, fragt der Anwalt. Das habe er, entgegnet G., woraufhin Bott das widerlegt. Der Zeuge schaut daraufhin selbst in seine Einlassung und räumt schließlich ein, dass es doch nicht Teil gewesen sei.

14.01 Uhr: "Also haben sie nur zugeguckt und sind dann weggerannt?"

Auch von der Meden kommt jetzt noch einmal auf die Aussage von Tal S. zu sprechen, der ausgesagt hatte, dass G. auf Hensel eingeschlagen habe und sehr brutal vorgegangen sei.

Der Zeuge wiederholt noch einmal seine Aussage von vorhin, dass er weder den Vater noch die Kinder angerührt habe. "Also zusammengefasst haben sie nur dagestanden, zugeguckt und sind dann weggerannt?", fragt von der Meden wenig überzeugt. Alles sei so schnell gegangen, wiederholt G. noch einmal.

"Haben Sie denn eine Erklärung dafür, warum Herr S. uns das so erzählt hat?", will der Anwalt weiter wissen. "Vielleicht, weil er nicht die Verantwortung übernehmen will", mutmaßt G.

Hensel-Anwalt Philip von der Meden befragte den Zeugen Jonathan G. zu den schweren Anschuldigungen gegen ihn.
Hensel-Anwalt Philip von der Meden befragte den Zeugen Jonathan G. zu den schweren Anschuldigungen gegen ihn.  © Georg Wendt/dpa

13.53 Uhr: David B. will Beweise für Pädophilie durch Hensel gehabt haben

Die Richterin hat keine weiteren Fragen, jetzt hat Staatsanwalt Marvin Steinberg das Fragerecht. Er stellt einige Nachfragen, unter anderem zu den persönlichen Gegenständen, die Frau Block dem Team bei dem Treffen im "Grand Elysée" übergeben habe. Es könnte ein Teddybär darunter gewesen sein, erinnert sich der Zeuge auf Nachfrage.

Anschließend befragt Nebenklagevertreter Philip von der Meden den ehemaligen Fitness-Trainer. Der Hensel-Anwalt möchte wissen, was im Vorwege die Vorstellung des Teams gewesen sei, wie man denn an die Kinder herankommen könne. "Wir hatten keinen genauen Plan", unterstreicht G.

Auch über die Pädophilie-Vorwürfe gegen seinen Mandanten will der Jurist sprechen. G. berichtet, dass es ihm von David B. so verkauft worden sei, als dass es Beweise für Übergriffe durch Herrn Hensel gegeben habe. Selbst gesehen habe er diese Beweise aber nicht.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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