Ab April wird gekifft: Die wichtigsten Fragen zur Cannabis-Legalisierung

Berlin - Wo kann ich Gras kaufen, wo darf ich es rauchen und wie sieht's eigentlich aus mit Autofahren? TAG24 fasst die wichtigsten Fragen zur Teil-Legalisierung von Cannabis für Euch zusammen.

Maximal drei Cannabis-Pflanzen pro Person darf man ab April in der eigenen Wohnung anbauen.
Maximal drei Cannabis-Pflanzen pro Person darf man ab April in der eigenen Wohnung anbauen.  © Christian Charisius/dpa

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag den Weg für das Cannabisgesetz freigemacht: Ab dem 1. April dürfen volljährige Bürger somit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen und bis zu drei Pflanzen (pro Person) in den eigenen vier Wänden anbauen.

Kann ich mein Weed jetzt in der Apotheke kaufen anstatt beim Dealer meines Vertrauens?

Nein. Wer vom Arzt kein medizinisches Cannabis verschrieben bekommen hat, bekommt kein Bubatz vom Apotheker. Auch sogenannte "Coffeeshops" wie in den Niederlanden wird es vorerst nicht in Deutschland geben.

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Möchte man sich künftig eine Tüte drehen und nicht die eigene Bude mit dem intensiven Geruch der Pflanze bereichern, ist man auf eine Anbauvereinigung angewiesen.

Wo finde ich eine Anbauvereinigung und wie werde ich Mitglied?

Unter bestimmen Auflagen steht es grundsätzlich jedem erwachsenen Bürger offen, eine solche Anbauvereinigung zu gründen oder ihr beizutreten. Über einen festgelegten Mitgliedsbeitrag können bis zu 500 Mitglieder aufgenommen werden, die sich bis zur Ernte gemeinschaftlich um die Pflanzen kümmern.

Entscheidet man sich doch für die Aufzucht in der eigenen Wohnung, dürfen die dafür erforderlichen Pflanzensamen aus anderen EU-Staaten eingeführt werden.

Wo ist das Kiffen erlaubt?

Der Joint darf nicht in Sichtweite von Minderjährigen konsumiert werden.
Der Joint darf nicht in Sichtweite von Minderjährigen konsumiert werden.  © Fabian Sommer/dpa

Wo darf ich denn überall kiffen?

Abseits der eigenen Couch darf man sich den "Jibbit" in der Öffentlichkeit überall dort anzünden, wo sich keine Minderjährigen in der Nähe befinden, sprich mindestens 100 Meter von Kitas, Spielplätzen oder Schulen entfernt.

Außerdem gilt es zu beachten, dass der Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen nur zwischen abends ab 20 Uhr und morgens bis 7 Uhr gestattet ist.

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Gestern einen geraucht und heute Auto fahren?

Auch das soll möglich sein und ähnlich wie beim Alkohol geregelt werden. Die hinterm Steuer zulässigen THC-Werte im Blut werden derzeit noch ermittelt.

Wenn ich vorher nicht gekifft habe, sollte ich jetzt damit anfangen?

Nein. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung hauptsächlich den Schwarzmarkt bekämpfen und dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die bereits Cannabis konsumieren, kein verunreinigtes und gesundheitsgefährdendes Produkt inhalieren. Auch die Justiz soll dadurch entlastet werden, dass nicht jeder, der ein Päckchen Gras bei sich hat, vor dem Richter landet.

Wer sein selbst angebautes oder von der Anbauvereinigung erhaltenes Gras an Dritte verkauft, macht sich weiterhin strafbar.

Das Gesundheitsministerium warnt ausdrücklich, gerade junge Menschen, vor den möglichen Schäden des Konsums, wie etwa Psychosen oder Störungen im Gehirnwachstum.

Titelfoto: Bildmontage: Christian Charisius/dpa, Fabian Sommer/dpa

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